fortylicks schrieb:Ich sehe unsere Justiz nicht als depperte Volltrottel, die sich willkürlich auf irgendjemand einschießen.
Das hat auch gar keiner behauptet, was soll also diese Verallgemeinerung?
fortylicks schrieb:welcher Fall schwebt Dir denn so vor? Mir fällt da im Moment kein konkreter ein.
Da fällt mir z.B. der Fall Günther Kaufmann ein. Bei einem ihm angelasteten Tötungsverbrechen wurde DNA-Material der Täter gefunden, blieb aber unberücksichtigt. Kaufmann wurde nach eigenen Angaben massiv unter Druck gesetzt, bis er schließlich ein falsches Geständnis ablegte. Erst im Wiederaufnahmeverfahren wurde Kaufmann rehabilitiert. Sein damaliger Vernehmer fühlt sich bis heute im Recht.
RedRobin schrieb:Wenn man die Vielzahl der Verfahren berücksichtigt, die jährlich
anfallen, ist es eine verschwindend geringe Zahl, wo einmal
etwas passiert und es zu einem Fehlurteil kommt.
Das möchte ja wohl sein. Ich habe gerade nicht behauptet, es sei der Normalfall. Du hattest aber im Gegenteil behauptet, FR müsse allein deshalb "der rechtmässig Beschuldigte" sein, ...
RedRobin schrieb:weil definitiv (aufgrund des Auftrages, dem die EB verpflichtet sind) in alle Richtungen ermittelt wurde und wird.
Und diese Begründung ist mit Hinblick auf reale Fälle, von denen du selbst einen zitierst, widerlegt.
RedRobin schrieb:Ad hoc fällt mit nur der Bauer Rupp ein, aber dazu muss man
sagen, dass die Verurteilten falsche Geständnisse ablegten.
Ja, auch hier falsche Geständnisse, aber was bedeutet das? Es bedeutet, dass psychisch labile Personen derart unter Druck gesetzt wurden, dass ein desaströses Urteil herauskam. Ausgerechnet der Fall Rupp ist ein Paradebeispiel dafür, wie es nicht laufen darf – und manchmal (von mir aus selten) eben doch läuft.