Lichtgestählt schrieb:Die meisten Leute sind eben nicht alle Leute. Es reicht ja, wenn ein Mensch sich anders entscheidet.
Nev82 schrieb:Es ist doch gar nicht gesichert, ob er eine Geburtsurkunde hätte vorlegen müssen
Mein Perso war letztes Jahr abgelaufen und ich habe einen neuen beantragt. Ich musste weder eine Geburtsurkunde, noch Fingerabdrücke (war erst ab dem 2. August 2021 verpflichtend) vorlegen/hinterlassen. Der ablaufende Perso hat ausgereicht
Ich habe vor zwei oder drei Jahren einen neuen Perso beantragen müssen und es war ein Riesentamtam wegen der Geburtsurkunde, obwohl ich bei dem Einwohnermeldeamt der Stadt beantragt habe, das auch die Geburtsurkunde ausgestellt hat. Trotzdem wurde drauf bestanden, dass ich die Geburtsurkunde beschaffe. Ein Foto auf meinem Handy hat aber ausgereicht, die Dame hat nur kurz draufgeguckt, das hat dann gereicht.
AlteTante schrieb:Sicher könnte er jetzt, wo er volljährig ist, alle möglichen Behördengänge erledigen, ohne befürchten zu müssen, wieder zurück nach Hause geschickt zu werden. Er könnte einen Personalausweis oder Sozialhilfe beantragen. Die Frage ist nur, ob er überhaupt weiß, dass er das könnte. Als er verschwand, war er 15. Da interessiert man sich nicht so besonders für Papierkram und kennt sich damit auch noch nicht aus. Außerdem wird in dem Alter das ja noch alles von den Eltern erledigt.
Wenn er wirklich den Willen hat, von der Straße auszusteigen und in ein "bürgerliches Leben" zurück zu kehren, gibt es da jede Menge Beratungsstellen, die ihm helfen und gerade bei solchen Fragen beratend zur Seite zu stehen. Gerade für Jugendliche und junge Erwachsene, bei denen die Chancen ja relativ große sein dürften, dass sie, wenn sie einmal den Ausstieg schaffen, recht gut und vor allem dauerhaft in die Gesellschaft integriert, einfach weil sie in der Regel noch nicht so lange auf der Straße leben, dass ihnen das Leben dort "ins Blut übergegangen ist".