StreuGut schrieb:Letztendlich fand ich aber die Aussage erschreckend, dass das fertig Präparat für den Glukosetoleranztest etwas über 2 € kostet und das die Krankenkassen so nicht übernehmen, dass man also folgerichtig aus dem großen Behälter in der Apotheke bekommt. Und das ist immer mit dem Risiko einer Verunreinigung oder eines menschlichen Versagens verbunden. Nicht nur mit möglicher Böswilligkeit.
Das fertige Präparat kostet knapp 5 Euro. Dieses gibt es in Dtl. auch nur von einer Firma. Diese Firma stellt seit einigen Jahren das Fertigprodukt nur noch mit 75g Wirkstoff her. Zuvor gab es dieses auch mit 50g Wirkstoff.
Beim "Vortest" werden also 1/3 des fertigen Präparates vernichtet.
Nach den Mutterschafts-Richtlinien Punkt 8 wird bei Schwangeren erst der s.g. kleine oder auch Vortest gemacht (50g Wirkstoff).
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-1829/Mu-RL_2019-03-22_iK_2019-05-28.pdfZudem kostet das von der Apotheke angemischte Präparat 1,34 EUR.
Hier argumentieren die Krankenkassen dann mit dem " zu beachtenden Wirtschaftlichkeitsprinzips ".
Die Kassen gehen davon aus, dass sie ca. 4 € pro oGTT (s.u.) im Vergleich zur Verwendung der Fertiglösung sparen und die Praxen den zusätzlichen Aufwand für die Zubereitung der Glukoselösung umsonst durchführen.[…] Nach Einwänden von Gynäkologen und Diabetologen, dass die Verwendung von GlukoseMonohydrat unzumutbar sei für den praktischen Einsatz (s.u.) erhielt der Berufsverband
diabetologischer Schwerpunktpraxen Nordrhein von der KV Nordrhein per email die Bestätigung, dass der oGTT weiterhin mit der Fertiglösung durchgeführt werden kann. Schwangere stellen in diesem Sinne begründete Einzelfälle dar. Allerdings berichteten zahlreiche Kollegen von anderslautenden Aussagen anderer Personen bei der gleichen KV. In Bayern agiert die KV Bayern vergleichbar mit der KV Nordrhein, d.h. auch hier soll die Glukoselösung in den Praxen selber zubereitet werden, Fertiglösungen gelten als unwirtschaftlich und Ausnahmen sind hier nicht vorgesehen.
In Abstimmung mit der Fachkommission Diabetes in Bayern wurden dort die Patienten von ihren Ärzten aufgefordert, sich mit einem Privatrezept in einer Apotheke die Fertiglösung für einen oGTT selber zu kaufen.
(Hervorhebung von mir)
https://www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de/fileadmin/Redakteur/Stellungnahmen/2016/oGTT_Lösung_Stellungnahme_LH_final.pdfDer gemeinsame Bundesausschuss legt also fest, dass der Test in den Mutterschafts-Richtlinien festgelegt wird. Die KVs wollen aber nur die günstigste Variante bezahlen.
Die Schwangeren laufen also einzeln zur Apotheke und lassen sich für keine 1,50 EUR das Präparat im Tütchen abfüllen.
Wem genau ist dabei jetzt geholfen? Der Apotheker hat Stress, die Schwangere ebenfalls und der Arzt/ Heb. hat keine Ahnung, was er eigentlich verabreicht.