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Scarlett (26) beim Wandern im Schwarzwald verschollen

20.617 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, 2020, September ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Scarlett (26) beim Wandern im Schwarzwald verschollen

Scarlett (26) beim Wandern im Schwarzwald verschollen

19.11.2024 um 21:18
Zitat von LanzaLanza schrieb:Wie wäre das denn DSGO konform möglich zu überprüfen.

Und Reisebüros etc. Machen das doch dutzendfach am Tag.
Große Online-Portale verwalten natürlich automatisiert viele Buchungen.

Erwirkt die Staatsanwaltschaft aber einen entsprechenden Beschluss kann man die Portale sicherlich zwingen, Auskunft zu erteilen ob da ein Ticket auf einen bestimmten Namen gebucht wurde. Das ist im Zuge einer Vermisstensuche als Rechtsgrundlage auch innerhalb der DSGVO rechtskonform.

In diesem Fall gäbe es auch digitale Spuren: von welchem Gerät wann gebucht oder solche Sachen…

Reisebüros in der Stadt werden nicht so oft Flugtickets für junge Leute ausstellen. Also wenn, mal als Beispiel, ein Reisebüro im kleinen Todtmoos ein Ticket für eine junge Frau verkauft hätte, die da mit Rucksack plötzlich im Laden saß, würden sich die Mitarbeiter daran bestimmt erinnern, denn das werden die nicht „dutzendfach am Tag“ machen. Und wenn Tage später eine junge Frau vermisst wird, denken die Mitarbeiter garantiert darüber nach.
Zitat von LanzaLanza schrieb:Die "einfache" Polizei darf das scheinbar nicht und erst über Lk, bka dann. War das hier der Fall?
Nee, in der Regel läuft das über die Staatsanwaltschaft, die entsprechende Beschlüsse erwirkt.


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Scarlett (26) beim Wandern im Schwarzwald verschollen

19.11.2024 um 21:30
Überprüfung schön und gut, vergessen darf man aber nicht das sie Volljährig ist (schreibe bewusst kein war!) und sie darf sich entsprechend aufhalten wo sie will, reisen wohin sie will und sie darf es machen ohne sich zu melden oder offen zu legen. Das wäre der ideale Ausgang und der wünschenswerteste.
Ob dabei die Exekutive ihre Daten prüft steht halt auf einem anderen Blatt - Sie wird als vermisst gehandelt - ob freiwillig oder nicht wissen wir nicht.

Ohne Prüfung von Konto, Flug/Reisegesellschaften oder einem Zufallsfund von „was auch immer“ gelten halt alle Szenarien für möglich.


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Scarlett (26) beim Wandern im Schwarzwald verschollen

19.11.2024 um 21:41
Zitat von _Salzbrezel_Salzbrezel schrieb:Ob dabei die Exekutive ihre Daten prüft steht halt auf einem anderen Blatt
Das wäre halt der Spannungsbogen.

Inwiefern ist es vertretbar aufwändige Suchen durchzuführen ohne ggf. simpel erscheinende Maßnahmen durchzuführen, welche ggf. den Datenschutz tangieren würden.

Evtl. hört da das öffentliche Maßnahmenfeld auch einfach auf.


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Scarlett (26) beim Wandern im Schwarzwald verschollen

19.11.2024 um 22:30
Zitat von Ayran84Ayran84 schrieb:Aber eine Ausreise in die Schweiz und ein Flug in die Türkei, weil das Beispiel hier genannt wurde, gehören eher zu den Grenzübertritten, bei denen man nicht unüberprüft durchschlüpfen kann. Dieses umso mehr als in der Corona-Zeit Reisebeschränkungen galten.
Weil der Flughafen Basel als Abflugort genannt wurde - um an den Euroairport Basel-Mulhouse zu kommen, muß man nicht zwingend über die Schweiz. In Weil am Rhein über die Grenze und man ist in Frankreich. Der Euroairport liegt ja eh auf französischem Staatsgebiet und hat einen schweizerischen und einen französischen Sektor. Man wandelt also quasi innerhalb des Flughafens einmal in der Schweiz und in Frankreich. Und im franz. Sektor könnte man so dann auch franz. Inlandsflüge buchen.


