histokrat schrieb:Ermittlung in Richtung Schwager auf.
Die Frage ist nur, ob man den Behörden deshalb einen Vorwurf machen kann. Denn wahrscheinlich können sie nach Lage der Dinge nicht viel anderes tun.
Es wurde in alle Richtungen ermittelt. Natürlich immer mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung und dementsprechend auch Aufwand. Nichtsdestotrotz wurde in alle Richtungen ermittelt und das wird man auch weiterhin tun.
Grundvoraussetzung ist jedoch, dass sich überhaupt Anhaltspunkte für potentiell andere Richtung ergeben. Keine Anhaltspunkte für andere Richtungen, nicht die geringsten, so auch keine anderen Richtungen, in die man konkret ermitteln könnte.
Darüberhinaus arbeiten Staatsanwaltschaften be- als auch entlastend für einen Beschuldigten. Die wollen niemanden um jeden Preis im übertragenen Sinne hängen sehen.
Dr.Edelfrosch schrieb:Du meinst, die Anwältin vertritt die gesamte Familie und rät allen zu schweigen? Oder glaubst du, die Anwältin vertritt nur den TV und hat daher die Befugnis andere Personen an einer Zeugenaussage zu hindern? Darf die das einfach so machen? Also den eEtern eines vermissten Kindes verbieten relevantes Wissen welches zur Auflärung des Falles dienen könnte zu verschweigen, weil evtl ihr eigentlich unschuldiger Mandant damit nicht einverstanden wäre?
Frau Klein ist ausschließlich die Anwältin des Beschuldigten F. Die Familie hat einen eigenen Familienanwalt, Name entfallen.
Ist auch besser so, wenn man mal weiter denkt. Sie kann später vor Gericht nicht die Verteidigung ihres Mandanten F übernehmen und gleichzeitig in die Rolle des Opferanwalts (bei einer Nebenklage zb.) schlüpfen. Interessenskonflikte vorprogrammiert.
Ob sie es vermutlich nicht mal dürfte, weiß ich nicht. Trotzdem wäre es absolut unklug, absolut kontraproduktiv beide Parteien zu vertreten.