HanniNanni schrieb:Glauben heißt nicht wissen, haben wir früher immer gesagt. Deshalb verlasse ich mich lieber auf mich selbst. Und selbst, wenn das mit den Selbstmordabsichten stimmt heißt das noch lange nicht, dass er keine anderen Menschen mit in den Tod reißt.
was heißt denn bitte "wenn"? Das ist doch nachgewiesen. Und es war keinerlei Absicht zu erkennen, dass er irgendwen mit in den Tod reißen wollte, er machte nachweislich nichts. Er bewegte sich erst, als er mit Tränengas quasi übergossen wurde. Das ist alles hier belegt. Ich habe alles aus dem Innenministerium etc. verlinkt. Ich finde es unfassbar, hier dem 16jährigen irgendeine Schuld zusprechen zu wollen.
Warum macht man das bitte?
ich gehe nicht davon aus, dass irgendeiner der beteiligten Beamten mit der Absicht gehandelt hat, den Jugendlichen einfach so zu töten. Allerdings ist der Einsatz aus dem Ruder gelaufen, warum, wie und wer/was daran maßgeblich "die Schuld" trägt, ob man von Schuld, Fehler, Missverständnis was auch immer reden kann, wird die Verhandlung zeigen.