marlonc schrieb:Bitte belege das doch mal oder hör auf irgendwelche Meinungen von dir als Tatsachen hinzustellen. Das wäre ja noch schöner, da würde jeder Anwalt hingehen und die Einstellung der Ermittlungen gegen seinen Mandanten verlangen.
Rechtsmeinungen muss ich nicht belegen.
Nach § 170 Abs. 2 StPO kann der Anwalt jederzeit einen Bescheid über die Einstellung verlangen. Das passiert auch häufig. Doch ich sprach nicht von "erzwingen". Der Verteidiger kann darum bitten, aber die StA muss dem nicht folgen.
marlonc schrieb:Dann belege doch mal diese Behauptung. Meiner Meinung nach ändert die Einstellung der Ermittlungen nichts am Status als Tatverdächtiger. Maximal kann sie den Status als Beschuldigter beeinflussen. Aber selbst wenn die Ermittlungen eingestellt werden, heißt das nicht, dass der Beschuldigte damit für „unschuldig“ erklärt wird.
"Tatverdächtiger" ist kein rechtlicher "Status". Die StPO kennt so etwas nicht. Sie kennt nur den Beschuldigten, Angeschuldigten und Angeklagten. Daher ist der "Tatverdächtige" irrelevant. Und aufgrund der Unschuldsvermutung ist F. so lange unschuldig, so lange es kein anderslautendes Gerichtsurteil gibt.
In einem Ermittlungsverfahren wird nicht über Schuld oder Unschuld entschieden (das kann nur ein Gericht in der öffentlichen Hauptverhandlung), sondern nur, ob es einen hinreichenden Tatverdacht gibt oder nicht (§ 170 StPO). Gibt es keinen Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage wird eingestellt. Der bis dahin Beschuldigte ist dann wieder ein Bürger wie jeder andere. Unschuldig.
Der Beschuldigte (vgl. § 136 StPO) muss immer tatverdächtig sein.
Er ist derjenige, gegen den die Staatsanwaltschaft das Verfahren als den einer Straftat Verdächtigen betreibt. Die Beschuldigteneigenschaft wird formal, unabhängig von der Stärke des Tatverdachts, durch einen Willensakt der zuständigen Strafverfolgungsbehörde begründet, der sich regelmäßig in der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens (oder bei laufenden Ermittlungsverfahren durch die Beschuldigtenvernehmung) manifestiert (§ 136 StPO).
marlonc schrieb:Monstra redet über den Status als Beschuldigter und verbreitet dabei Dinge, die er nicht belegt und mMn falsch sind.
Nun denn, wenn die Kenntnisse so gut sind, um das zu beurteilen.