Durchblick0815 schrieb:Die Mühlen der Justiz fangen wo genau an? Ich kann aus beruflicher Erfahrung schreiben, dass die Ermittlungsbehörden überraschend gut arbeiten. Verurteilt wird trotzdem nicht immer
Vor allem darf niemals vergessen werden, dass Strafverfolgungsbehörden sowohl gegen als auch für dich arbeiten. Die wollen einen auf Teufel komm raus nicht belasten, sondern berücksichtigen auch entlastendes gegen dich. Ist deren Verpflichtung.
Niemand will den TV F um jeden Preis als Beschuldigten halten. Auch nicht anklagen und eine Verurteilung herbeisehnen.
Gibt es entlastendes gegen F, gegen einen Beschuldigten, dann wird das selbstverständlich berücksichtigt und kann sogar zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens reichen.
Liegen allerdings sowohl gewichtige Gründe für eine Täterschaft als auch gewichtige dagegen vor, so ist die StA dann leider doch verpflichtet zu Gunsten des Härteren, im Zweifel für das Härtere (was für die Täterschaft spricht) zu entscheiden und anzuklagen, weil eine endgültige Entscheidung nur ein Gericht fällen/entscheiden darf.
Darüberhinaus kann ein Beschuldigter auch immer selbst tätig werden, um sich zu entlasten. Muss keineswegs nur die Hände in den Schoß legen und ausnahmslos auf sein Aussageverweigerungsrecht pochen. Kommt natürlich auf die Einzelfallbetrachtung an.