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Scarlett (26) beim Wandern im Schwarzwald verschollen

gestern um 06:33
Morgen abend um 20.15 Uhr läuft auf Kabel 1 der bislang aufwändigste Beitrag zu meiner Tochter Scarlett .Es hat wieder viel Kraft gekostet aber es ist momentan das was ich tun kann um sie hoffentlich wiederzufinden. Und es gibt so viele Menschen die nach wie vor Scarlett suchen und dazu beitragen. Dieses Forum ist auch ein Teil davon .


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Scarlett (26) beim Wandern im Schwarzwald verschollen

gestern um 07:35
Zitat von TeutoneTeutone schrieb:Morgen abend um 20.15 Uhr läuft auf Kabel 1 der bislang aufwändigste Beitrag zu meiner Tochter Scarlett
Vielen Dank für die Info.
Nach meinem TV-Programm ist die Sendung "Das letzte Lebenszeichen"
am Freitag, den 22.11.2024 um 20.15 h.


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Scarlett (26) beim Wandern im Schwarzwald verschollen

gestern um 12:25
Zitat von _Salzbrezel_Salzbrezel schrieb:Die Kontoaktivitäten sind das Stichwort in dem Szenario.
Das stimmt nicht. Keiner weiß, wie viele Konten sie tatsächlich hatte und 60 Euro z.B. für ein Flugticket sind jetzt nicht die Welt.
Zitat von LanzaLanza schrieb:Ist das dann nicht längst geprüft wenn lka und bka darauf Zugriff haben? Oder ist das ne Nummer kleiner angesiedelt und die Polizei hat da eben keine Handhabe?
Laut Teutone nicht.
Zitat von Ayran84Ayran84 schrieb:Ticketbuchungen erfordern inzwischen auch weitgehend Onlinebuchung mit entsprechender bargeldloser Zahlung. Tickets bar kaufen geht vielleicht noch bei der Bahn, auch da nur an großen Bahnhöfen, ansonsten auch eher nicht mehr. Ein Reisebüro, in dem man bar zahlt, wäre theoretisch noch denkbar. Aber wahrscheinlich auch schon selten/ungewöhnlich.

Flugreisen ohne Ausweis sind unmöglich. Wäre sie weggeflogen, hätte sie sich ausweisen müssen und das Ticket wäre auf den Namen ausgestellt worden.

Insofern: glaube ich nicht dran. Da müsste ihr Name im Reisebüro oder bei der Airline aufgefallen sein.
Ja, und? Sie hätte doch z.B. über ein Zweithandy, ein Internetcafé oder einen Bekannten ein Ticket buchen können? Wer sollte das denn merken? Außerdem wurde nur ihr Reisepass gefunden. Wer sagt denn, dass sie keinen Ausweis hat?
Zitat von TeutoneTeutone schrieb:Morgen abend um 20.15 Uhr läuft auf Kabel 1 der bislang aufwändigste Beitrag zu meiner Tochter Scarlett .Es hat wieder viel Kraft gekostet aber es ist momentan das was ich tun kann um sie hoffentlich wiederzufinden. Und es gibt so viele Menschen die nach wie vor Scarlett suchen und dazu beitragen. Dieses Forum ist auch ein Teil davon .
Danke, werde ich auf jeden Fall schauen und drücke wieder und immer noch ganz fest die Daumen!


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Scarlett (26) beim Wandern im Schwarzwald verschollen

gestern um 13:42
Zitat von hpoirothpoirot schrieb:Keiner weiß, wie viele Konten sie tatsächlich hatte und 60 Euro z.B. für ein Flugticket sind jetzt nicht die Welt
Ja aber beim Zugriff auf ihren Rechner hätte man doch gesehen, welche Konten sie z.Bspl. beim Online Banking hatte. Ihre Passwörter hatte man ja lt. Teutone. Man wußte ja auch, dass nach dem 09.09.20 nichts mehr mit Karte bezahlt wurde.


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Scarlett (26) beim Wandern im Schwarzwald verschollen

gestern um 14:52
Zitat von LipperinLipperin schrieb:Ich bin schon ohne Ausweis-Kontrolle geflogen: online eingescheckt, Koffer beim Baggage-Drop-off selbst abgefertigt. Bei der Sicherheitskontrolle und am Gate wollte niemand einen Ausweis sehen. Und schon sass ich im Flieger und hätte mit dem Ticket einer anderen Person fliegen können.
Sorry, aber das nehme ich Dir nicht ab. Komme beruflich aus dem Bereich. dafür verliert man seinen Job, bevor man ausatmen kann. Der Gatebereich ist ein nicht öffentlicher Bereich und dort herrschen strenge Regeln.
Ohne Pass durchmarschieren, im Leben nicht!


