1thomas1 schrieb:du hast echt null Ahnung..
Das ist seine Anwaltin und diese hat natürlich, Akteneinsicht und diese hat er sofort bei Verhaftung vorliegen, wie soll er sich sonst je verteidigen können.
Das ist leider kompletter Unsinn!!!
Es wäre sehr schön, wenn man bei jeder Verhaftung komplette Akteneinsicht hätte. Realität ist aber, dass gerade bei Tötungsdelikten, die besondere Ermittlungen bedürfen, hinsichtlich der Ermittlungsakte wie auch den Ergebnissen ausstehender Untersuchungen so lange wie möglich gemauert wird, insbesondere in einem solchen Fall. Es kann sein, dass man bei einer solchen Vorführung beim Haftrichter gerade mal vorher auf dem Flur sich einen Aktenauszug anschauen kann. Deshalb muss man in solchen Fällen als Verteidiger, also in denen man noch gar nichts weiß, natürlich einzig raten, erst einmal nichts zu sagen.
Man darf sich das auch nicht so vorstellen, dass man als Verteidiger da vorher stundenlang mit dem TV spricht. Dieser wird i. d. R. spontan - teils zu jeder Uhrzeit - verhaftet und dem Haftrichter möglichst zeitnah vorgeführt. Man kann mit ihm in einem Raum sodann vor der Vorführung sprechen, hat aber in einem solchen Moment i. d. R. viel zu wenig Anhaltspunkte, um alles beurteilen zu können.
Was dann weiter geschieht, muss später überlegt werden und ggf. in einem Haftprüfungstermin vorgetragen werden. Aber auch dieser muss dann wohl überlegt sein.
Hintergrund ist einfach der, dass STA und Verteidiger naturgemäß in einem konträren Verhältnis stehen.
Deshalb wird - insbesondere im hier vorliegenden Fall - auch die Familie nicht ständig informiert. Dei STA muss ausschließen, dass wichtige Ermittlungen durch Dritte nach draußen dringen.
Die Familie verhält sich hier insofen - vorsichtig gesagt - kontraproduktiv. Und wenn ich den Schwiegersohn verteidigen würde, würde ich sie im Sinne des TV bitten, diese Äußerungen zu unterlassen.