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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

3.706 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: 2019, Kinderpornographie, Verdacht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

27.02.2021 um 23:42
Man kann niemand in den Kopf sehen - wer weiss, wieviele Menschen solche Gedanken haben, aber gottseidank nicht ausleben!
Aber Gedanken sind frei, solange man sie nicht umsetzt.

Vermutlich werden seine Anwälte argumentieren, dass C.M. sich erst die Bilder besorgt hat, als er durch die Damen bestärkt wurde, die Fantasien bildlich darzustellen.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

27.02.2021 um 23:43
Habe ich eigentlich etwas verpasst, oder konnten alle ausser mir die strafrechtliche Ermittlungsakte lesen (was übrigens eine Straftat wäre)? Woher nehmen alle ihr Wissen? Von einem Interview, das eine (wohl) Tatbeteiligte gegeben hat? Ernsthaft?

Vielleicht können alle sich ja mal etwas entspannen. Männer sind nicht per se Täter, Frauen ebensowenig per se Opfer.
Es gibt in dem Fall einige Punkte, die ein gewisses „Geschmäckchen“ haben. Starkes Indiz hierfür ist immer, wenn bei einer Verhaftung/Hausdurchsuchung das Kamerateam vor der Polizei da ist...

Daher hört es sich ein wenig nach einem „Agent Provocateur“ an... aber um derartiges beurteilen zu können müsste man eben die Ermittlungsakte lesen können.

Zumindest habe ich diese Diskussion zum Anlass genommen, mir die neuesten geistigen Ergüsse unseres Gesetzgebers beim Thema Kinderpornographie durchzulesen. Wenn der Bundestag so weitermacht wird es bald eng mit dem Alphabet, bei § 184k sind wir ja bereits... Nur mal so als Denksport:
Strafbarkeit eines Oberbürgermeisters als Aufsichtsratsvorsitzender des Stadtwerkes, wenn im kommunalen Schwimmbad der Saunabetrieb ab 16 Jahren zulässig ist... (§184e StGB)...


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

27.02.2021 um 23:46
Zitat von AxelFAxelF schrieb:Vermutlich werden seine Anwälte argumentieren, dass C.M. sich erst die Bilder besorgt hat, als er durch die Damen bestärkt wurde, die Fantasien bildlich darzustellen.
Das kann gut sein. Als ich 2019 davon hörte, kam mir sofort der Fall Kachelmann und der Pro7 Moderator Andreas Türck in den Sinn. Das war der erste Gedanke. Da ging es zwar nicht um sexuellen Missbrauch an Kindern, aber irgendwie ploppte das sofort auf. Obwohl dieser Fall natürlich anders gelagert ist.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

28.02.2021 um 00:08
Herr M. ist vor dem Amtsgericht angeklagt. Wegen einer Straftat, deren Strafrahmen von drei Monaten bis fünf Jahren Freiheitsstrafe reicht (§ 184b Abs. 1 StGB). Ich gehe von einer Verhandlung vor dem Strafrichter aus. Straferwartung hier nicht höher als 2 Jahre (§ 25 GVG).

Nachdem es wohl lange Überlegungen bei der StA gab, einen Strafbefehl statt einer Anklage zu erlassen (Höchststrafe 1 Jahr auf Bewährung), schätze ich die Strafe, die die StA und das Eröffnungsgericht derzeit erwarten (falls sich die Anklage bestätigt), auf ca. 1 Jahr plus x ein.

Das wäre eine Straftat, ja, aber gemessen am StGB wie auch an § 184b StGB (Höchststrafe bis 10 Jahre) wahrlich keine schwere Straftat.
Zitat von pannettonepannettone schrieb:Zumindest habe ich diese Diskussion zum Anlass genommen, mir die neuesten geistigen Ergüsse unseres Gesetzgebers beim Thema Kinderpornographie durchzulesen.
Das ist tapfer. Für die Richter dürften viele dieser neuen Vorschriften ein Graus sein, ob sie vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben, ist zweifelhaft. Schon wegen der Abgrenzungsprobleme und unverhältnismäßigen Strafandrohungen. Und bereits jetzt kollidiert § 184c StGB (Jugendpornografie) mit vielen Inhalten der bekannten Pornoseiten im Netz.

