Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole
23.11.2022 um 09:42FriedrichA.III schrieb:Ab welchem Zeitpunkt hätte denn der sichernde Beamte deiner Meinung nach in Notwehr gehandelt? Wenn sein Kollege das Messer schon im Bauch hatte?Was soll die Frage?
Wir kennen den wahren Ablauf nicht. Es gibt eine (oder mehrer?) Zeugenaussage, nachdem das Opfer gar nicht vorgelaufen ist und das Messer wohl nach unten gehalten hat. Ob das stimmt, das weiß ich nicht. Bei vielen Zeugen gibt es auch viele unterschiedliche Aussagen, dass muss genau untersucht werden und ist mit den vorhandenen Spuren in Einklang zu bringen.
Ja, in einem bestimmten Zeitraum KANN einiges passieren, es ist jedoch nicht zwingend. Man darf daher nicht Untesuchungen nur aus dem Grund beenden, weil in einem bestimmten Zeitraum einiges passieren kann. Es muss die Wahrheit so gut wie möglich ermitelt werden und da ist die StA auch dran.
Wenn es so wäre, dass in Wirklichkeit von dem Opfer keine Gefahr ausging, dann war es sicher keine Notwehr, dann wäre irgendetwas anderes aus dem Ruder gelaufen, was wir nicht kennen. Es müsste dann geklärt werden, ob die Einsatzkräfte Zeichen evtl. falsch gedeutet haben etc. Für mich liest sich der Einsatzbericht zu glatt, zu eindeutig in Richtung Schuld des Opfers. Dass das nicht unbedingt wirklich so abgelaufen ist, sieht ja auch wohl die StA Wenn es sich dann noch zusätzlich herausstellen sollte, dass da etwas vertuscht werden sollte, dann ist so etwas extrem schädlich für das Ansehen der Polizei in der Bevölkerung. Daher ist es ganz wichtig, dass dieser Fall so weit wie es geht geklärt wird und auch entsprechende Konsequenzen gezogen werden, die durchaus auch auch die Entfernung aus dem Polizeidienst bestimmter Personen bedeuten kann.