Der zitierte Beitrag von monstra wurde gelöscht. Begründung: Der Zeugin wird nicht unterstellt, im Auftrag einer Zeitung zu Straftaten angestitet zu haben
Das halte ich doch für ziemlich an den Haaren herbeigezogen. Du unterstellst hier der Frau einfach so, dass es nicht so lief wie sie wollte und sie daraufhin ihn zu diesen Handlungen (Beschaffung, Besitz, Weiterleitung) animiert hätte? Er hat sie angeschrieben und es kam zum Treffen. Bis dahin war sie nur eine von vielen Followern. Du glaubst also allen ernstes, dass die Frau bereits da im Sinn hatte, Metzelder mit Kinderpornografie in Verbindung zu bringen, um die Bild mit Infos zu füttern?
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Und beim zweiten Treffen soll er gewisse Andeutungen gemacht haben, die sich im weiteren Chatverlauf dann immer weiter zugespitzt haben, bis hin zu kinderpornografischen Fotos und dem Vorhaben, die ausgedachten Nichten der Frau bei einem gemeinsamen Urlaub auf Sylt zu missbrauchen. Aber natürlich kannst Du daraus bereits alles verdrehen und die Frau beschuldigen.
https://www.sueddeutsche.de/panorama/christoph-metzelder-zeugin-sexuelle-gewalt-gegen-kinder-1.5218153Er hat ihr Fotos geschickt. Er hat sich diese Fotos beschafft und nur weil man im Vorfeld nichts über derlei Neigungen des Metzelder erfahren hat, bedeutet es noch lange nicht, dass diese über Nacht entstanden sind. Immerhin ist es auch ein großer Schritt, von der Neigung zur Tat zu schreiten. Solltest Dich vielleicht mit Deiner Fantasie etwas zurückhalten und auch der plumpen Beschuldigung der Frau. Wir disktutieren hier nicht einen Bagatelldelikt, sondern es geht um sexuelle Gewalt an Kindern.