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Scarlett (26) beim Wandern im Schwarzwald verschollen

gestern um 15:31
Zitat von CorvusCoraxCorvusCorax schrieb:Ja aber beim Zugriff auf ihren Rechner hätte man doch gesehen, welche Konten sie z.Bspl. beim Online Banking hatte. Ihre Passwörter hatte man ja lt. Teutone. Man wußte ja auch, dass nach dem 09.09.20 nichts mehr mit Karte bezahlt wurde.
Naja, wenn sie sich extra ein "geheimes Konto" angelegt hätte, hätte sie das ja nicht vom heimischen Rechner/Handy aus gemacht und ihr Passwort zu den anderen Passwörtern geschrieben. Das wäre ja iwie sinnfrei gewesen, oder?


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Scarlett (26) beim Wandern im Schwarzwald verschollen

gestern um 15:32
Zitat von sundrasundra schrieb:Sorry, aber das nehme ich Dir nicht ab. Komme beruflich aus dem Bereich. dafür verliert man seinen Job, bevor man ausatmen kann. Der Gatebereich ist ein nicht öffentlicher Bereich und dort herrschen strenge Regeln.
Ohne Pass durchmarschieren, im Leben nicht!
Ich kann das für 2018 oder in dem Dreh bei einer Rundreise bestätigen: Flug von Berlin nach Riga, Fähre nach Stockholm, Flug nach Berlin zurück. Ich musste meinen Ausweis kein einziges mal vorzeigen.


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Scarlett (26) beim Wandern im Schwarzwald verschollen

gestern um 15:37
Zitat von zaeldzaeld schrieb:Ich musste meinen Ausweis kein einziges mal vorzeigen.
Vorkommen kann das. Aber man kann eben nicht darauf spekulieren, dass es dann auch passiert, wenn man es ggf. gern hätte


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Scarlett (26) beim Wandern im Schwarzwald verschollen

gestern um 15:42
Zitat von LanzaLanza schrieb:Vorkommen kann das. Aber man kann eben nicht darauf spekulieren, dass es dann auch passiert, wenn man es ggf. gern hätte
Das ist wohl wahr. Man rechnet ja auch gar nicht damit, nur deshalb ist es mir ja auch aufgefallen, sodass ich es mir überhaupt gemerkt habe.


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Scarlett (26) beim Wandern im Schwarzwald verschollen

gestern um 16:00
Zitat von zaeldzaeld schrieb:Ich kann das für 2018 oder in dem Dreh bei einer Rundreise bestätigen
Gut zu hören, dass das auch andere bestätigen können. Auch Du bist nur in Schengen-Ländern unterwegs gewesen (Deutschland - Estland - Schweden - Deutschland) und das bestätigt meine Erfahrung, wo es jeweils Schengen-Flüge bzw. Inlandsflüge waren.
Zitat von Ayran84Ayran84 schrieb:Aber eine Ausreise in die Schweiz und ein Flug in die Türkei, weil das Beispiel hier genannt wurde, gehören eher zu den Grenzübertritten, bei denen man nicht unüberprüft durchschlüpfen kann.
Schweiz ist auch Schengen. Da fährt man die meiste Zeit ohne Ausweiskontrolle über die Grenze. Türkei ist natürlich etwas anderes.


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Scarlett (26) beim Wandern im Schwarzwald verschollen

gestern um 16:36
Zitat von LipperinLipperin schrieb:Schweiz ist auch Schengen. Da fährt man die meiste Zeit ohne Ausweiskontrolle über die Grenze.
Das ja. Aber zu Coronazeiten wurde schon kontrolliert. Erst mal war die Grenze ganz dicht. Aber wie schon gesagt, kann man auch über die franz. Grenze zum Euroairport Basel. Da war die Grenze im Sommer 2020 wieder offen. Ob und wie da kontrolliert wurde entzieht sich aber meiner Kenntnis.


