Jaine schrieb:Ich finde einen „Unfall“ auch gar nicht so ganz abwegig.
Vielleicht haben sie sich gestritten oder rumgeblödelt, er hat sie geschubst oder gestoßen und sie ist unglücklich gefallen und er hat Panik bekommen.
Er war ja zumindest alkoholisiert. Ich weiß, dass vor nem Jahr mal diskutiert wurde, ob man bei der Verhaftung einen Drogentest bei ihm gemacht hat. Wenn ich mich recht erinnere, ist nicht bekannt, ob das gemacht wurde? Intoxikiert macht man manche Dummheit und entscheidet sich aus nüchterner Perspektive komplett unlogisch.
Bei deinem geschilderten Szenario könnte er aber auch ohne unter Alkoholeinfluss gestanden zu haben in Panik geraten sein, denn von einem echten Unfall ohne Fremdeinwirkung reden wir hier ja dann nicht mehr.
Schubsen ohne die Absicht das Gegenüber wirklich zu verletzen dürfte zwar nicht die einfache KV erfüllen, weil die Vorsatz vorsieht, aber bei einer Verletzung des Gegenübers durch das Schubsen könnte es sich immerhin um fahrlässige KV handeln.
Stirbt das Gegenüber nun sogar - dann hätten wir hier sogar eine fahrlässige Tötung.
Geschah das Schubsen mit dem Ziel das Gegenüber zu verletzen oder hätte er wenigstens mit einer Verletzung des Gegenübers rechnen müssen, weil zb. ganz besonders kräftig geschubst - dann hätten wir eine vorsätzliche KV.
Stirbt das Gegenüber, was nicht beabsichtigt gewesen wäre - dann hätten wir eine KV mit Todesfolge.
Ich kann mir schon vorstellen, dass dann Menschen Panik bekommen können, wenn sie wissen, dass ein Schubsen im Streit zum Tode der geschubsten Person geführt hat.
Bei einem echten Unfall komplett ohne Zutun des F, ohne Fremdeinwirkung, sehe die Sache natürlich anders aus und man hätte auf jeden Fall den RTW gerufen und den Unfall sofort gemeldet. Panik/Angst wäre dann "eigentlich" nicht nötig gewesen.