Gast12777 schrieb:Ist es möglich, dass es „ausversehen“ passierte oder ist es ganz klar Mord?
Möglich ist tatsächlich vom Vorsatz bis zur Schlamperei alles.
Was genau Sache ist wird hoffentlich die Ermittlung ans Tageslicht bringen.
Szuka schrieb:Ich dachte mir, ob es nicht auch in der Praxis beim anrühren zur Verunreinigung versehentlich hätte kommen können
Das halte ich für eher unwahrscheinlich.
Dort wird nur das Mittel, dass die Patientin aus der Apotheke geholt hat angerührt und verabreicht.
Zusetzen dürfen die nichts und wenn es sich um eine ganz normale, gynäkologische Praxis handelt wüsste ich nicht, ob die überhaupt berechtigt wären solch ein Narkosemittel in der Praxis vorzuhalten.
Aber selbst wenn sie dazu berechtigt sind wüsste ich nicht zu welchem Zweck es dort ein solches Präparat geben sollte.
jada schrieb:ch habe in keiner Quelle gelesen, dass der Test in einer Arzt- oder Hebammenpraxis durchgeführt werden sollte. Die Betroffenen wüssten sonst auch nicht aus welcher Apotheke der Arzt oder die Hebamme das Präparat bezog und wäre nicht im Besitz des Behältnisses (hier anscheinend Tütchen).
https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/glukose-koeln-100.htmlInzwischen sind 3 Frauen bekannt, die die Glukosemischung aus der Heilig-Geist-Apotheke eingenommen haben sollen - alle in derselben Praxis
Das immer die gleiche Praxis betroffen war kann aber ein totaler Zufall sein.
Die Regelungen die festlegen wo sich wie viele Ärzte eines bestimmten Fachbereiches niederlassen dürfen sind mitunter ganz schön bekloppt.
So bekloppt, dass es hier in der Gegend gibt es keine einzige gynäkologische Praxis, die aus genau dem Grund nicht hoffnungslos überlaufen ist, für Kinder- und Unfallärzte gilt das ebenfalls.
Deswegen halte ich es für sehr wahrscheinlich, dass es sich schlicht und ergreifend um die gynäkologische Praxis handelt, die in der Nähe dieser Apotheke ist, bzw die Apotheke einfach die nächstliegende, die die zeitnahe Zubereitung des fraglichen Präparates anbietet (nicht jede Apotheke macht auch Gebrauch vom Dispensierrecht).
jada schrieb:Tombow schrieb:
Dass man bestimmte Medikamente (auch wenn sie unter ärztlicher Aufsicht verabreicht werden) selbst besorgen muss, ist gängige Praxis, da ist kein Haken dran.
Ist mir unbekannt, heißt aber nicht, dass es das nicht gibt. Ungewöhnlich finde ich es allerdings schon. Der Arzt oder die Hebamme, weiß nicht, ob die Schwangere, dass richtige Präparat mitbringt.
jada schrieb:Hier in diesem Fall gibt es dann ja nicht nur Hersteller, Händler, Apotheke und Arzt/ Heb. Sondern auch noch die Schwangere und Personen im Haushalt, die das Tütchen in "den Händen" hatten.
StreuGut schrieb:Tombow schrieb:
Dass man bestimmte Medikamente (auch wenn sie unter ärztlicher Aufsicht verabreicht werden) selbst besorgen muss, ist gängige Praxis, da ist kein Haken dran.
Das kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen. In meinem Fall war es eine Infusionslösung. Ich hatte mich damals auch gefragt, warum das so gehandhabt wird aber das muss irgendetwas mit der Abrechnung zu tun haben.
Wenn ein Präparat, dass zur Anwendung am Patienten durch einen Arzt oder sonstiges, medizinisches Fachpersonal bestimmt ist zuvor vom Patienten selbst aus einer Apotheke geholt wird, dann hat das meistens folgende Gründe:
- ganz banale logistische Gründe:
Davon sind z.B. Präparate betroffen, die entweder in größeren Mengen geliefert werden in der ein einzelner Arzt sie nicht zeitnah aufbrauchen kann und es daher sinnvoll ist, wenn eine Apotheke auf diese Weise mehrere Praxen "versorgen" kann.
Auch bei Präparaten die in der zur Anwendung geeigneten/bestimmten Zubereitung nicht besonders stabil und entsprechend kurz haltbar sind, ist es sinnvoll, wenn diese Zubereitung dann nicht regelmäßig vom Arzt bestellt, gelagert und bei Nichtverbrauch entsorgt, sondern bei Bedarf einfach vom Apotheker für genau diesen Patienten zum zeitnahen Gebrauch hergestellt wird.