Für die Experten scheint ziemlich klar, was sie davon halten:
Prof. Dr. Tatjana Hörnle vom Freiburger Max-Planck-Institut bezeichnete (...) den Entwurf als "in weiten Teilen das Gegenteil einer systematischen durchdachten Reform". Er greife die Empörung über abscheuliche Verbrechen auf und schlage punktuelle Änderungen vor, ohne aber das Sexualstrafrecht insgesamt im Blick zu haben.
Und zu § 184b StGB n.F. wird kritisiert, dass das Betrachten von Kinderpornografie zukünftig stärker bestraft werden kann als die Vergewaltigung oder der Missbrauch eines Kindes. Dem Gesetzentwurf liege die fehlerhafte Annahme zu Grunde, dass Personen, die solche Bilder besitzen und tauschen, immer dieselben Personen seien, die die Kinder missbrauchen oder diesen filmen.
Nicht nur beim Missbrauch, auch die Anhebung der Mindeststrafen beim Umgang mit kinderpornografischem Material nach § 184b StGB stößt bei den Sachverständigen weithegend auf Ablehnung. Alle Handlungen des Tatbestandes sollen zum Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr (bei bandenmäßiger Begehung zwei Jahre) hochgestuft werden, darunter auch der Besitz.

Hörnle kritisierte, dass das Strafmaß beim Besitz nicht immer dem konkreten Ausmaß des Unrechts entspreche: Dem Gesetzentwurf liege die fehlerhafte Annahme zu Grunde, dass Personen, die solche Bilder besitzen und tauschen, immer dieselben Personen seien, die die Kinder missbrauchen oder diesen filmen. "Die Strafe für die Vergewaltigung oder den Missbrauch eines Kindes muss deutlich schwerer ausfallen als die für das Betrachten der Bilder davon am Bildschirm."

Da ein minderschwerer Fall im § 184b StGB ebenfalls nicht vorgesehen ist, kommt es nach Meinung der Sachverständigen zu diversen Wertungswidersprüchen. So verwies Prof. Kinzig darauf, dass selbst bei der sexuellen Nötigung nach § 177 Abs.5 StGB ein minder schwerer Fall vorgesehen sei (Abs.9). Die von der Union geladene Staatsanwältin Bussweiler ergänzte, dass die Anhebung des Strafrahmens das Regelungsgefüge im Hinblick auf Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit und die persönliche Freiheit erschüttere. "Der Besitz kinderpornographischer Schriften würde (…) als schwerwiegender eingestuft als beispielsweise massive Gewaltanwendungen gegen andere Personen (§ 224 Abs. 1 StGB) oder Minderjährige und Wehrlose (§ 225 Abs. 1 StGB) oder Delikte des Menschenhandels (§ 232 Abs. 1 StGB) oder der Zwangsprostitution (§ 232a StGB), die lediglich mit einem Mindestmaß von sechs Monaten Freiheitsstrafe belegt sind."
Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/sexualisierte-gewalt-kinder-sexueller-missbrauch-kinderpornografie-anhoerung-bundestag-strafrahmen-verbrechen-keuschheitsprobe/


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

28.02.2021 um 00:26
danke @monstra für die qualifizierten Ausführungen.
In meiner dunklen Phantasie stelle ich mir gerade ein Programm vor, das einen über Pop-up Fenster mit derartigen Bildern beglückt und dann bei Betätigen des „x“ eine automatische Speicherung ausführt... wobei, der Cache ja schon genügen soll. Schöne neue Welt.

Bitte nicht falsch verstehen, wenn - wie hier im Fall - angeblich Bilder von 5 jährigen beim Geschlechtsakt mit einem Erwachsenen gezeigt werden, dann muss ich mich in der Tat nur über die Höhe des Strafmasses unterhalten.
Absurd wird aber das meiste ab >16. Von Badewannen- oder Wickeltischbildern von Kindern rede ich da mal gar nicht. Ich denke, zumindest bei meinen Eltern wäre da keine Bewährung mehr drinnen gewesen, zumal die „Nacktbikder“ von mir am Strand auch noch stolz der Verwandschaft gezeigt wurden...


