ChrisHal schrieb:Aber aufgrund der Aussagen der EB mit allem was zum online Verhalten von R bekannt ist, muss am Morgen im Haus was passiert sein, wer letztendlich das Telefon bedient hat ist mMn nicht klar... Nur das Telefon war am Morgen im Haus damit mMn auch R.
Die wohl spannendste Frage überhaupt an diesem Fall, oder?
War RR an diesem Morgen tatsächlich im Haus?
Die EB sind davon überzeugt. Als Gründe werden meines Wissens nach angeführt: Telefonieverhalten, Snap am Morgen und: wie Du richtig schreibst: RRs Handy war am Morgen im Haus und hat anscheinend noch eine WhatsApp der Mutter empfangen, die aber wahrscheinlich nicht mehr gelesen wurde - wobei sich eine solche sogenannte MAC-Adresse des Handys auch relativ leicht fälschen lässt. Andere Begründungen sind der Öffentlichkeit zumindest nicht bekannt, oder?
Da RR seit mehr als 1 3/4 Jahren kein Lebenszeichen mehr von sich gegeben hat, liegen die Ermittler mit ihrer - glaube ich direkt zu Beginn geäußerten These - anscheinend richtig, dass RR das Haus nicht lebend verlassen hat (oder so ähnlich formuliert)
Andererseits wurde ja hier schon irgendwo ausführlich dargelegt: Der Snap muss a) nicht von RRs Handy versendet und b) nicht von ihr selbst versendet worden sein. Jeder, der die Zugangsdaten zu ihrem Account hatte - und davon gab es mehrere Personen - hätte ein in ihrem Account gespeichertes Bild als Snap versenden können. Ob das die Freundin morgens um 8.30 Uhr schlaftrunken hätte erkennen müssen (daß es sich um ein Archivbild handelt) sei einmal dahingestellt. Falls also die EB nicht mehr als diese digitalen „Belege" haben sollte, steht eine mögliche Anklage m.E. In weiter Ferne. Damit lässt sich nichts handfest beweisen. Noch nicht mal daß sie tatsächlich morgens in der Wohnung war, meine ich.
Aber die EB waren ja anscheinend direkt, von Anfang an, fest davon überzeugt, daß RR tot ist bzw. das Haus nicht selbständig / lebend (?) verlassen haben kann. Was hat sie so sicher gemacht und warum können sie es ihm nicht nachweisen?