Wieder andere Präparate bedürfen bestimmter Lagerbedingungen, die in der Praxis ggf einfach nicht sichergestellt werden kann.
Manch Einer von Euch kennt das ggf noch von einigen Impfungen. Da kam/kommt es durchaus mal vor, dass der Arzt den Patienten mit dem Rezept zur Apotheke schickt, das Serum dort abgeholt wird und der Patient dann damit zum Arzt zurückkehrt um es applizieren zu lassen.
- rechtliche Gründe:
In Deutschland haben Humanmediziner im Gegensatz zu Tierärzten kein Dispensierrecht und dürfen auch keine "Hausapotheke" vorhalten.
Vorrätig gehalten werden dürfen in (humanmedizinischen) Praxen nur:
- Notfallmedikamente,
- Medikamente die dem Patienten gar nicht ausgehändigt werden dürfen oder aus praktischen Gründen eher durch den Arzt als den Patienten selbst angewandt werden dürfen
- Muster die die Praxis von Pharmavertretern zur kostenlosen Abgabe an den Patienten erhalten hat
und all dies auch nicht in beliebigen Mengen.
Die Zubereitung eines anzuwendenden Präparates aus Ausgangswirkstoff, Träger- und Hilfsstoffen ist Humanmedizinern nicht erlaubt. Tierärzte haben zwar das Dispensierrecht (also die Berechtigung Medikamente selbst zuzubereiten) in der Humanmedizin ist das aber Apothekern vorbehalten.
Benötigt man also eine Zubereitung, die in der benötigten Form (Dosis, Darreichungsform,...) nicht als Fertigarznei vertrieben wird, nicht (zeitnah) lieferbar ist, instabil oder nur von kurzer Haltbarkeit oder Ähnliches, dann ist eine Zubereitung durch einen Apotheker nicht nur üblich, sondern sinnvoll und unumgänglich.
Die Glucosezubereitungen für diese Tests dürften zum Einen nicht lange haltbar sein und zum Anderen ein exakteres Testergebnis ermöglichen, wenn sie vom Apotheker zeitnah in genau der gewünschten Wirkstoffkonzentration bereitgestellt/abgefüllt wurden.
jada schrieb:und der Arzt/ Heb. hat keine Ahnung, was er eigentlich verabreicht.
Im Normalfall wird ja ein Rezept ausgestellt und sich folglich zu Recht darauf verlassen, dass der Apotheker die Zubereitung exakt so wie angeordnet herstellt, dem Patienten aushändigt und dieser dann auch genau das gewünschte Präparat mit in die Praxis bringt.
Bevor es üblich wurde, dass in Fabriken Fließbänder laufen, Medikamente als Massenware hergestellt und in hübschen Schachteln verpackt im Regal stehen, war es der normale Vorgang, dass der Apotheker Wirkstoffe als "Rohstoff", Lösemittel, Träger- und Hilfsstoffe vorrätig hatte und dem Patienten das vom Arzt verordneten Medikament in genau der Darreichungsform, Menge und Wirkstoffdosierung hergestellt und ausgehändigt hat.
Als meine Schwester noch klein war haben wir für ihre Neurodermitis regelmäßig eine Salbe aus der Apotheke geholt, die dort extra angemischt wurde, sowohl eine auf Rezept, als auch eine rezeptfreie, die der Apotheker nach eigener Rezeptur herstellte.
Auf diese Weise kann nicht nur der Wirkstoffgehalt exakt auf die Bedürfnisse des Patienten abgestimmt werden.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit bei der Wahl der Träger- und Hilfsstoffe eventuelle Unverträglichkeiten des Patienten zu berücksichtigen.
Stellt der Apotheker die Zubereitung selbst her, übergibt sie direkt dem Patienten und rät wenn nötig zur Lagerung im Kühlschrank, dann ist es ggf sogar möglich auf den Zusatz von Konservierungsstoffen zu verzichten, deren Zusatz bei Fertigarzneien mitunter gar nicht zu vermeiden ist.
Auch wenn Fertigarzneien Zubereitungen durch den Apotheker weitgehend verdrängt haben und Apotheker die noch selbst Pillen drehen sicher mehr als selten geworden sind, gibt es noch immer Situationen in denen dieses Können notwendig oder zumindest extrem nützlich ist.
