verde69 schrieb:Das ist die Realität. Davon hat der Großteil zum GLÜCK keine Berührung und Einblick sowie Ahnung wie es hinter den Kulissen aussieht.
Und es kommt ja noch hinzu, dass oftmals bei Tötungsdelikten verschiedenste Untersuchungsergebnisse bei so einer Vorführung vor den Haftrichter, der über die Anordnung der Untersuchungshaft entscheidet, beiden (!) Seiten überhaupt noch nicht vorliegen. Es liegt soviel vor, dass ein dringender Tatverdacht seitens der STA angenommen wird, den sie anhand der bisherigen Erkenntnisse versucht, zu belegen.
Es gibt Delikte, da geht es zur Sicherung von Beweisen um Stunden. Jemand Verdächtiges wird beispielsweise am Morgen festgenommen und am Nachmittag dem Haftrichter vorgeführt. Dazwischen werden Wohnungen auf links gedreht und Wohnungen versiegelt, um später nochmals auf Details zu untersuchen, die an dem Tag gar nicht bekannt waren. Zeugen werden befragt, aber die Dokumentation ist noch nicht einmal in der Akte. Die Ergebnisse liegen in einem solchen Fall aber am Nachmittag noch keinem vor. Es liegt erst einmal nur soviel vor, dass ein dringender Tatverdacht seitens der STA angenommen wird oder werden muss, weshalb sie Untersuchungshaft beantragt, damit entsprechend ermittelt werden kann und verhindert werden kann, dass Beweise verdunkelt werden. Dazwischen laufen allerlei Anträge und Beschlüsse zur Überwachung u. a., die man dann irgendwann in der Akte als Inhalt findet.
So deutlich, wie sich hier die Ermittler äußern, dürften sehr schwerwiegende Indizien vorliegen.