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Scarlett (26) beim Wandern im Schwarzwald verschollen

gestern um 18:48
Ich möchte auf zwei Gesichtspunkte hinweisen, die jetzt auf den letzten Seiten mehrfach diskutiert wurden:

Kontobewegungen und Fluggastdaten. Zu beiden Datenarten gibt es Rechtsnormen, die es Polizeien oder Nachrichtendiensten erlauben, solche Daten abzurufen, zu speichern und zu verarbeiten.

Diese Befugnisse hebeln jedoch zwei Grundsätze des Datenschutzrechts nicht aus:

1. Der Grundsatz der Zweckbindung. Daten dürfen nur zum gesetzlich bestimmten (und damit begrenzten) Zweck verarbeitet werden, z.B. zur Gefahrenabwehr vor Terroranschlägen und z.B. nur zur strukturellen Analyse (unter Ausschluss personenbeziehbarer Daten, z.B. auffällig viele Flugbewegungen von Beirut nach Stuttgart Anfang November).

Eine Rasterfahndung ist das nicht, weil deren Ziel ist die Identifikation eines ganz bestimmten Sachverhalt oder genauer einer ganz bestimmten Person ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__98a.html

2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten bedarf einer Entscheidung im Einzelfall durch eine unabhängige Instanz. Das ist entweder ein Gericht, oder im Fall der Nachrichtendienste ein gerichtsähnliche Kommission. Und da wird wirklich jeder Einzelfall geprüft. Das gilt auch für die Rasterfahndung. So musste ein Nürnberger Staatsanwalt zum Abgleich von Handy-Nummern zur gleichen Zeit am gleichen Ort bei der NSU-Mordserie über 160 Beschlüsse zur Rasterfahndung einholen (erfolglos, da die Mörder kein Handy am Tatort benutzten).

Was bedeutet das im Fall Scarlett?

Wir haben es mit einem Vermisstenfall zu tun. Wenn die vermisste Person freiwillig abgetaucht sein könnte, dann gibt es keine Rechtsgrundlage für staatliche Stellen, Fluggast- oder Kontodaten abzurufen. Genau genommen handelt es sich nicht einmal um einen "Polizeifall", weil die Gefahrenabwehrmaßnahmen (die Suchmaßnahmen unmittelbar nach dem Verschwinden wg. der Möglichkeit eines Unfalls) schon lange beendet sind. Die Polizei hat außer Suchmaßnahmen vor Ort keine Rechte (auch nicht Datenabfragen), so lange es keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für ein Verbrechen gibt (gibt es nicht, auch wenn diese Möglichkeit nicht ausgeschlossen ist). Ich gehe auch davon aus, dass Scarlett nicht "zur Fahndung" ausgeschrieben ist.

Das Einzige war ich nebulös im Kopf habe ist eine Datei mit Vermisstenfällen, die auch international abrufbar ist, falls z.B. im In- oder Ausland eine Leiche gefunden wird, deren Identität die einer/eines Vermissten entsprechen könnte. Dann dürfte im Einzelfall ein Abgleich mit den Daten der Vermissten möglich sein. Das könnte im BKA-Gesetz oder anderen Rechtsgrundlagen geregelt sein, ich lasse mich da aber auch gerne belehren.

"Keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für ein Verbrechen" ist schließlich auch der Grund, warum hier keine Staatsanwaltschaft involviert ist oder gar ermittelt. Deshalb kann sie auch keine Daten abrufen.

Ansonsten gibt es nur noch ein Todesermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft, da geht es um die Todesursache und das bedarf einer Leiche oder zumindest sichere Spuren eines Todes.

Alles in Allem: Es gibt für staatliche Stellen kaum Möglichkeiten, ermittelnd tätig zu werden. Selbst wenn die Angehörigen alle möglichen Daten und Informationen zur Verfügung stellen, dürfen die Behörden damit eben keine "Rasterfahndung" einleiten und mit Daten abgleichen, die sie (zu anderen Zwecken) gespeichert haben oder abrufen dürfen. Das ist auch das Problem mit Zeugenaussagen. Die Polizei hat bei der zeitnahen Suche (Gefahrenabwehr Unfall) informatorisch befragt, kein Problem. Aber sie hat keine Befugnisse, in einem Vermisstenfall Zeugen vorzuladen und zu vernehmen, zu durchsuchen oder eben Daten zu verwursten, wenn keine Anhaltspunkte für ein Verbrechen vorliegen.

