emz schrieb:Zu allererst ist hierfür aber die Zustimmung der Betroffenen notwendig.
Nein, die ist rechtlich nicht notwendig, sobald die Polizei genug Anhaltspunkte für ein Verbrechen sieht und zu der Überzeugung gelangt, dass eine Ausstrahlung zur Aufklärung beitragen könnte. Und für diese Beurteilung hat sie ein weites Ermessen (z.B. kann sie zu der Überzeugung kommen, dass nach Jahren des Verschwindens ohne eine Spur und einen Leichenfund, der bei einem Unfall oder Suizid wahrscheinlich wäre, nur noch ein Verbrechen in Frage kommt, bei dem die Leiche gut beseitigt worden ist). Und Verbrechensaufklärung ist eine öffentlich-rechtliche Angelegenheit, bei der selbst die engsten Angehörigen kein Mitspracherecht haben....aus gutem Grund....
Die Regeln bei XY sind, dass die Polizei auf sie zugehen muss. Es gab mit Sicherheit Vermisstenfälle, bei denen der Ehepartner nicht sein Einverständnis gegeben hätte, wenn das erforderlich gewesen wäre...