Andante schrieb:wobei wumpe ist, ob der TV schweigt oder nicht,.
Es macht schon einen Unterschied.
1. Im Ermittlungsverfahren: Wenn FR einen anderen, auch illegalen Grund der Fahrten, den er ja bereits andeutete (das Kind ist also schon halb im Brunnen),
nachweisen kann, dann würde sein Status als Tatverdächtiger voraussichtlich entfallen. Es wäre gleichzeitig eine Gelegenheit für ihn, sich zu kriminellen Drogengeschäften zu bekennen und damit aufzuhören (immer eine gute Sache), auch auf die Gefahr hin, dafür eine Strafe hinnehmen zu müssen. Moralisch gesehen, strafrechtlich gesehen und auch aus Rehabilitationssicht wäre die Ausräumung des Verdachts, Rebecca getötet, weggefahren und verscharrt zu haben, von großem Vorteil für alle Beteiligten (außer dem dann zu suchenden wahren Täter). Die Ermittlungen gegen FR würden eingestellt werden, es würde Schlagzeilen geben wie: "Er war es nicht! Ermittler konnten nachweisen, warum der Schwager wirklich in Polen war!" "Die große Wende im Fall Rebecca Reusch!"
Auch seine Anwältin würde ihm selbstverständlich dazu raten. Wenn es allerdings keine Beweise gibt, ist Schweigen die beste Vorgehensweise.
Das Schweigen wird nicht nachteilig ausgelegt, aber eben auch nicht zu seinem Vorteil. Konkrete Ermittlungen zu anderen Fahrtgründen können ohne seine Hilfe nicht erfolgen.
Im Fall Mazurek/Herrmann hat der TV versucht, die Herkunft eines mutmaßlichen Tatmittels unverdächtig zu erklären, dies ist ihm nicht gelungen, die umfangreichen Ermittlungen hierzu konnten seine Behauptung nicht stützen, was ihm, meine ich, vom Gericht nachteilig ausgelegt wurde. Hätte er dazu geschwiegen, hätte es nicht als zusätzliches belastendes Indiz gewertet werden dürfen. Dies hätte aber im Endeffekt nichts geändert, da das Tatmittel nun mal bei ihm gefunden wurde.
Es ändert sich nur etwas, wenn das entlastende Vorbringen glaubhaft ist, weil sich konkrete Beweise dafür ergeben.
Und ob das der Fall sein wird, muss ein TV abschätzen für die Entscheidung, ob Reden oder Schweigen besser ist.
2. In einem eventuellen späteren Prozess: Das Schweigen führt nicht dazu, dass das Gericht von einem für den Angeklagten günstigen Sachverhalt ausgehen muss, wenn es für diesen keine Anhaltspunkte gibt. Jemand, der sein Alibi nicht nennt, hat dann halt keins, wenn es nicht zufällig entdeckt wird. So ist es auch in diesem Fall: Werden die Fahrten nicht plausibel erklärt, bleiben sie verdächtige Fahrten.
Hier steckt man allerdings fest. Es fehlt die Konkretisierung, dass es auch wirklich Leichenverbringungsfahrten waren. Darin zeigt sich der Vorteil des Schweigens: Es darf nicht zusätzlich zu Lasten des TV unterstellt werden, dass es Fahrten zum Fortschaffens des Opfers waren, weil der Verdächtige hierzu schweigt. Es muss objektiv betrachtet und gewertet werden, was diese Fahrten bedeuten. Auf ein "Ist doch klar, was diese Fahrten für einen Grund haben", kann man eine Anklage nicht stützen.
Sobald hier ein Bezug zu Rebecca hergestellt werden kann, wäre eine Grundlage für eine Anklage vorhanden und darauf konzentriert man sich jetzt anscheinend.