Papaya64 schrieb:Mit dem Mietwagen in Groß Döhren vorzufahren ist aber grob fahrlässig, es sei denn, er hatte einen Plan, den wir nicht kennen.
Ich würde es eher unbedacht nennen vor allem weil allein der Mietwagen bei Sichtung erstmal keine Tatbegehung beweist.
Auch hier "kann es ja sein das er den Wagen nur weiterverliehen hat, schon einen Tag zuvor dort stehen lassen hat usw. , er selbst schweigt ja dazu und wie / weshalb / warum der auf seinen Namen angemietete Wagen vor der Türe stand" soweit seine Überlegung , keiner Tatkräftigen Beweise.
Er ging wahrschinlich sogar davon aus das früh morgens niemand den Wagen wahrnehmen würde. Und wenn doch was beweist das schon, aus der Sicht des Tatverdächtigen.
Die Söhne haben den Mietwagen auch nie erwähnt , das er ihnen am Tattag aufgefallen seie.
Der Nachbarin ist er eben doch aufgefallen samt fast richtigen Kennzeichen.
Womöglich wurden in dem Mietfahrzeug Tatutensilien transportiert bspw. Folien und Wechselkleidung.
Papaya64 schrieb:Der Wagen war für einige Tage gemietet und lief am Tatmorgen um 10 Uhr aus. Er wurde nur 142km gefahren, die Hälfte davon ist von Harms zum Tatort und zurück. Ich halte es für unwahrscheinlich, dass er den Wagen gemietet und mehrere Tage auf Nebel gewartet hat.
Man kann aus einen zuverlässigen Wetterbericht Tage vorher in etwa schließen das es nebelig sein wird.
MettMax schrieb:Bin mir nicht sicher, das der TV den Mietwagen an dem Tag bis 10 Uhr zurückgeben musste.
Soweit ich weiss wurde am 2ten Prozesstag genauer auf den Mietwagen eingegangen , auch WER und WANN der Wagen genau zurück gebracht hat / wurde .
Die Details weiss ich dazu leider auch weiter nicht. Ich meine die Harms Mitarbeiterin wusste nicht mehr genau wer den Wagen zurück gebracht hat und das der Tatverdächtige wohl um eine Verlängerung telefonisch gebeten hatte. ( Das am Rande )
Papaya64 schrieb:Das finde ich interessant aber verstehe es nicht. Welche Irreführung in den Zeitdarstellungen meinst du?
Das hatte ich schonmal in anderen Theard`s erwähnt , wenn es Anrufe nach einen Taxifahrer gab für die Bestellung eines Taxis
am Tattag zum Expogelände (aus welches Funkzelle auch immer das war ) und der Tatverdächtige nachweislich den Mietwagen gerade zurück gebracht hat oder sich nachweislich anderwertig aufgehalten hat als das er den Anruf getätigt haben könnte , wäre das eine bewusste Irreführung in den Zeitmustern die man ermitteln konnte und den MG zuzuordnen gewesen wäre, wann er sich wo genau aufgehalten haben muss. ( man kann nicht an 2 orten gleichzeitig telefonieren und Pendeln )
Ebenso mit den Zugverbindungen , hätte er den Nahverkehr genutzt .
Deshalb hatte ich auch mal die these vorgebracht , es köntne zumindest einen Helfen beim den Telefonaten gegeben haben können .
Vielleicht sogar jemanden der den Tatverdächtigen von Ort zu Ort gefahren hat , denn auch das würde die Ermittlungen und Zeitzuordnungen , gesehen am nahverkehr durcheinanderbringen.
Man könnte sich nicht bei Harms aufhalten wenn zu einer fast identischen Zeit aus einer weit entfernten Funkzelle ein Anruf getätigt wird, aus einen telefon , was den den tatverdächtigen zuzuordnen ist.