Wo ist Rebecca Reusch?
23.05.2020 um 22:00"keine Hinweise auf ein Verbrechen im Haus".
Kein Kunststück, wenn man 10 Tage Zeit hat, Spuren
zu beseitigen...
Kein Kunststück, wenn man 10 Tage Zeit hat, Spuren
zu beseitigen...
BoobSinclar schrieb:Wenn man nicht in der Lage ist, Anklage zu erheben, dann muss man irgendwann das Verfahren einstellen. Und zur Zeit liegt gegen den von Dir fettgedruckten Schwager ein Anfangsverdacht vor. Anfangsverdacht heisst, die Verurteilungswahrscheinlichkeit ist gering bzw. nicht gegeben.Das hatten wir schon gestern. Aber nochmals:
BoobSinclar schrieb:Es ergaben sich allerdings auch keine Hinweise auf ein Verbrechen im Haus.Nicht unmittelbar im Sinne von Tatort- oder Leichenspuren. Mittelbar natürlich durch das digitale und physische Verschwinden.
RedRobin schrieb:"keine Hinweise auf ein Verbrechen im Haus".Das ist auch wieder "nur" eine Behauptung, kein Fakt. Dass es keine Spuren eines Gewaltverbrechens im Haus gibt, ist dagegen ein Fakt.
Kein Kunststück, wenn man 10 Tage Zeit hat, Spuren
zu beseitigen...
BoobSinclar schrieb:Wenn man nicht in der Lage ist, Anklage zu erheben, dann muss man irgendwann das Verfahren einstellen. Und zur Zeit liegt gegen den von Dir fettgedruckten Schwager ein Anfangsverdacht vor. Anfangsverdacht heisst, die Verurteilungswahrscheinlichkeit ist gering bzw. nicht gegeben.Das ist in einigen Fällen sicher schwer zu begreifen, aber so ist es nun mal: kein hinreichender Tatverdacht, keine Anklage. Ein Anfangsverdacht darf sich natürlich auch nicht auf blosse Vermutungen oder Kaffeesatz gründen, das ist klar.
monstra schrieb am 26.02.2020:"Tatverdächtiger" ist kein rechtlicher "Status". Die StPO kennt so etwas nicht. Sie kennt nur den Beschuldigten, Angeschuldigten und Angeklagten. Daher ist der "Tatverdächtige" irrelevant. Und aufgrund der Unschuldsvermutung ist F. so lange unschuldig, so lange es kein anderslautendes Gerichtsurteil gibt.
In einem Ermittlungsverfahren wird nicht über Schuld oder Unschuld entschieden (das kann nur ein Gericht in der öffentlichen Hauptverhandlung), sondern nur, ob es einen hinreichenden Tatverdacht gibt oder nicht (§ 170 StPO). Gibt es keinen Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage wird eingestellt. Der bis dahin Beschuldigte ist dann wieder ein Bürger wie jeder andere. Unschuldig.
Der Beschuldigte (vgl. § 136 StPO) muss immer tatverdächtig sein.
(...)
ChrisHal schrieb:Das Haus wurde auch forensich untersucht und es ergaben sich keinerlei Hinweise auf eine dritte unbekannte Person im Haus
BoobSinclar schrieb:Es ergaben sich allerdings auch keine Hinweise auf ein Verbrechen im Haus.Was beides allerdings nicht bedeuten muss, dass niemand anderes dort war und/oder dort kein Verbrechen stattgefunden hat.
BoobSinclar schrieb:Das ist auch wieder "nur" eine Behauptung, kein Fakt. Dass es keine Spuren eines Gewaltverbrechens im Haus gibt, ist dagegen ein Fakt.Fakt ist, dass zwischen Verschwinden und Spurensicherung 10 Tage vergangen sind. Fakt ist, dass keine Spuren gefunden wurden. Fakt ist auch, dass Spuren beseitigt worden sein könnten und deshalb keine gefunden wurden...
BoobSinclar schrieb:Es ergaben sich allerdings auch keine Hinweise auf ein Verbrechen im Haus.Nach bisherigen Ermittlungen gehen sie aber immer noch fest davon aus, dass Rebecca, nachdem sie dort übernachtet hatte, in dem Haus zu Tode kam. Wie genau, das ist Gegenstand der Ermittlungen, die wie du sicherlich weißt, ja noch nicht abgeschlossen sind.
monstra schrieb:Für einen hinreichenden Tatverdacht muss die Verurteilungswahrscheinlichkeit größer (>=51%) als die Wahrscheinlichkeit eines Freispruchs sein. Haben die Ermittlungen dieses Stadium (noch) nicht erreicht, ist die Verurteilungswahrscheinlichkeit deshalb noch nicht "gering" oder gar bei "Null".In der Tat hatten wir das gestern schon. Justizia ist keine Mathematikerin. Und Verurteilungen keine statistischen Bewertungen.
