AVIOLI schrieb:es handelt sich aber hier jeweils um CEs eigene Berichterstattung
Ja, die Jagdhunde hat er gesehen, bevor er Elisa entdecken musste. Die Zahlen kamen direkt am ersten Tag, er befand sich ganz sicher im Schock und ich glaube nicht, dass ich z.b genau bennenen könnte, ob da jetzt 20 oder dreißig Hunde laufen, denn erst einmal war das ein Randdetail und nicht das Ziel seiner Suche.
Wir haben das ja alles schon besprochen, ich glaube, es ist schwierig, nun jedes gesagte oder nicht gesagte Wort von ihm eine hohe Bedeutung zu geben.
Es fällt mir auf, dass Äußerungen der anderen Beobachter des Tages (Jäger, Jagdinhaber) nun eher kaum besprochen werden.
Es gab mal eine Aussage, dass CE angeblich nur nach seinem Hund, aber nicht nach seiner Frau gefragt hatte.
Und das war es auch, meine ich. Klar, denn sie sagen nichts öffentlich, was irgendwie weiter besprochen werden könnte, von dem es vierhundert Versionen von 250 Magazinen gibt.
Sie schweigen. CE schweigt nicht und erzählt, was er gesehen hat. Und weil er etwas erzählt und eben viel mehr als die Gegenseite und die Infos derartig dünn sind, weil die Staatsanwaltschaft keinen Zwischenbericht liefert, sind CEs Aussagen im Fokus und werden teilweise zu mächtig anderen Szenarien umgebaut.
panta_rhei schrieb:Sie beschäftigte sich v.a. mit Tieren mit großem Kraftpotential und auf den vielen vielen Fotos wirkt sie definitiv wie eine von diesen Frauen, die kraftstrotzende Tiere im Griff hat.
Ja, das denke ich auch.Und da erlebt man automatisch Dinge, die einem bewusst machen, was alles passieren kann. Daher denke ich auch, dass sie ihn niemals losgemacht hätte, wenn es keine angreifenden Hunde gegeben hätte.
RinTin schrieb:Die Ortsbegehung ist mit Sicherheit wichtig, damit die ermittelnden Organe sich einen Eindruck vor Ort verschaffen können.
Nun, ich denke, wenn DNA und Bissabdrücke eindeutig wären, würde man das nicht unbedingt machen.
Zumal man nicht bei jedem Opfer einen Tatort hat...
RinTin schrieb:So recht verstehe ich diese Dramatik in Deinem Satz nicht. Zum einen ist ein Lebensgefährte kein Angehöriger,
Nach § 11 (Strafgesetzbuch) zählen hierzu Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, der Ehegatte, der Lebenspartner, der Verlobte, auch im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister, Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner, und zwar auch dann, wenn die Ehe ...
Wikipedia: Angehöriger