RedRobin schrieb:Da klingelt mir etwas im Hinterkopf, dass nämlich wenn der TV,
sich einmal (wenn auch "spärlich" äussert), er anschliessend aber
schweigt, das sehr wohl für ihn negativ ausgelegt werden kann.
Nein. Das stimmt so nicht. Das, was er als
Zeuge ausgesagt hat, kann unter Umständen in die Urteilsfindung einfliessen, ja. Was nicht in die Urteilsfindung einfliessen darf, ist die Tatsache,
dass er schweigt. Das ist damit gemeint.
Er hat als
Beschuldigter meines Wissens auch nichts gesagt.
Nochmal: Das Schweigen darf nicht negativ gewertet werden. Wenn es so einfach wäre, dann müsste man wirklich jeden, der schweigt, verurteilen, weil er ja schuldig sein muss. Das geht so nicht und das ist auch nicht der Sinn der Sache.
Wir reden von zwei verschiedenen Dingen.