Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar
19.01.2022 um 18:56@ExilHarzer
Wie gesagt, ich kann mir nicht vorstellen, dass es bei der öffentlichen Straße dort und den öffentlichen Parkplätzen ein begründetes Interesse gibt, zu überwachen.
Wie gesagt, ich kann mir nicht vorstellen, dass es bei der öffentlichen Straße dort und den öffentlichen Parkplätzen ein begründetes Interesse gibt, zu überwachen.
Eine Überwachung öffentlicher Straßen und Plätze durch die Kommunen ist nur dann zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass auch zukünftig Straftaten begangen werden.Quelle: https://www.datenschutz.de/videoueberwachung-im-oeffentlichen-raum-zur-gefahrenabwehr/