Man kann den Fall ja auch mal von der anderen Seite der Medaille betrachten:
Selbstverständlich ist der Tod einer Frau und ihres Säuglings wirklich, wirklich übel.
Aber in diesem Fall ist die Zahl der Opfer und der potentiell gefährdeten Patienten deswegen überschaubar, weil offenkundig genau ein Präparat betroffen ist, dass von genau einem Apotheker zubereitet und folglich an eine sehr überschaubare Kundenanzahl ausgegeben wurde.
Wäre ein Rohstoff in einer Fabrik betroffen, dann wäre mitunter eine komplette Charge eines Fertigarzneimittels verseucht.
Beträfe es keinen Wirk- sondern einen Träger- bzw Hilfsstoff, dann könnten gleich mehrere Fertigungsstraßen und verschiedene Präparate betroffen sein.
So schnell wie sich dann, im schlimmsten Fall, die Todesfälle hätten häufen können, kann man gar keine Rückrufaktion im notwendigem Umfang realisieren.
ayashi schrieb:Warum muss die Pampe für einen Schwangerschaftsdiabetes Test denn aus Behältern abgefüllt werden?
Es ist gut möglich, dass es sich um keine sonderlich stabile bzw lange haltbare Zubereitung handelt.
Dann ermöglicht das frische Zubereiten zur zeitnahen Anwendung eine exaktere Wirkstoffdosierung durch die sich dann wiederum die Genauigkeit der Testresultate verbessert.
Heikology schrieb:dass (nach meinem aktuellen Wissensstand) gleich drei Apotheken geschlossen wurden. Dies schließt für mich die Möglichkeit mit ein, dass ggf. auch eine Rohstoffcharge betroffen gewesen sein kann.
Halte ich für unwahrscheinlich, dann wären die Maßnahmen viel umfangreicher.
Aus Gründen die entweder (noch) nicht bekannt sind oder im Rahmen der laufenden Ermittlung (noch) nicht öffentlich gemacht wurden, scheint es gute Gründe für die Annahme zu geben, dass nur die Betriebe dieses einen Apothekers betroffen sind, weswegen auch nur die geschlossen sind und ich bisher auch nur "Warnungen" gelesen habe, die sich auf genau dieses Präparat aus dieser Apotheke beziehen.
Wohlgemerkt steht dieser Apotheker jedoch aktuell als Betroffener/Opfer/Zeuge im Fokus und nicht als Verdächtiger.
auchhier schrieb:Kleinerose15 schrieb:
Du vermutest also das die Verunreinigung mit Absicht passiert ist?
Das wäre dann ziemlich krass.
Das vermutet die Kripo und alles andere macht auch keinen Sinn. Es wird wegen Mordes ermittelt.
Hast Du dazu eine Quelle? ich habe nicht alle gelesen aber die, die ich bisher gelesen habe schrieben nur, dass in alle Richtungen ermittelt wird, weil bisher nicht ausgeschlossen werden konnte, dass es sich um Vorsatz handelt.
Dass Vorsatz aber konkret vermutet wird habe ich bisher nicht gelesen, jedoch aber, dass nach bisherigen Erkenntnissen eingeräumt wird, dass es sich auch um einen Fehler handeln könnte.
Offenkundig ist das betroffene Narkosemittel in seiner Ausgangsform dem Rohstoff für diese Glucosezubereitungen" ja hinreichend ähnlich (damit dürften Optik, Konsistenz, Löslichkeit und ggf Geruch gemeint sein), sodass die Möglichkeit einer unabsichtlichen Verwechslung bisher nicht ausgeschlossen werden kann.
Da mehr als eine Abfüllung betroffen war, ist ein Fehler bei der Zubereitung allerdings eher unwahrscheinlich.
Eine Fehletikettierung der Ausgangsbehältnisse, ein Fehler bei der Nachbefüllung der "Vorratsbehälter" oder Ähnliches hingegen wäre dann durchaus möglich.
LillyLego schrieb:Prinzipiell dürfte niemand was davon haben, dass eine junge Frau und ihr ungeborenes Kind stirbt.
Leider doch.
Je nach Motiv gibt es durchaus Szenarien in denen jemand davon profitiert.
Z.B. jemand, der aus welchen Gründen auch immer daran interessiert ist diesen Apotheker zu ruinieren.
Das dürfte leider in jedem Fall bereits gelungen sein.
Die Erfahrung zeigt, dass Arztpraxen, Apotheken, Krankenhäuser und Co sich von solchen Vorfällen ganz schlecht wieder erholen, wenn überhaupt und das selbst dann, wenn der Täter gefunden, überführt und Inhaber und Angestellte nicht nur von Vorsatz sondern auch Fahrlässigkeit entlastet wurden.
