infostream schrieb:Du schreibst davon wieso wird er nicht immer und immer wieder verhört von verschiedenen Personen
Mit der Begründung, dass jede Person anders fragt, eventuell den richtigen Schlüssel zu ihm findet, oder bei entsprechender Beweislage zum freiwilligen gestehen durch zureden und "ins Gewissen reden" es versucht. Das ist nicht rechtlich verboten. Ganz im Gegenteil.
infostream schrieb:Das hat schon etwas von psychologischer Folter. Und wieso sollte man das tun?
Psychologische Folter ist, was die übrige Familie durchlebt. Der Tatverdächtige muss es sich als Unschuldiger doch nicht unnötig schwer machen, und grundlos schweigen, auch wenn er es rechtlich darf. Wie oben schon erläutert, die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet (besonders) schwerwiegende Verbrechen wie Totschlag, (Mord, Terrorismus oder ähnliches …) aufzuklären, sog. "Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung" § 160 Abs. 1 Abs. 3 StPO - (Strafprozessordnung)
infostream schrieb:Zeigt mir wenigstens EINEN forensischen Hinweis für den Tod RRs. Es gibt einfach keinen.
Frag die zuständige Staatsanwaltschaft. Diese sagt "Rebecca hat das Haus sehr wahrscheinlich nicht lebend verlassen, davon müssen wir leider ausgesehen" So oder in so ähnlichem Wortlaut äußerte sich der Pressesprecher der Staatsanwalt (selbst ein erfahrener Staatsanwalt).
Wir kennen alle die Ermittlungsakte nicht, allerdings für alle die denken er sei schuldig, die Staatsanwaltschaft sieht das ebenso. Das hat schon Gewicht.
infostream schrieb:Spontan hat dieser Koch einfach den perfekten Mord hingelegt. Also da glaub ich eher an einen Mr. X!
Die Statistiken und Erfahrungen belehren da einiges in anderer Richtung. Es sind zu 90% Personen die das Opfer (meist gut) kannte. Oft aus dem Bekanntenkreis. Wie erklärst du dir dann die ganzen Widersprüche und sonstigen Ungereimtheiten des Tatverdächtigen?
infostream schrieb:Wenn Leichenspürhunde dort nichts fanden überzeugt mich das mehr als wilde Thesen über F
Wenn ein Leichenspürhund nicht anschlägt oder gegebenenfalls keine Blutspuren gefunden wurden, bedeutet es nicht zwingend dass dort nichts geschah. Es gibt unzählige Möglichkeiten. Aufgrund der Tatsache, dass keine Hunde anschlugen oder wie eben benannt keine verdächtigen Spuren (Blutspuren oder ähnliches) gefunden wurden bedeutet dies ferner nicht dass kein Verbrechen im Haus stattfand, oder abseits des Hauses woran trotzdem der Tatverdächtige involviert ist.