@FERRERO4 Wenn man nichts anderes vorzubringen hat, dann werden
Worte geklaubt - ob befragt oder verhört, ich glaube, das
tut hier bei den Freunden nichts zur Sache.
Ein Mädchen ist spurlos verschwunden, und die EB haben,
trotz "allgemeiner Ermittlungen" (die in alle Richtungen
geführt wurden), eine sehr überzeugend dargebrachte
Schlussfolgerung, die in nur eine einzige Richtung zeigt.
Diese lautet:
Fl.R. ist der Haupttatverdächtige und Beschuldigte in einem (angenommenen) Tötungsdelikt,
weil das gewissenhafte Ermitteln mit sehr viel Einsatz und Mühe nur in diese Richtung weist!