Allein die Tatsache, dass es möglich war, es Todesfälle gab reicht da leider für viele Kunden aus, selbst dann, wenn sie der Apotheke und deren Mitarbeitern eigentlich vertrauen.
Anders als bei (Fach)Arztpraxen hat man bei Apotheken ja in den meisten Gegenden auch noch eine Abdeckung die es für den Kunden nicht einmal logistisch erschwert eben eine andere Apotheke aufzusuchen.
Wenn der Apotheker also weder ein mordender Irrer noch jemand ist dem solch ein schwerwiegender Fehler aus Fahrlässigkeit passiert ist, dann ist er auch ein Opfer in dieser unglückseligen Geschichte.
LillyLego schrieb:Dass vielleicht das Narkosemittel in drn falschen Behälter eingefüllt worden war, der Behälter falsch etikettiert war oder so ähnlich
Wenn kein Vorsatz im Spiel war, dann halte ich sowas auch für am Wahrscheinlichsten.
LillyLego schrieb:Allerdings weiß ich jetzt auch nicht, ob man als Apotheker oder PTA die Substanzen nicht optisch eindeutig unterscheiden kann, so dass solche Irrtümer gänzlich ausgrschlossen wären.
Laut dem oben verlinkten WDR Artikel waren sich die Substanzen ja so ähnlich, dass eine Verwechslung durchaus möglich ist:
Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer sagte am Mittwoch, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass der potentiell tödliche Stoff aus Versehen in die Glucose gelangt ist. Beide Stoffe seien Pulver und sehr ähnlich.
Wenn beide Pulver sich in Farbe und Konsistenz gleichen, das Lösungsverhalten ausreichend ähnlich ist, beide geruchlos sind usw, dann ist eine Verwechslung ja wirklich möglich.
LillyLego schrieb:Ps: Mir war gar nicht bekannt, dass es Narkosemittel in Pulverform gibt, ich dachte sowas sei immer flüssig.
Die meisten Wirkstoffe liegen zunächst als Pulver bzw in "kristalliner Form" vor.
Um anwendbar zu werden bzw eine stabile Zubereitung zu ermöglichen müssen manche erst chemisch "verändert" werden und dann je nachdem was chemisch/technisch möglich und sinnvoll für die Anwendung ist erfolgt die Herstellung von flüssigen Darreichungsformen (bei vielen Substanzen geht das schon nicht wirklich, sodass am Ende "nur" eine Suspension möglich ist), die Abfüllung einer dazu geeigneten chemischen Verbindung in Kapseln, die Herstellung von Tabletten durch das Mixen mit festen Trägersubstanzen und Hilfsstoffen, die Verarbeitung zu Zäpfchen, Cremes, Paste usw...
Das Barbiturat, dass in der Schweiz zur Sterbehilfe verwendet wird, wird dort z.B. auch als Pulver abgegeben und dann erst direkt vor der Verabreichung "aufgelöst".
In Deutschland wird es zumindest für den Gebrauch in der Tiermedizin als flüssige Injektionslösung vertrieben.
Aber auch das ist nur eine Zubereitung, der Ausgangswirkstoff selbst ist immer ein Pulver, nur wer, wo und wie daraus dann eine anwendbare Zubereitung gemacht wird und wie stabil die ist unterscheidet sich.
Kleinerose15 schrieb:auchhier schrieb:
Das Problem dürfte sein, dass man trotz eigentlich einzugrenzender Personengruppe, es einer der Personen ja auch nachweisen müsste. Das stelle ich mir schwierig
Das dürfte auch nicht so schwer sein.
Ich denke, dass der "Schuldige" (bzw "die Schuldigen, falls mehrere Personen gepatzt haben) verhältnismäßig schnell und zuverlässig ermittelt werden können, wenn es sich um ein Versehen gehandelt hat.
War hier aber jemand mit Vorsatz am Werk, kann das bedeutend schwieriger werden.
Offensichtlich handelt es sich ja um keinen Täter, der sich lächelnd stellt, weil er sein Ziel "es dem Apotheker heimzuzahlen" erreicht hat und ihm alles Weitere egal ist bzw der gar "Anerkennung" für seinen Feldzug möchte.
War hier also ein Täter am Werk, der vorsätzlich für diese fatale Verwechslung gesorgt hat, dann darf man ja annehmen, dass er zumindest bemüht war seine Spuren zu verwischen und je nachdem wie er vorgegangen ist dürfte es dann schwieriger werden denjenigen ausfindig zu machen und ihm die Tat nachzuweisen.
