BoobSinclar schrieb:Wenn ich mein Handy ausschalte ist das auch nicht "mittelbar" en Indiz dafür, dass ich tot bin oder gar ermodet wurde. Egal, wieviele snaps ich vorher verschickt habe.
Das alleine nicht.
Aber wenn Du
1. mit Deinem Handy in ein Haus hineingehst,
2. dort noch kommunizierst,
3. dann kurz darauf alle Verbindungen abbrechen,
4. niemand gesehen hat, wie Du das Haus wieder lebend verlassen hast,
5. es danach keinerlei Spuren von Dir mehr gibt, nie wieder,
dann ist die Wahrscheinlichkeit recht groß, dass Dir etwas zugestoßen ist. Dort im Haus.
Und wenn dort nichts von Dir gefunden wird, keine Leiche im Keller, kein geheimer Gang und auch Dein Handy nicht, und eine dort lebende, aktuell dort aufhältige Person sich in Widersprüche verwickelt, dann habe ich auf jeden Fall ein Indiz dafür, dass hier ein Gewaltverbrechen passiert ist.
BoobSinclar schrieb:Das sind keine Fakten, sondern Vermutungen.
Möglichkeiten sind Fakten. Jedenfalls wissenschaftlich betrachtet. Sie sind kein Beweis. Können aber ein Indiz sein.
Eine Einstellung des Verfahrens führt nicht zum Strafklageverbrauch. Das Verfahren kann auch danach jederzeit wieder eröffnet werden.