Elisa Pilarski - Mord oder Tod durch Hunde
13.02.2020 um 07:36Zeralda schrieb:@Rick_BlaineDie "freiwillige Weigerung Hilfe zu leisten," wie es in Frankreich heisst, ist strafbar, wenn man einer Person, die offensichtlich in Gefahr ist, und man ohne sich selbst zu gefährden helfen könnte, nicht hilft.
Ich hab noch eine Rick Blainefrage: Wie ist das eigentlich in Sachen unterlassener Hilfeleistung (in Frankreich?)
Die fünf Jahre Haft stehen da fix?
wenn im Nachhinein als gesichert gelten kann (z.b. eben durch Zeit/ Verbluten mangels Notruf, aber Rettungskräfte wohl auch zu spät gekommen wären) dass der Mensch in Notlage da dann eh schon tot gewesen wäre, das aber ja ein nicht sehr engagierter Helfer noch nicht hat wissen können zu dem Zeitpunkt und ist lieber weitergeritten oder erstmal selber gucken gefahren?
Ist das dann quasi Ermessensspielraum und "Glück" gehabt, ob das dann nicht weiterverfolgt wird?
§ 223-6 Code Penal https://www.legifrance.gouv.fr
Bestraft wird so etwas aber nur, wenn die Hilfe geleistet werden könnte und dadurch die Gefahr abgewendet werden könnte. Beispiel: ein Autofahrer sieht eine blutende, offensichtlich verletzte Person am Strassenrand und fährt einfach weiter ohne selbst zu helfen oder wenigstens Hilfe zu rufen. Stellt sich aber heraus, dass zu dem Zeitpunkt die Person bereits tot ist, auch wenn der Beschuldigte das nicht weiss, dann wird er nicht bestraft.
Ausserdem ist Voraussetzung, dass der Beschuldigte die Gefahr für die Person als ausreichend ernst und unmittelbar wahrgenommen hat. Wenn man also z.B. glaubt, man könne Celul hier dahingehend anklagen, weil er auf Elisas Anruf nicht mit einem Notruf reagiert hat, dürfte das an dieser Voraussetzung scheitern. Denn aus ihrem Anruf allein war nicht zu schliessen, dass sie sich in Todesgefahr befand.