@Kreuzbergerin ja und nein. ich versuche es mal so auszudrücken:
mir ist bewusst, dass pädophile (oder menschen mit pädophiler neigung) die a-karte gezogen haben. sie können diese sexuelle versnlagung nicht los werden (ich kann auch tun was ich will, ich werde niemals zum heterosexuellen mutieren)
dennoch ist es gesellschaftlicher konsens, dass alles, was kinder angeht, absolut tabu ist.
ob jetzt gefängnis bei verletzungen dieses tabus, das richtige mittel ist, weiss ich nicht, da wir ja von einer veranlagung sprechen.
da muss ich immer an den alten gefängnisdirektor meines studienortes denken, der das mit einem fussballspiel (in den fall etwas unpassend) verglichen hat: „wenn einer beim fussballspielen ständig fault, muss man ihn vom platz stellen, sonst macht er das ganze spiel kaputt“
wir müssen also personen derartiger neigung/veranlagung vom platz stellen, da wir kinder dauerhaft vor solchen personen schützen müssen.
ein dauerndes verändern des strafrahmens löst hier sicherlich kein problem.
übrigens ist die anzahl der fälle über die jahrzehnte relativ konstant, wir haben nur eine sehr leichte verfügbarkeit derartigen materials im internet.
also, was ist das ergebnis: ich halte gefängnis bei veranlagungstäter per se für das falsche mittel.
diese muss man aus dem verkehr ziehen. sorry, hört sich hart an, aber es geht faktisch nicht anders.
aber ich bin ja kein psychologe, die können das besser beurteilen als juristen 😉