Sherlocke schrieb:Das wäre eine Teileinlassung und Schweigen in anderen Fragen könnte folglich negativ ausgelegt werden.
Richtig. Teilschweigen, Teileinlassung kann/darf gewertet/berücksichtigt, ihm negativ ausgelegt werden.
Und da ich davon ausgehe, dass er sich bereits eingelassen und zu anderen entscheidenden Sachverhalten aber geschwiegen hat, ist diese Katze so oder so schon mal aus dem Sack.
Da wäre dann eine "nachvollziehbare" am besten noch "belegbare" Äußerung hinsichtlich der Gründe beider Fahrten nur günstig, weil zumindest das Unbekannte (Ziel/Grund) aus der Gleichung fliegen würde.
Spielt aber auch überhaupt keine Rolle, da der TV die Gründe nicht belegen kann, sollten die Fahrten "nicht" der schnellen Verbringung und am darauffolgenden Abend der Gründlichkeit gedient haben, sondern entweder legitime/harmlose Gründe und/oder etwas mit Kleinkriminalität zu tun gehabt haben.
Ohne Nachweis zu den Gründen würde ich auch schweigen. Haben die Fahrten sogar mit Rebecca zu tun gehabt, wovon ich persönlich fest ausgehe - dann erst recht.
Aber weiß man eigentlich mit Sicherheit, dass sich der TV, als er mit Kesy konfrontiert wurde, zumindest dahingehend der Fahrer gewesen zu sein geäußert hatte und sich dann nur zu den Gründen beider Fahrten gegenüber den EB ausgeschwiegen hatte "Oder" schwieg er ab dem Zeitpunkt komplett, als er mit Kesy konfrontiert wurde, was juristisch natürlich das Beste gewesen wäre?