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

28.02.2021 um 00:36
Ich nehme zur Kenntnis, dass einige Diskutanten hier den Besitz von kinderpornographischen Dateien als mindere, wenn nicht gar zu vernachlässigende Straftat ansehen. Auch wenn das schön verbrämt wird, man merkt eure Absicht. Ich frage mich, was sind die
Interessen dahinter? Seid ihr nur - mit Fug und Recht - Anwaltsgehilfen für den Beschuldigten oder habt ihr höhere oder gar niedrigere Ziele?
Selbstverständlich muss Metzelder als Unschuldiger gelten und verteidigt werden, aber da ist etwas an euch beflissenen Verteidigern von "Badewannenbildern", das meinem Empfinden nach nicht das Wohl der Kinder im Auge hat.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

28.02.2021 um 00:46
Zitat von pannettonepannettone schrieb:Absurd wird aber das meiste ab >16. Von Badewannen- oder Wickeltischbildern von Kindern rede ich da mal gar nicht. Ich denke, zumindest bei meinen Eltern wäre da keine Bewährung mehr drinnen gewesen, zumal die „Nacktbikder“ von mir am Strand auch noch stolz der Verwandschaft gezeigt wurden...
Glaubst Du, dass sich Menschen mit solch einer Neigung, solche Fotos mit derselben Intention ansehen oder weiterleiten wie manche Eltern sowas im Verwandtenkreis zeigen? Absurd, so so...und das in einem Thread, in dem es um Kinderpornographie geht!


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

28.02.2021 um 00:48
Zitat von alalmaalalma schrieb:Ich nehme zur Kenntnis, dass einige Diskutanten hier den Besitz von kinderpornographischen Dateien als mindere, wenn nicht gar zu vernachlässigende Straftat ansehen. Auch wenn das schön verbrämt wird, man merkt eure Absicht. Ich frage mich, was sind die
Interessen dahinter? Seid ihr nur - mit Fug und Recht - Anwaltsgehilfen für den Beschuldigten oder habt ihr höhere oder gar niedrigere Ziele?
Sprech doch bitte die Personen direkt an, welche du meinst. Ich denke nicht, dass hier irgendjemand den Besitz von kinderpornographischen Material als minderschwer bezeichnet oder gar verharmlost. Das ist ein schweres Delikt, welches ein Einstieg für schlimmere Straftaten an Kinder sein kann, aber nicht zwangsläufig muss. Diesen Dreck kann man sich leider, wenn man genau danach sucht mit einem dementsprechenden Browser und der Nutzung einer Suchmaschine beliebig herunterladen. Diese Datein und Videos sind nicht mal besonders verschlüsselt und für Jedermann zugänglich der auch danach sucht. Leider!


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

28.02.2021 um 00:54
@alalma sorry, du scheinst die Problematik nicht erfasst zu haben, oder bist du der Auffassung, dass das Betrachten eines kinderpornographischen Bildes schwerer wiegt als die vollendete Vergewaltigung eines Kindes?
Wir diskutieren hier ein Problem der Verhältnismässigkeit.
Weiterhin geht es um technische Probleme, nämlich wenn ich ein inkriminiertes Bild „besitze“ ohne das je gewollt zu haben. Wie gehst du damit um? Du unterscheidest nur zwischen schwarz und weiss. Leider gibt es da Unmengen dazwischen.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

28.02.2021 um 00:57
Zitat von ColdcasesColdcases schrieb:Das ist ein schweres Delikt, welches ein Einstieg für schlimmere Straftaten an Kinder sein kann, aber nicht zwangsläufig muss.
Es setzt aber voraus, dass jemand anderer diese schlimmeren Straftaten an Kindern begangen haben muss.
Dessen sollte sich der Betrachter des Bildes eigentlich bewusst sein und er billigt das.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

28.02.2021 um 01:01
Zitat von emzemz schrieb:Es setzt aber voraus, dass jemand anderer diese schlimmeren Straftaten an Kindern begangen haben muss.
Dessen sollte sich der Betrachter des Bildes eigentlich bewusst sein.
Absolut korrekt. Aber ich denke, dass solche Menschen da am wenigsten dran denken, wenn sie sich solche Bilder und Videos anschauen und ihre kranke Phantasie sexuell befriedigen...


