Wo ist Rebecca Reusch?
08.07.2020 um 12:38naklar schrieb:Und Du glaubst tatsächlich die EB haben sich die Zeithistorie nicht angeschaut?Die haben aber auch nie behauptet, dass F nach dem angenommenen, digitalen Tod von R noch WA geschrieben hat.
naklar schrieb:Und Du glaubst tatsächlich die EB haben sich die Zeithistorie nicht angeschaut?Die haben aber auch nie behauptet, dass F nach dem angenommenen, digitalen Tod von R noch WA geschrieben hat.
strellnikoff schrieb:Ich hatte mich nicht explizit auf Rebecca bezogen. Aber immer schön wenn man Rosinen picken kann um daraus einen Anwurf zu basteln.Wenn du im Thread, der sich mit Rebeccas Verschwinden befasst und bei dem die EB offenbar genau diesem digitalen Tod eine elementare Bedeutung zumessen, dich nicht auf Rebecca beziehst in deinen Aussagen, dann solltest du das vielleicht auch so darstellen, damit du niemandem Rosinen-Pickerei und Anwurf-Bastelei unterstellen musst, der das gar nicht vorhatte.
Hinreichender TatverdachtDa sollte man aber mal Obenstehendes beachten, denn es liegt ja höchstwahrscheinlich diese VerdachtsStufe NICHT mal vor.
Anfangsverdacht, hinreichender und dringender Tatverdacht im Strafrecht. (© Benjaminnolte/ Fotolia.com)
Anfangsverdacht, hinreichender und dringender Tatverdacht im Strafrecht. (© Benjaminnolte/ Fotolia.com)
Ein hinreichender Tatverdacht dagegen liegt vor, wenn bei der vorläufigen Tatbewertung die Verurteilung des Beschuldigten wahrscheinlich ist als ein Freispruch (so BGHSt 15, 155, 158). Wenn also die Verurteilung des Beschuldigten in der Hauptverhandlung aufgrund der Aktenlage wahrscheinlich ist. Dies ist der Fall, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung bei mindestens 50% liegt.
FERRERO4 schrieb:UND JA ... er ist es, F.R. ist Tv ...aber ist er auch der Täter ???Aber es hat ich aber offensichtlich auch nicht entkräften lassen!
--> das hat sich auch in 17 Monaten Ermittlungsarbeit bisher nicht erweisen lassen können.
DieMichi schrieb:er Inhalt der morgendlichen Whatsapps wird entweder neutral gewesen sein, oder, wie du schriebst, belastend. Also dass er tatsächlich gefragt haben könnte, wie man einen toten Körper los wird, oder indirekter, wo man bestimmte Utensilien kaufen kann.Man darf zu Recht anzweifeln, das der Inhalt der whats-app neutraler Natur war, er hat sie verschwiegen u. bewusst gelogen.
Da die EB ja so felsenfest von einem Tötungsdelikt ausgehen, liegt das absolut im realistischen Bereich.
wegwerfnick schrieb:Und warum rät ihm dann die Anwältin dazu, der Family gegenüber zu schweigen, oder hat sie sogar tatsächlich ihm "verboten"Da die Familie alles, was sie erfährt, immer sofort in die Öffentlichkeit raushaut, wäre es möglicherweise unklug.
darüber zu reden, wie in manchen Blättern zu lesen war? Kann das eine Anwältin überhaupt verbieten? ich meine doch eher nein!
FERRERO4 schrieb:das alles hat auch in 17 Monaten Ermittlungsarbeit bisher nicht erweisen lassen können.das weiß doch niemand; außer den Ermittlern! Die arbeiten beharrlich alle ihre Hinweise ab und werden danach schauen, wie vorgegangen wird. Manche hier meinen ja, der Fall würde sich schon unendlich lange hinziehen und das wäre ein Indiz dafür, dass es nicht weiterginge.
wegwerfnick schrieb:Und warum rät ihm dann die Anwältin dazu, der Family gegenüber zu schweigen, oder hat sie sogar tatsächlich ihm "verboten"darüber zu reden, wie in manchen Blättern zu lesen war? Kann das eine Anwältin überhaupt verbieten? ich meine doch eher nein!Ich denke eher, dass hat ER sich so zurechtgelegt, damit er sich nicht weiter der Familie gegenüber erklären und Fragen beantworten muss.....
naklar schrieb:Aber es hat ich aber offensichtlich auch nicht entkräften lassen!Ja, sicher.
Es gibt keine Hinweise die auf etwas anderes schließen lassen.
FERRERO4 schrieb:Habe ich das behauptet ? Eher nicht ...Das ist Gott sei dank so! Aber Diese Zeitspanne ist ja garnicht so groß wie Du vorgibst.
Nun, wen diese Zeitspanne und die Äusserungen der StA nicht hinterfragen lässt,
den man dazu auch nicht zwingen ... überzeugt sein/werden, muss aber letzendlich ein Gericht !
Zum Glück leben wir in einem RechtsStaat.
fortylicks schrieb:Jetzt, 8 Jahre! nach der Tat, ist es soweit. Und genau so eine lange Zeitspanne könnte es hier auch geben. Darum ist es völlig irrelevant, immer wieder zu betonen, dass jetzt 17 Monate vergangen sind und immer noch nichts bewiesen ist. Das heisst gar nichts...Wobei das Auffinden der Leiche und das Obduktionsergebnis derselben natürlich auch eine gewisse Rolle gespielt haben um dem Täter zu überführen.
strellnikoff schrieb:Wobei das Auffinden der Leiche und das Obduktionsergebnis derselben natürlich auch eine gewisse Rolle gespielt haben um dem Täter zu überführen.in diesem Fall las ich niemals vorher: "Wir müssen davon ausgehen, dass Maria B. das Haus nicht lebend verlassen hat und CF ist der TV".