Ein paar Anmerkungen
Strongbow schrieb am 03.08.2022:Gegen das Einsteigen spricht ein wenig, dass das so ein Klassiker ist, den sogar ich schon als Kind gehört habe. Steige zu keinem Fremden ins Auto. Nicht nur, weil der selber gefährlich sein könnte, sondern auch, weil man ja nicht weiß, wie er fährt. Und für eine Fahrt, die 300 km entfernt führt, fehlt mir jedes Vorstellungsvermögen. Da würde ich vom Glauben abfallen, wenn sich das herausstellt. Ausschließen kann man es natürlich nicht.
Oft wird der Fehler gemacht, dass man die eigene Lebenserfahrung mit der eines Kindes gleichsetzt.
Kinder denken aber anders, auch weil sie die Schrecken der Welt nicht kennen. Es wird ja nirgends über die Themen Missbrauch oder Mord gesprochen und die Medien, welche Kinder konsumieren, malen die Welt bunt und schön, nicht dunkel und grausam. Es fehlt die nötige Sensibilisierung, weshalb die meisten Kinder und Jugendlichen nicht automatisch eine Bedrohung sehen, wenn sie angesprochen werden oder das Angebot kommt, sie mitzunehmen oder zu helfen.
In der Regel bleiben diese Kontakte ja auch ohne negative Folgen und wenn wir an die eigene Kindheit denken, kennen wir doch wohl alle solche Situationen und wie viele von uns haben dann an Mord, Vergewaltigung oder irgendwelche Netzwerke gedacht?
Man ist einfach naiv und glaubt noch an das Gute im Menschen, was potenziellen Tätern in die Hände spielt, so wie die fehlenden harten Vorschriften im StGB, JGG und der StPO. Hier wäre Aufklärung in den Schulen wichtig, aber auch die Medien müssen aufhören, dieses Bild der Harmlosigkeit zu verbreiten und es bedarf einer Reform des Strafrechts.
rhapsody3004 schrieb:Mir immer noch unbegreiflich, da ich selbst in der Branche seit 10 Jahren arbeite, wie der TV es jemals ins Sicherheitsgewerbe schaffen konnte. Also legal.
§34a verlangt den Eintrag, aber ob dieser vorlag wissen wir nicht. Einträge können auch wieder verschwinden, je nach schwere und Art der Tat erfolgt die Tilgung. Ich würde daher vermuten, dass er nicht aufgrund von noch bestehenden Einträgen abgelehnt werden konnte.
Der Einwand ist aber nachvollziehbar!
NicNic schrieb:Ziemlich krass was da passiert ist.. seltsam dass es da angeblich viele über seine Vergangenheit Bescheid wussten, aber keine auf die Idee kam, die Verstöße mit dem Kontakt zu Minderjahrigen immer wieder zu melden.
Wissen wir denn, dass diese "Verstöße" nicht gemeldet wurden und das solche Auflagen bestanden?
Grundsätzlich muss man hier auch 2 Dinge unterscheiden.
Was halten wir moralisch für falsch und was hat der Gesetzgeber für Vorgaben und wie lautet das Strafurteil. Auch wenn Sexualdelikte gegen Kinder eine Besonderheit darstellen, so ist es vom Gesetzgeber nicht vorgesehen, das Straftäter keinen Kontakt zu Kindern haben dürfen.
Der BGH sprach hier von einer "nachhaltigen Gefahr" für das Kind, welche vorliegen müsste. Damals ging es um den Lebenspartner einer Mutter, wo das Familiengericht das Sorgerecht entzog, weil der neue Partner verurteilter Sexualstraftäter war und so eine Kindeswohlgefährdung laut Gericht vorlag.
Für einen Sorgerechtsentzug müsse das Kindeswohl aber „nachhaltig gefährdet” sein
Quelle: AZ: XII ZB 408/18
Ein Richter kann jedoch im Rahmen der Gesetze Auflagen erteilen, z. B. das man sich im Internet nicht Kindern nähern darf, auch verhindert der Eintrag im erweiterten Führungszeugnis die Arbeit im Kinder und Jugendbereich.
Ob es eine Auflage gab bzgl. der Kontakte mit Kindern im Internet oder dem Treffen, ist aber soweit ich weiß, nicht bekannt. Auch spricht dagegen, dass seine Freundin über Kontakte mit Kindern sprach.
Jan hat Neffen und Nichten. Und ich muss sagen, dass ich ihn wirklich als kinderlieb in Erinnerung habe. Ja, er war gut zu den Kleinen
Quelle:
https://www.focus.de/panorama/welt/ex-von-ayleens-mutmasslichem-killer-er-hat-mich-immer-wieder-bedraengt_id_128810028.htmlNicNic schrieb:Er wird für 10 Jahre eingewiesen, steht danach 5 Jahre unter Führungsaufsicht, diese wird durch (leider) erfolgreiche Klage des TV beendet und nur wenige Wo/Monate später leistet er sich wieder ein „Ding“ und das wird behandelt wie wenn es hier um jemanden gehen würde, der einen einwandfreien Leumund hat.
Wenn die Einschätzung der Polizei die die Anzeige aufgenommen hat in dem Fall richtig war, läuft hier doch was gewaltig falsch.
Klar, er hat seine Strafe verbüßt, aber es kann doch rechtlich nicht sinnvoll sein in solchen Fällen keine Handhabe zu haben.
Mein Prof sagte einst.
"Ohne die Resozialisierung und Sozialprognose hätten wir Deutschland dichtmachen können".
Er bezog sich auf die Zeit nach dem Krieg, wo Millionen Täter nie vor Gericht kamen oder nur gering bestraft wurden. Seiner Aussage nach ein Fehler, der sich bis in die heutige Zeit erstreckt.
Soll heißen,
unsere Gesetze sind nur bedingt dazu geeignet, Menschen, die eine Straftat begonnen haben, so zu verurteilen, dass zukünftige Taten ausgeschlossen sind. Hier spielt das JGG eine große Rolle, der TV wurde nach diesem verurteilt. Aber auch in der StPO und dem StGB finden wir Bewährungsvorschriften sowie die Möglichkeit von Überwachung und Einstellung des Verfahrens, die leider in der heutigen Zeit mehr schlecht als Recht funktionieren.
Des Weiteren ist es für Opfer von Sexualdelikten sehr schwer, ihre Glaubwürdigkeit zu behalten, da es leider vielen Beamten an der nötigen Schulung fehlt und Strafverteidiger genau wissen, wo sie ansetzen müssen.
Es ist das System, was reformiert gehört, aber ich habe wenig Hoffnung.
Mein Beileid an die Angehörigen!