monstra schrieb:Einstellen muss man das Verfahren, wenn keine weiteren Ermittlungen mehr möglich sind und es auch unwahrscheinlich ist, dass reines Abwarten noch neue Ermittlungsansätze erbringen wird (z.B. durch Zeugen, die sich erinnern). Soweit ich weiß, hat der Beschuldigte (der zwar immer auch Tatverdächtiger ist, aber der Tatverdächtige muss nicht zugleich schon Beschuldigter sein) auch kein Recht auf Einstellung des Verfahrens.Das stimmt. Deswegen ist das Verfahren auch noch nicht eingestellt. Und wie im Fall Baumer, von dem wir es auch gestern hatten, können sich auch nach langer Zeit neue Verdachtsmomente ergeben. Dort die Untersuchung der Leiche auf bestimmte Betäubungsmittel mehrere Jahre später. Und nochmal: Der TV dort hatte vorher schon ein Berg belastende Indizien hinterlassen, die aber trotzdem nciht ausgereicht habe. Indizien von einer Qualität, die hier noch nicht mal ansatzweise erreicht sind.
monstra schrieb:Nicht unmittelbar im Sinne von Tatort- oder Leichenspuren. Mittelbar natürlich durch das digitale und physische Verschwinden.Wenn ich mein Handy ausschalte ist das auch nicht "mittelbar" en Indiz dafür, dass ich tot bin oder gar ermodet wurde. Egal, wieviele snaps ich vorher verschickt habe.
monstra schrieb:Fakt ist, dass zwischen Verschwinden und Spurensicherung 10 Tage vergangen sind. Fakt ist, dass keine Spuren gefunden wurden.Ja, das sind Fakten.
monstra schrieb:Fakt ist auch, dass Spuren beseitigt worden sein könnten und deshalb keine gefunden wurden...Das sind keine Fakten, sondern Vermutungen. Naheliegenderweise würde man davon ausgehen, dass es keine Spuren eines Verbrechens gab, weil es kein Verbrechen gab. Der gute Mann ist Koch, kein Universalreinigungsgenie. Und die Forensik ist dann doch ein Stück weiter, als sich von zwei Feudelstrichen blenden zu lassen.
ChrisHal schrieb:R war öfters dort und somit viele spuren auch anders erklärbar etcAuch das stimmt, wurde meines Wissens aber nie geäußert von offizieller Seite als Begründung dafür, dass keine Spuren gefunden wurden.
histokrat schrieb:All das sind oberflächliche Spekulationen oder lückenhafte Erwähnungen aus dieser oder jener Quelle. Aber keine konkreten Tatsachen oder Inhalte, über deren inhaltliche Bewertung sich ein Außenstehender ein eigenes Bild machen könnte.Wenn du es so beschreiben willst, gut, ganz Unrecht hast du nicht, was unsere Quellen anbelangt.
BoobSinclar schrieb:Wenn man nicht in der Lage ist, Anklage zu erheben, dann muss man irgendwann das Verfahren einstellenNö. Mal als Beispiel, was diesem Elends-Thread noch blühen könnte:
emz schrieb:vieles ist Täterwissen, das bekommen noch nicht mal Anwälte zu sehen.Da wäre ich mir jetzt nicht ganz so sicher, wenn es um einen Haftbefehl bzw. seine Aussetzung geht, lässt kein Richter ein "Sagen wir aber nicht" gelten. Da kommt das auf den Tisch. Kein Haftbefehl deutet auf keine weiteren Indizien. Seit März 2019.
War Rebeccas Handy in Osteuropa eingeloggt?ich frag mich gerade wie das gemeint ist..
BoobSinclar schrieb:Da wäre ich mir jetzt nicht ganz so sicher, wenn es um einen Haftbefehl bzw. seine Aussetzung geht,Nein, davon rede ich noch gar nicht. Sondern davon, dass, so lange die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind, die Anwälte eben nicht über alles Kenntnis erlangen können. Man kann ja die Tatverdächtigen nicht mit Täterwissen versorgen.
emz schrieb:Nein, davon rede ich noch gar nicht. Sondern davon, dass, so lange die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind, die Anwälte eben nicht über alles Kenntnis erlangen können. Man kann ja die Tatverdächtigen nicht mit Täterwissen versorgen.Ja schon, aber wenn ich genug habe, um den in U-Haft zu nehmen um, was weiss ich, zu verhindern, dass er noch weiter daheim den Feudel schwingt, oder sogar so viel, dass ich Anklage erheben kann, warum tue ichs dann nicht? Nein. Da ist nicht mehr als Stand März 2019. Auch die Vorratsdatenspeicherung im vorderen Ural ist kein Indiz.
BoobSinclar schrieb:Wenn ich mein Handy ausschalte ist das auch nicht "mittelbar" en Indiz dafür, dass ich tot bin oder gar ermodet wurde. Egal, wieviele snaps ich vorher verschickt habe.Das alleine nicht.
BoobSinclar schrieb:Das sind keine Fakten, sondern Vermutungen.Möglichkeiten sind Fakten. Jedenfalls wissenschaftlich betrachtet. Sie sind kein Beweis. Können aber ein Indiz sein.