Und deshalb sind den Behörden weitgehend die Hände gebunden.


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Scarlett (26) beim Wandern im Schwarzwald verschollen

gestern um 19:58
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ansonsten gibt es nur noch ein Todesermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft, da geht es um die Todesursache und das bedarf einer Leiche oder zumindest sichere Spuren eines Todes.
Ein Todesermittlungsverfahren wurde 2021 aufgrund einer Anzeige eingeleitet. Und damit war die Staatsanwaltschaft involviert.
Im Fall der verschwundenen Scarlett S. ist von der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen nach einer Anzeige ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet worden. Die Wanderin wird nun seit fast einem Jahr vermisst.
Vorausgegangen war Anfang August eine Strafanzeige mit der Behauptung, die junge Frau aus Bad Lippspringe (Nordrhein-Westfalen) sei ermordet worden. Damit sei aus dem Vermisstenfall automatisch ein Todesermittlungsverfahren geworden, für das nun nicht mehr allein die Polizei zuständig sei. Handfeste Hinweise auf ein Verbrechen gebe es aber nach wie vor nicht.
Quelle:

https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.vermisstenfall-scarlett-s-staatsanwaltschaft-leitet-todesermittlungsverfahren-ein.b38a1fbe-3dfe-4323-b3d9-fd832c43704e.html

Und 2023 eingestellt.
Die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen hat am 21. Februar 2023 das Todesermittlungsverfahren eingestellt. Dies heißt allerdings nicht, dass die Akte Scarlett S. damit geschlossen wäre. „Der Vorgang wird nun wieder von der Polizei als Vermisstenfall behandelt bis das Schicksal der Vermissten geklärt ist“, erläutert Rahel Diers, die Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

Die Einstellung des Todesermittlungsverfahrens bedeute im vorliegenden Fall, dass nach Durchführung aller denkbaren Ermittlungsmaßnahmen der Verbleib der Vermissten nicht aufgeklärt werden konnte, so Diers. „Insbesondere ergaben sich keine Anhaltpunkte für einen gewaltsamen Tod der Vermissten Scarlett S.“ Es seien derzeit keine neuen Erkenntnisse oder Hinweise vorhanden, denen noch nachgegangen werden könnte.
Quelle:

https://www.suedkurier.de/region/hochrhein/kreis-waldshut/vermisste-scarlett-s-staatsanwaltschaft-stellt-todesfallermittlungsverfahren-ein;art372586,11477364


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Scarlett (26) beim Wandern im Schwarzwald verschollen

gestern um 21:02
Zitat von CorvusCoraxCorvusCorax schrieb:Und 2023 eingestellt.
Vielen Dank! Das wusste ich nicht bzw. war mir entfallen.

Wenn man sich die Rechtsnorm ansieht, wundert man sich eigentlich, dass so ein Verfahren überhaupt eingeleitet worden und 2 Jahre (pro forma auf dem Papier) betrieben worden ist:
Sind Anhaltspunkte dafür vorhanden, daß jemand eines nicht natürlichen Todes gestorben ist, oder wird der Leichnam eines Unbekannten gefunden, so sind die Polizei- und Gemeindebehörden zur sofortigen Anzeige an die Staatsanwaltschaft oder an das Amtsgericht verpflichtet.
Quelle (Absatz 1): https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__159.html

Wohlgemerkt:

Es handelt sich nicht um ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren nach § 152 Abs. 2 StPO, sondern entweder um einen Teil oder eine Vorstufe davon. Normalerweise wird in einem kursorischen Verfahren entschieden, ob ein nicht natürlicher Todesfall oder eine unbekannte Leiche vorliegt. Nicht mehr. Es wird noch nicht entschieden, ob ein Tatverdacht gegeben ist. Die strafprozessualen Eingriffsbefugnisse (Durchsuchung, Haft, Abhören usw.) sind nicht möglich.

Hier bei Scarlett war § 159 StPO ein "Kunstgriff", um überhaupt eine Akte anlegen zu können. Zu ermitteln gab es mangels Leiche oder Anhaltspunkte für ein Verbrechen für die StA nichts. Aktiv waren die Suchmaßnahmen ja schon durchgeführt.

