emz schrieb:Ich weiß nicht, welche Indizien die Ermittler zu dieser Aussage geführt haben.
Denke aber, du kannst nicht abschätzen, was die Ermittler beweisen können und was nicht.
Hätten die Ermittler Beweise für diese Aussage, impliziert dies, das sie Beweise für das Ableben von R hätten.
Daraus folgert, gemäß Gesetz, das:
- die Angehörigen über das Ableben informiert werden müssen.
- das zuständige Ordnungsamt als auch die Kirchenämter die Person als verstorben führen müssen.
- die öffentliche Darstellung des Falles sich grundlegend in Einzelpunkten ändert.
Es wird dann nicht mehr von „wir gehen davon aus“ gesprochen, sondern von „ R ist oder R hat, usw.“.
Kurzfassung, nein, es gibt keine Beweise, da die dann folgenden Schritte vollständig unterblieben sind.