Kleinerose15 schrieb:Derjenige der es gemischt hat muss es logischerweise während der Öffnungszeiten von der Apotheke gemacht haben.
Das z.B. ist gar nicht so selbstverständlich.
Ich weiß nicht wie die Apotheke organisiert ist, aber wenn jemand das geplant hat und zum Zwecke seiner Tat außerhalb der Öffnungszeiten kam, sich irgendwie einen Schlüssel organisiert hat und es keine Überwachungskamera gab oder er wusste wie man ihr ausweicht, dann kann ein gut organisierter und gut vorbereiteter Täter grade außerhalb der Öffnungszeiten agiert haben ohne dass Inhaber oder Mitarbeiter das bemerkt haben.
Kleinerose15 schrieb:Und in der Apotheke sind die immer zu zweit oder zu dritt.
Wenn das in der Apotheke der Fall ist, dann ist ein vorsätzliches Vorgehen während der Geschäftszeiten natürlich schwieriger und eigentlich auch generell nur für Angestellte möglich.
In meiner "Stammapotheke" ist der Inhaber auch durchaus mal alleine, aber soweit ich weiß darf alleine wirklich nur ein Pharmazeut arbeiten, während ich mit bei einer PTA bestenfalls vorstellen kann, dass sie, wenn sie alleine in der Apotheke ist zwar Pflaster, Fieberthermometer und sonstige "Drogerieartikel" abgeben darf, nicht aber irgendwas, dass der Apothekenpflicht unterliegt und verschreibungspflichtige Präparate sicher überhaupt nicht.
Dass eine PTA ohne die Anwesenheit eines Apothekers irgendein Präparat herstellen darf halte ich ebenfalls für mehr als unwahrscheinlich.
auchhier schrieb:Meines Wissens hat sich bislang niemand zu einem Fehler bekannt.
Habe ich auch nichts von gelesen bisher, allerdings könnte ich mir durchaus vorstellen, dass derjenige gar nicht weiß bei welchem Arbeitsschritt der Fehler genau passiert ist und da alles was mit dem Fall zu tun hat bzw haben könnte sicher zur Analyse mitgenommen wurde haben Inhaber und Angestellte auch nur sehr eingeschränkt die Möglichkeit der Sache selbst auf den Grund zu gehen.
Bestenfalls können sie im Kopf alle möglichen Szenarien durchspielen und versuchen einzugrenzen unter welchen Umständen an welchen Stellen der Lagerung, Zubereitung und Abgabe die Verwechslung bzw der Austausch stattgefunden haben kann.
Also alles was mit internen Abläufen zu tun hat können die versuchen nachzuvollziehen, was Analysen angeht (also z.B. ob die Behälter vertauscht wurden oder es sich "nur" um eine Verunreinigung des Glucosebestandes gehandelt hat) werden sie abwarten müssen was die Labore der Kriminaltechnik sprechen.
Kooperieren Mitarbeiter der Apotheke und Kripo, dann können sie ggf gemeinsam nachvollziehen wo genau der "Fehler" lag oder ob es sich um ein Szenario handelt, dass mit Vorsatz zu tun haben muss.
Bei Vorsatz gilt es dann rauszukriegen ob einer der Angestellten beteiligt sei könnte, ob jemandem irgendwer einfällt, der irgendeine Art von Motiv hat.
In diesem Fall sollten eventuelle Verdächtige sich aber schnell benennen lassen, denn neben einem Motiv müsste der Täter ja auch über eine gewisse Fachkenntnis verfügen, sich mit Abläufen und anderen Gegebenheiten der Apotheke auskennen und irgend einen Weg gefunden haben sich unbeobachteten Zugang zu verschaffen.
Das heißt zwar leider immer noch nicht, dass sich dann auch stichhaltige Beweise finden lassen, aber es dürfte zumindest den Kreis der Verdächtigen stark einschränken, weil einem "unbekannten Irren" all diese Voraussetzungen fehlen dürften.
Hanne_Lore schrieb:Könnte es nicht schon beim Hersteller bzw Abfüller des Rohmaterials passiert sein?
Dann dürften sich Schließung, Warnungen/Rückrufe usw eigentlich nicht auf genau diese 3 Apotheken beschränken.
Das ergäbe ja nur dann Sinn, wenn nur dieser Apotheker mit der fraglichen Charge beliefert wurde und das halte ich für eher unwahrscheinlich.