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Wo ist Rebecca Reusch?

122.005 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

08.07.2020 um 06:22
Zitat von WissbegierWissbegier schrieb:Nicht zwingend. Freilich hätte man, wenn gerade eine Person aus dem Fenster blickt und/oder auf Achse dort gewesen wäre, den TV sehen können. Allerdings ist es doch oft so, dass man sich "unbewusst" eben "keine" Gedanken macht, wenn man Gewohntes bzw. Nachbarn sieht, da es "alltäglich" bzw. nicht "ungewöhnlich" ist.
Es ging um vermeintliche Video-Aufnahmen. "Man" kann in dem Kontext nur die Polizei sein als sie solche sichtet. Da hast du doch selbst grad drauf geantwortet! Glaub ich hab in meinem Leben noch keine solche Ansammlung freier Assoziation(sblaster) gesehen wie in diesem Thread.


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08.07.2020 um 06:25
Zitat von sweetpoisonsweetpoison schrieb:Der besteht noch? Oder ist der nicht vielmehr mittlerweile aufgehoben?
Wenn selbst ein Anfangsverdacht nicht mehr bestehen würde, müsste das Verfahren sofort eingestellt werden. Selbst ein hinreichender Tatverdacht wird noch bestehen, ansonsten würde sein Anwältin ganz schnell eine Einstellung des Verfahrens nach §170 StPO beantragen. Da dies bisher nicht geschah - oder nicht von Erfolg gekrönt war - ist er weiterhin TV mit hinreichendem Tatverdacht:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-einstellungsmoeglichkeiten-im-strafverfahren_095435.html


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08.07.2020 um 06:37
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb:Da dies bisher nicht geschah - oder nicht von Erfolg gekrönt war
Das weißt du sicher woher?


Beides sehr alt, aber ich hab's hier glaub ich nie gesehen und falls es jemand noch nicht kennt, hier ist ein (kurzes) Interview mit dem bekannten Mark Benecke (klasse Typ), wenn auch rückblickend leider sehr optimistisch. Und hier ein wie ich nach wie vor finde sehr bezeichnender Bericht auf Medium.com, ziemlich genau ein Jahr her.


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08.07.2020 um 06:44
@scumspawn
da muss man nicht sicher sein; wenn ein derartige Antrag von der RAin des TV gestellt worden wäre, dann gäbe es nur zwei Möglichkeiten:
Das Verfahren würde eingestellt - oder hätte keinen Erfolg.
Vielleicht läuft der Antrag auch noch (denke ich aber nicht).


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08.07.2020 um 07:32
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb:Selbst ein hinreichender Tatverdacht wird noch bestehen, ansonsten würde sein Anwältin ganz schnell eine Einstellung des Verfahrens nach §170 StPO beantragen. Da dies bisher nicht geschah - oder nicht von Erfolg gekrönt war - ist er weiterhin TV mit hinreichendem Tatverdacht:
Dazu habe ich mal eine Frage an die User mit juristischen Kenntnissen. Zur Definition des "hinreichenden Tatverdachts" finde ich im Juraforum Folgendes:

Liegt ein hinreichender Tatverdacht vor, so besteht gem. § 170 Absatz 1 StPO die Pflicht der Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung. In dem darauf anschließenden sog. Zwischenverfahren überprüft das Gericht das Vorliegen des hinreichenden Tatverdachtes. Sollte es zur gleichen Ansicht kommen wie die Staatsanwaltschaft, so muss es das Hauptverfahren gem. § 203 StPO eröffnen.

(Unterstreichung von mir)

Ich verstehe das so:
Würde zum jetzigen Zeitpunkt ein "hinreichender Tatverdacht" bestehen, muss zeitnah Anklage erhoben werden, oder? Im Umkehrschluss verstehe ich das so, dass solange keine Anklage erhoben wird, kein "hinreichender Tatverdacht" besteht. Ich lasse mich von den Experten gern eines Besseren belehren.

https://www.juraforum.de/lexikon/verdacht

Außerdem.... Hat die StA jemals geäußert, dass ein "hinreichender Tatverdacht" besteht?


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08.07.2020 um 07:34
@Juretta
das alles gilt nur nach Abschluss der Ermittlungen - und die sind ja noch nicht abgeschlossen, wie hier immer und immer wieder gepostet wurde...
NACH Abschluss der Ermittlungen der vielen Hinweise gibt es nur zwei Möglichkeiten.
Anklage oder Einstellung des Verfahrens


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08.07.2020 um 07:34
@fortylicks

Die letzten Äußerungen der Ermittlungsbehörden betrafen wohl das Handy im europäischen Ausland. Von einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den Schwager Florian R. ist nichts bekannt geworden.

Dieses würde man aber der Anwältin und Florian mitteilen.

