falstaff schrieb:Der Anruf wird schon stattgefunden haben, das lässt sich ja auch einwandfrei nachprüfen. Was den Inhalt angeht bin ich allerdings auch ein wenig skeptisch.
Wenn jemand bereits gebissen wurde und ein weiterer Angriff droht, macht es einfach keinen Sinn eine Gelegenheit zum Telefonieren für einen Anruf beim Freund zu verwenden, von dem man weiß dass er viel zu weit weg ist um kurzfristig helfen zu können. Und wenn einen die Freundin am Telefon darüber unterrichtet dass sie von mehreren Hunden verletzt wurde und kurz darauf nicht mehr ans Handy geht, müsste man eigentlich umgehend die Polizei verständigen.
Sehr richtig. Das meine ich ja!
Der
Inhalt lässt sich nicht mehr überprüfen .....sondern nur die Länge des Telefonats und die Stelle, an der sich das Handy befand zum Anrufzeitpunkt befand.
Es ist mir unverständlich, weshalb
sie sich keine prompte Hilfe suchte.
Und unverständlich, dass auch
er es nicht tat.
Ja! Er hätte umgehend die Polizei verständigen müssen, nachdem er die Notsituation erkannt hatte. Und sie war ja schon verletzt. Da ruft normalerweise jeder einen Krankenwagen.
Tat er aber nicht!