Palio schrieb:Aus der Einstellung der Suche bzw. einem Zurückziehen der Fahndung kann man schließen, dass die Person für die Polizei nicht mehr als vermisst gilt. Solange sie weiter in der Fahndungsliste steht, ist der Aufenthalt für die Polizei ungeklärt. Eine Fahndung zur Irreführung von Angehörigen macht die Polizei nicht.
Es wäre ja auch ein ziemlicher Aufwand, wenn dann ständig Leute anrufen und melden, sie hätte XY da und dort im Urlaub gesehen, ganz sicher, er/sie verkauft dort am Strand Sonnenbrillen, ganz sicher, keine Zweifel möglich.....
Dann muss man das ja trotzdem in irgendeiner Form bearbeiten, selbst wenn klar ist, dass es gar nicht XY gewesen sein kann, weil man sicher weiß, dass XY jetzt in den USA lebt, oder wo auch immer, jedenfalls nicht da, wo die Zeugen im Urlaub waren. Was man aber den Zeugen nicht sagen darf, weil es ja geheim bleiben muss!
Und mal abgesehen davon, ob das rechtlich überhaupt zulässig wäre, nur zur Irreführung der Angehörigen da eine Fake-Fahndung aufrecht zu erhalten, selbst wenn die betreffende Person das wünscht - kann ich mir eigentlich nicht vorstellen...