Unter Berücksichtigung des bisherigen medialen Verhaltens der Familie hätte man Florian wahrscheinlich zudem öffentlich rehabilitiert.

Es gibt derzeit keinerlei Anhaltspunkte für eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Rebeccas Schwagers. Es gibt auch offensichtlich keine für ein Alternativgeschehen, man geht offenbar nach wie vor von einem Tötungsverbrechen im Haus aus .


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08.07.2020 um 07:53
Zitat von Durchblick0815Durchblick0815 schrieb:Naja eigentlich muss man als Zeuge auch bei der Polizei aussagen. Leider erscheinen viele Zeugen einfach nicht. Da ist dann die halbe Akte mit Vorladungen vollgepackt und ausgesagt hat kaum ein Zeuge.
Das ist nicht ganz korrekt, daher mein Hinweis auf die Staatsanwaltschaft.

Auszug aus der Gesetztesbegründung:
"„Um die Staatsanwaltschaft vor dem Hintergrund knapper Ressourcen von sachlich nicht zwingenden Zeugenvernehmungen zu entlasten, ohne damit zugleich ihre Sachleitungsbefugnis im Ermittlungsverfahren in Frage zu stellen, sieht § 163 Absatz 3 Satz 1 StPO-E die Verpflichtung von Zeugen vor, auf Ladung vor Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft zu erscheinen und zur Sache auszusagen, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt. Die Erscheinens- und Aussagepflicht von Zeugen vor der Polizei ist daher von einer vorherigen Entscheidung der Staatsanwaltschaft abhängig.“

Ich denke es ist für Jeden hier verständlich, dass die Polizei Menschen zu einem Vorgang befragen muss. Daher ist die Vorladung von F. als Zeugenbefragung nachvollziehbar. Dazu gibt es zur Zeugenaussage auch die Wahrheitspflicht im Sinne der Erinnerung. In dem vorliegenden Fall sollte die Befragung keine Erinnerungslücken aufweisen, da die Erinnerung noch sehr frisch gewesen sein muss. Scheinbar wurden aber bei seiner Aussage etliche Unstimmigkeiten festgestellt. Selbst Aussagen wie "ich habe geschlafen" entsprachen nicht der Wahrheit. Er benutzte Whatsapp. Warum sagt jemand als Zeuge schon bei solch einer Kleinigkeit nicht die Wahrheit ? Bei der weiteren Zeugenbefragung ob er am Dienstag direkt nach der Arbeit nach Hause gefahren ist, log er wieder. In seiner Funktion als Zeuge sagte er mehrfach nicht die Wahrheit und verstrickte sich in Widersprüche. Der Status TV ergibt sich dann automatisch. Es wäre gar fatal ihn nicht als TV einzustufen. Er "entlastete sich nicht mehr" , es gab keine Erklärungen sondern er schwieg. Das ist sein Recht als TV. Das ist bekannt und diskutiert. Nur sollte man sich den Weg dahin öfters vor Augen halten wie es dazu kam. Als Familienmitglied hätte ich dafür tatsächlich kein Verständnis. Der Schwiegervater äusserte sich gegenüber den Medien: "Junge, nun rede doch endlich". Für mich bleibt es daher unerklärlich, warum er den Grund der Fahrten gegenüber der Polizei nicht nennen kann. Was erreicht er mit dem Schweigen ? Misstrauen, Gerüchte etc. Bedenklich die Aussage des Schwiegervaters :"Damit die Polizei in die richtige Richtung ermitteln kann". Bei Unschuldsvermutung muss der Grund daher sehr schwerwiegend sein nicht auszusagen. Kurzzeitig dachte ich über einen Seitensprung nach. Selbst dieser Grund wäre doch FÜR REBECCA eine Aussage wert. Er ist für seine Situation verantwortlich, daher kein Verständnis und Mitleid. "rede endlich , damit die Ermittling in die richtige Richtung geht". tja....


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08.07.2020 um 07:56
Zitat von Enterprise1701Enterprise1701 schrieb:Bei der weiteren Zeugenbefragung ob er am Dienstag direkt nach der Arbeit nach Hause gefahren ist, log er wieder.
Das habe ich so noch nie gelesen. Wo stand das denn?


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08.07.2020 um 08:07
Zitat von IsolddIsoldd schrieb am 01.07.2020:Sorry, aber mich interessiert es was mit rebecca passiert ist
Zitat von IsolddIsoldd schrieb:Es wäre einfach schön, wenn die Diskussionen wieder etwas weg vom TV kämen
Dann schreib doch mal was zu Rebecca...