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

28.02.2021 um 01:04
Waren es nur Phantasie von Cm oder hatte er schon solche Erfahrungen gemacht, mit einer Frau und einem Kind oder Jugendlichen zusammen? Das wird das Gericht hoffentlich klären.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

28.02.2021 um 01:23
schau @Coldcases, es ist oft eine Frage das Datums und des Ortes...
Zitat von ColdcasesColdcases schrieb:ihre kranke Phantasie sexuell befriedigen...
Homosexualität war bis 1991 eine Krankheit, Transsexualität bis 2019.

Strafrecht stellt immer den Wertekanon dar, den sich eine Gesellschaft gibt, um ihr Zusammenleben erträglich zu gestalten. Bis 1969 landete man in Deutschland im Gefängnis, nur weil man schwul war. Im Iran hängt man dafür heute noch am Baukran.
Aber was ist der Unterschied? Zwei erwachsene schwule Männer beschliessen miteinander Sex zu haben. Wenn einer doch keine Lust hat, sagt er einfach „nein“. Ein Kind kann das eben nicht tun. Deshalb haben wir diese Taten unter Strafe gestellt, nämlich um das Kind zu schützen. Der Täter, also der Pädophile, kommt von seiner Neigung nicht weg. Ich habe noch keinen erlebt, der plötzlich dieses Verhalten ablegen hätte können, genausowenig wie ein Homosexueller heterosexuell werden kann (egal was er tut, da hilft weder beten, noch Psychotherapie).
Was @monstra und ich kritisieren sind die handwerklichen Mängel und Fehler des Gesetzgebers, nämlich in der Verhältnismässigkeit und der Bestimmtheit.
Und da ich in einer IT Firma arbeite, es wäre sicherlich ein leichtes, einen derartigen whatsapp Verlauf auf einem fremden Handy zu konstruieren.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

28.02.2021 um 01:31
Zitat von pannettonepannettone schrieb:Weiterhin geht es um technische Probleme, nämlich wenn ich ein inkriminiertes Bild „besitze“ ohne das je gewollt zu haben. Wie gehst du damit um? Du unterscheidest nur zwischen schwarz und weiss. Leider gibt es da Unmengen dazwischen.
Ach?! Und das ist hier 297 mal passiert?
Zitat von pannettonepannettone schrieb:Und da ich in einer IT Firma arbeite, es wäre sicherlich ein leichtes, einen derartigen whatsapp Verlauf auf einem fremden Handy zu konstruieren.
So war das also. Also ist der liebe Metzelder völlig unschuldig in eine von langer Hand geplante Falle getappt? Und seine Einlassungen, ach nee, darum wurde bestimmt auch das Verteidigerteam ausgetauscht.

Man kann es kaum glauben, was manche so von sich geben.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

28.02.2021 um 01:34
Zitat von InterestedInterested schrieb:Man kann es kaum glauben, was manche so von sich geben.
da gebe ich dir voll und ganz recht! Es ist immer die Frage, wer der Geisterfahrer ist... 🤷🏻‍♂️


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28.02.2021 um 01:36
Zitat von InterestedInterested schrieb:Ach?! Und das ist hier 297 mal passiert?
das kann ich nicht beurteilen, dazu muss man die Ermittlungsakte lesen und kennen. woher nimmst du also dein Wissen?


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

28.02.2021 um 01:41
@pannettone
Die Frage ist doch eher, wo Du Dein Wissen hernimmst, wenn Du in diesem thread mit derlei Erklärungen aufwartest? Klar auf diesen Fall bezogen und zurecht geschnitten?!


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

28.02.2021 um 01:43
Zitat von pannettonepannettone schrieb:Der Täter, also der Pädophile, kommt von seiner Neigung nicht weg. Ich habe noch keinen erlebt, der plötzlich dieses Verhalten ablegen hätte können, genausowenig wie ein Homosexueller heterosexuell werden kann
Geht es hier um Pädophile oder um Leute mit pädophilen Neigungen?
Da darf man ruhig mal differenzieren.


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