histokrat schrieb:Die zwei Fahrten nach Brandenburg allein würden normalerweise nicht einmal einen Anfangsverdacht rechtfertigen. Daß er dazu schweigt, wäre sein gutes Recht, solange es keine Anhaltspunkte für einen Zusammenhang mit Rebeccas Verschwinden gibt.
Oder gibt es diese möglicherweise doch?
Die gibt es in dem Moment, wo Rebecca am vormittag verschwindet und der Schwager kurz danach zwei Fahrten unternimmt, die er, O-Ton Staatsanwaltschaft, nicht erklären kann und sich ansonsten über sein Verhalten am Verschwindetag in Widersprüche verwickelt. Das reicht für einen Anfangsverdacht.
Dass es für nicht mehr reicht, spricht dafür, dass es eben nicht mehr gibt. Die Familie weiß um die Fahrten und den Grund und für sie gibt es noch nichtmal einen Anfangsverdacht (nicht, dass das relevant wäre, auffällig ist es schon).
obskur schrieb:alles was nicht in die Öffentlichkeit gelangt ist, kann doch auch keiner wissen
Das hindert aber anscheinend niemanden daran, darüber zu spekulieren, was da noch ist. Meine Ansicht, und dafür sprechen übereinstimmend alle Äußerungen der Staatsanwaltschaft, der Familie samt ihres Anwaltes und der Anwältin des Schwagers, ist da außer dem Bekannten: Nichts. Zumal die Ermittlungsbehörden recht öffentlich agierten, zumindest in den Anfangstagen. Und die Tatsache, dass man jetzt an die Öffentlichkeit geht, um zu verkünden kurz vorm Ural hätte es ne andere Vorratsdatenspeicherung, spricht nicht für einen Berg geheimer Geheimbeweise, von denen wir nichts wissen.