Völlig unnötig auch der sich wiederholende Zank um die Begrifflichkeit "Beschuldigter".
Wussten Sie schon? Der Tatverdächtige im Ermittlungsverfahren wird als „Beschuldigter“ bezeichnet, im Zwischenverfahren als „Angeschuldig­ter“, in der Hauptverhand­lung schließlich als „Ange­klagter“.
Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/ermittlungsverfahren-eingestellt/
Und auch: Wikipedia: Beschuldigter

Davon, dass das Verfahren eingestellt wurde, war und ist seitens der StA keine Rede, ganz im Gegenteil.

F.R. darf also mit Fug und Recht "Beschuldigter" genannt werden, auch trägt er ganz offensichtlich zu seiner Entlastung nichts bei (außer vielleicht innerfamiliär).
Zitat von Speedy123Speedy123 schrieb:würde wohl sogar bei ehrlicher Aussage nichtmals ne Strafverfogung stattfinden.
Solche "Deals" sind wohl eher nicht zulässig.


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08.07.2020 um 08:42
Zitat von Enterprise1701Enterprise1701 schrieb:Bei der weiteren Zeugenbefragung ob er am Dienstag direkt nach der Arbeit nach Hause gefahren ist, log er wieder.
Zitat von JurettaJuretta schrieb:Das habe ich so noch nie gelesen. Wo stand das denn?
Ich auch nicht. Schliesse mich der Frage an. Nichtmal dass er vorher arbeiten gewesen sein soll war mir bekannt; geschweige denn dass er diesbezüglich gelogen haben soll.


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digi1 ehemaliges Mitglied

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08.07.2020 um 08:47
Die "Lüge", er habe geschlafen, dabei hat er aber WhatsApp geschrieben, entlastet ihn eher. Wie soll das schreiben einer WhatsApp im Zusammenhang mit einem Tötungsverbrechen stehen? War es vor R digitalem Tod, kann er wohl kaum WhatsApp geschrieben haben und gleichzeitig R aufgelauert haben. Wäre es nach R digitalem Tod, hätte er bestimmt andere Probleme gehabt, als zu WhatsAppen. Da sein Handy analysiert wurde, dürfte, wenn schon nicht der Chatverlauf, auf alle Fälle die kontaktierte Person feststehen und gefragt worden sein. Ich bin gestern Abend übrigens auch schlafen gegangen und würde das so kommunizieren, wenn ich aber genau nachdenke, hab ich noch kurz bei WhatsApp reingeschaut und schnell noch 2-3 Anfragen beantwortet.


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08.07.2020 um 09:01
Ich frage mich angesichts des Falles: Wird es bald Totenscheine für den digitalen Tod geben, ausgestellt von einem digitalen Forensiker und vor allem sind die Leute bereits tot, welche nicht andauernd in den sozialen Medien abhängen und was noch schlimmer wäre diese nicht nutzen.

Das sollte man für sich selber wirklich mal hinterfragen.
Denn früher brauchte man noch Tatortspuren oder eine Leiche, um Jemanden für tot zu erklären.


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08.07.2020 um 09:06
@strellnikoff
Zitat von strellnikoffstrellnikoff schrieb:und vor allem sind die Leute bereits tot, welche nicht andauernd in den sozialen Medien abhängen und was noch schlimmer wäre diese nicht nutzen.
Nein. Aber dass ein Mädchen, das vorher eher aktiv in sozialen Netzwerken unterwegs war, plötzlich gar nicht mehr dort aktiv ist - null, nix, nada -, ist ja dann doch wohl eher ungewöhnlich. Und lässt nichts Gutes erahnen.


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08.07.2020 um 09:09
Zitat von cycliccyclic schrieb:Enterprise1701 schrieb:
Bei der weiteren Zeugenbefragung ob er am Dienstag direkt nach der Arbeit nach Hause gefahren ist, log er wieder.
Juretta schrieb:
Das habe ich so noch nie gelesen. Wo stand das denn?
Ich auch nicht. Schliesse mich der Frage an. Nichtmal dass er vorher arbeiten gewesen sein soll war mir bekannt; geschweige denn dass er diesbezüglich gelogen haben soll.
Das ist eigentlich ein logischer Vorgang. Die Polizei ermittelt KESY Daten. Der Zeuge wird natürlich befragt wo er am Dienstagabend gewesen ist, erst dann wird er mit KESY konfrontiert. Ansonsten könnte er sich ja auf die ermittelten Tatsachen vorbereiten.


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08.07.2020 um 09:13
Zitat von Enterprise1701Enterprise1701 schrieb:Das ist eigentlich ein logischer Vorgang. Die Polizei ermittelt KESY Daten. Der Zeuge wird natürlich befragt wo er am Dienstagabend gewesen ist, erst dann wird er mit KESY konfrontiert. Ansonsten könnte er sich ja auf die ermittelten Tatsachen vorbereiten.
Richtig dann stehen also alle Autobahnfahrer in dieser Region unter Generalverdacht und werden über eine längere Zeit abgespeichert um dann Tage später sozusagen aus dem Hut gezaubert zu werden.
Dabei sollte das ja nur kurzfristig und selektiv gespeichert sein. Kein Wunder also wenn Datenschützer gerade Amok laufen.