SpoilerDas bekannteste Verfahren nach § 159 StPO waren die Ermittlungen der StA Lübeck (unter OStA Wille) zum Tod von Uwe Barschel: Suizid oder Mord? Das war ein Kunstgriff, weil es eben nicht ausreichend Anhaltspunkte für ein Mordermittlungsverfahren gab, sondern überhaupt erst geklärt werden sollte, was Todesursache war.


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Scarlett (26) beim Wandern im Schwarzwald verschollen

gestern um 21:09
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Wenn die vermisste Person freiwillig abgetaucht sein könnte, dann gibt es keine Rechtsgrundlage für staatliche Stellen, Fluggast- oder Kontodaten abzurufen.
Ja, aber es ist IMHO absurd davon auszugehen, dass Scarlett freiwillig verschwunden ist. Vor welchen Lebensumständen hätte sie denn heimlich weglaufen sollen oder „müssen“, wo sich nicht auch einfach freiwillig hätte weggehen können? Ich sehe keine Zwänge, denen sie sich nur durch Untertauchen entziehen konnte.

Auch ein Unfall ist, wenn die Suchmaßnahmen schon so gründlich waren wie mir hier erklärt wurde, nicht sehr wahrscheinlich.

Also bleibt der Verdacht auf eine Straftat zu ihrem Nachteil im Raum - und somit auch ein Interesse an entsprechenden Ermittlungen. Wieso das in diesem Fall verneint wird, kann ich überhaupt nicht nachvollziehen.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Grundsätze des Datenschutzrechts
IMHO missverstehst du hier etwas. Personenbezogene Daten dürfen durchaus verarbeitet werden. Allerdings bedarf es dafür einer Rechtsgrundlage.

Die einfachste Form wäre Einwilligung durch die betroffene Person und man darf unterstellen, dass der (mutmaßliche) Wille von Scarlett wäre, dass Polizei/Staatsanwaltschaft ihre Daten bekommen um zu ermitteln wenn ihr etwas zugestoßen wäre.

Vor allem wäre eine Straftat gegen das Leben oder die körperliche Unversehrtheit aber ein Offizialdelikt, d. h. die Staatsanwaltschaft MUSS tätig werden und ermitteln. Da braucht nicht erst ein Strafantrag vorliegen und es bedarf auch keiner Einwilligung der betroffenen Person weil an der Aufklärung eines Verbrechens ein besonderes öffentliches Interesse besteht.

Somit wäre die Datenabfrage gleich doppelt legitimiert. Es sei denn man würde ein Verbrechen ausschließen. Aber siehe oben, das fände ich eine ziemlich seltsame Sichtweise.

Was du beschreibst sind die Rechte und Pflichten derer, die personenbezogene Daten verarbeiten und speichern, also welche Daten dürfen seitens Airlines, Hotels, Banken etc. überhaupt gespeichert werden, wie lange und zu welchem Zweck.

Das hat aber nicht direkt mit einer Abfrage im Falle eines Verbrechens zu tun.


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Scarlett (26) beim Wandern im Schwarzwald verschollen

gestern um 21:36
Zitat von Ayran84Ayran84 schrieb:Ja, aber es ist IMHO absurd davon auszugehen, dass Scarlett freiwillig verschwunden ist.
Absurd ist es vor allem zu meinen beurteilen zu können, welchen Zwängen ein wildfremder Mensch sich ausgesetzt fühlt. Wenn man bedenkt dass es schon Fälle gab, wo nahe Angehörige und Freunde Handlungen in keiner Weise nachvollziehen konnten, nachdem vermisste Personen wieder auftauchten, ist es geradezu lächerlich, wenn man das als absurdität abtut. Und unsachlich dazu.
Zitat von Ayran84Ayran84 schrieb:Wieso das in diesem Fall verneint wird, kann ich überhaupt nicht nachvollziehen
Das kann ich dir gerne erklären. Eine Straftat und eine Ermittlung braucht einen zumindest klitzekleinen Nachweis, dass sie verübt wurde. Hier gibt es nicht einen. Und das Ausschlussverfahren nach persönlicher Empfindung (freiwilliges Verschwinden ist absurd, bei unfall hätte man sie finden müssen) ist da obsolet. Es braucht keine Gefühle sondern Hin- und Beweise. Diese gibt es nicht.


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