Juretta schrieb:Du willst also sagen, dass es ganz normal ist, dass ein StA vor einer Anklageerhebung sagt, dass der TV auch gar nicht der Täter sein könne. Habe ich so noch nie gehört, denn warum sollte er überhaupt sowas sagen, wenn er es nicht selber glaubt?
Aber ihr seid ja die Experten, das läuft ja dann wohl unter "Juristensprache".
Nach Abschluss eines Ermittlungsverfahrens können auf jeden Fall gewichtige Punkte für eine Täterschaft vorliegen - sowie gewichtige Punkte vorliegen, die gegen eine Täterschaft sprechen.
Staatsanwaltschaft ist dann aber trotzdem "verpflichtet" Anklage zu erheben und das Gericht entscheiden zu lassen. Staatsanwaltschaft muss im Fall der Fälle im Zweifel für das Härtere entscheiden.
So weit sind wir aber noch nicht, weil die Staatsanwaltschaft dazu überhaupt erst einmal einen hinreichenden Tatverdacht hinsichtlich seiner Täterschaft begründen muss, um anhand diesem dann Anklage erheben zu können.
Apropos Geständnis;
Auch ein Geständnis ist bzw. wäre kein unmittelbarer Beweis für seine Schuld, der direkt einen Sachverhalt anzeigen würde.
Geständnisse fungieren auch nur als mittelbare Beweise, Indizienbeweise, und das Gericht müsste von Inhalt und Glaubwürdigkeit desjenigen, der das Geständnis abgelegt hat, erst überzeugt werden.
Schließlich besteht auch immer noch die Möglichkeit, dass sich hinter einem abgelegten Geständnis die Unwahrheit verbergen könnte.