Dill schrieb:@Giselle68
Die EB bzw. die STA scheuen sich vor einer Indizienanklage, die vom erkennenden Gericht eventuell nicht zugelassen wird.
Würde dies nicht auch die Gefahr beinhalten, vor Gericht zu scheitern?
Falls es dazu käme und sich später weitere Beweise ergäben, könnte der vom Gericht Freigesprochene nicht wieder für das gleiche Verbrechen angeklagt werden. Oder?
Mir spukt immer noch der Gedanke durch den Kopf, dass R. doch im Haus war und beabsichtigte nicht zur Schule zu gehen.
Evtl. wusse der TV darüber Bescheid.
Wie ich schon einmal ausgeführt hatte, könnte R. sogar tatsächlich beim dem Gepräch mit der Mutter zugegen gewesen sein und der TV hat R. mit derem Einverständnis verleugnet. Das wäre für mich eine Erklärung warum R. noch eingeloggt war.
R. könnte ebenso geplant haben, den Tag ohne Schule zu verbringen und hat sich im Bereich des Hauses versteckt, so dass F. sie einfach nicht bemerkt hat. Hier käme es natürlich auf die räumlichen Gegebenheit im Hauses an.
Später könnte er sie bemerkt haben, es gab Streit und alles eskalierte.
Ebenso könnte F.. die Mutter belogen haben und R. war zu diesem Zeitpunkt bereits nicht mehr in der Lage entsprechend zu reagieren und anschließend hat er sie bewusstlos oder tot verbracht.