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08.07.2020 um 09:13
Zitat von WissbegierWissbegier schrieb:Insofern bin ich mir schon ziemlich sicher, dass da -insofern das mit der Einbahnstraße usw. stimmt- ein völlig fremdes Fahrzeug oder fremde Personen aufgefallen wären.
Aber würden die EB verkünden "eine Entführung aus dem Haus schließen wir aus" nur weil sich kein Anlieger an ein fremdes Fahrzeug erinnert? Für die Nicht-Erinnerung kann es tausend Gründe geben. Nicht jeder ist ständig zu Hause und schaut auch nicht ständig aus dem Fenster. Das wissen die EB auch.


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08.07.2020 um 09:16
Zitat von Enterprise1701Enterprise1701 schrieb:Das ist eigentlich ein logischer Vorgang.
Okay, dann gibt es aber keine Aussage dazu, dass ihm die Frage gestellt wurde, ob er direkt von der Arbeit nach Hause gefahren ist. Denn da schließe ich mich @cyclic an, weiß man überhaupt, ob und wann der TV am Dienstag gearbeitet hat?


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08.07.2020 um 09:23
Meine Güte, was hier auf den letzten Seiten los war.

Wichtig ist nur, dass immer noch zureichende tatsächliche Anhaltspunkte gegenüber F vorliegen und das Ermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist.

Ermittlungsstand ist der selbe wie zu Beginn des Ermittlungsverfahrens, obwohl das Ermittlungsverfahren selbstverständlich nicht mehr am Anfang steht.

F ist und bleibt einer Tat verdächtig und da das Ermittlungsverfahren gegen ihn auch noch nicht eingestellt worden ist, bleibt er natürlich auch offiziell Beschuldigter einer Tat.
Zitat von soomasooma schrieb:Solche "Deals" sind wohl eher nicht zulässig.
Das ist richtig, wenn

1Die Freiheit der Willensentschließung und der Willensbetätigung des Beschuldigten darf nicht beeinträchtigt werden durch Mißhandlung, durch Ermüdung, durch körperlichen Eingriff, durch Verabreichung von Mitteln, durch Quälerei, durch Täuschung oder durch Hypnose. 2Zwang darf nur angewandt werden, soweit das Strafverfahrensrecht dies zuläßt. 3Die Drohung mit einer nach seinen Vorschriften unzulässigen Maßnahme und das Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils sind verboten.

https://dejure.org/gesetze/StPO/136a.html

Die Behörden dürfen ihm nur Strafmilderung oder eine Nicht-Verfolgung von anderen begangenen Straftaten (Einstellung wegen Geringfügigkeit beispielsweise) schmackhaft machen, so lange dies unsere Gesetze vorsehen, wie beispielsweis § 153 StPO oder § 49 des StGB, und für den jeweiligen Fall auch in Betracht kommen können.




Ps. (Nur hypothetisch zu verstehen)
Sollte der TV mehrere unterschiedliche Straftatbestände durch verschiedene Handlungen unabhängig voneinander begangen haben, so dürfte die ungleichartige Tatmehrheit in Betracht kommen und aus allen einzelnen Strafen würde eine Gesamtstrafe verhängt werden.
Wie das genau ausschaut, regelt u.a.§ 54 StGB.


Umgekehrt, sollte er während ein- und derselben Handlung, Tatbegehung (Totschlag an seiner Schwägerin beispielsweise) auch noch andere Straftatbestände über den Totschlag hinaus erfüllt haben, so dürfte die Tateinheit in Betracht kommen, bei der aber jeweils nur nach dem schwersten Delikt, was den höheren Strafrahmen per Gesetz vorsieht, bestraft werden würde.


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08.07.2020 um 09:25
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Umgekehrt, sollte er während ein- und derselben Handlung. Tatbegehung (Totschlag an seiner Schwägerin beispielsweise) auch noch andere Straftatbestände über den Totschlag hinaus erfüllt haben, so dürfte die Tateinheit in Betracht kommen, bei der aber jeweils nur nach dem schwersten Delikt, was den höheren Strafrahmen per Gesetz vorsieht, bestraft werden würde.
Was natürlich zuerst mal zu beweisen wäre.
Am besten mit einer Leiche, denn die Indizien scheinen ja bisher nicht auszureichen.
Vorher natürlich auch noch mit einer erhobenen Anklage und einer Anklageschrift, in welcher die "Beweise" dann auch spezifiziert aufgeführt sind.
Vorher ist das nämlich "Hellseherei" und das will ja Keiner.


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