falstaff schrieb:Hat er ja im Prinzip auch nicht. Der Schwiegervater hat durch die Polizei von den Fahrten erfahren und dann den Schwiegersohn gefragt, der ihm sehr wahrscheinlich einen Bären aufgebunden hat. Irgendetwas was kriminell genug erschien um die Verschwiegenheit zu rechtfertigen.
Und was hat ihm das gebracht? Nichts. Eher hat es seine ganze Situation verschlimmert.
Die Fahrten, durch Kesy, konnte er vor den EB nicht länger leugnen, schwieg sich aber zu den Gründen aus. Seinem Schwiegervater offenbarte er aber diese Gründe, als der danach fragte. Ab da muss dem TV klar gewesen sein, dass die Gründe, die so geheimnisvoll waren, die EB nicht davon erfahren durften, rauskommen könnten. Und sind sie ja dann auch.
Dann hätte der TV auch gleich, nachdem Kesy aufgeflogen war, den EB von diesen geheimnisvollen Gründen erzählen können, in der Hoffnung, dass sie ihm die Story abkaufen. So kamen die Gründe aber über Umwege verspätet heraus. Also herausgekommen sind sie so oder so, aber nicht gerade zuträglich für ihn, den TV F.
fortylicks schrieb:Genau das werden sie ganz sicher nicht machen. Diese Indizien-Beweislage heben sie sich für eine evtl. Anklage/Prozess auf. Auch, damit der TV nicht seine Verteidigung danach ausrichten kann....Ganz normales Verhalten einer EB im laufenden Verfahren!
Meinst du das wirklich?
Sollten den EB mittlerweile Beweise vorliegen oder wenigstens weitere Indizien, die aus der Annahme Rebecca habe das Haus nicht lebend verlassen eine Tatsache machen würden, dann würde die StA doch garantiert wieder einen Haftbefehl beantragen, weil dann ein dringender Tatverdacht wieder sehr wahrscheinlich gegeben wäre.
Und auch seine Anwältin würde dann wieder Einsicht in die Ermittlungsakten verlangen. Und sollte ihr Mandat F dann tatsächlich wieder in U-Haft landen, dann hätte sie wenigstens Einsichtsrecht in die Teile, die zu einem erneuten dringenden Tatverdacht und somit einem neuen Haftbefehl geführt haben.
Weiß allerdings nicht, in wie weit die EB diese Punkte dann zurückhalten könnten, die Einsicht der Anwältin verwehren könnten, wenn die Einsicht die Ermittlungsarbeiten bis Anklagerhebung erschweren könnten.
Glaube es war aber so, dass wenn der Mandant in U-Haft sitzt, wieder, dass die Anwältin dann zumindest die Punkte einsehen darf, die erneut zu einer U-Haft geführt haben.
Alles, so denke ich mir, könnten sich die EB wohl nicht erst bis Anklagerhebung aufheben und vorher geheim halten.
Oder meinst du das ganz anders?
Denkst du, die EB würden stillschweigen bewahren, würden keinen neuen Haftbefehl beantragen, wenn sie jetzt "mit Sicherheit wüssten", dass Rebecca das Haus nicht lebend verlassen hat, darin zu Tode gekommen ist?
Aber selbst ohne die Beantragung eines neuen Haftbefehls und hätten sich neue Ermittlungsergebnisse gegen den Beschuldigten ergeben, weiß ich nicht, in wie weit die EB den Beschuldigten über diese neuen Ermittlungsergebnisse in Kenntnis setzen müssten. Die, die StPO kennen, werden das sicherlich besser wissen und können dazu vielleicht noch etwas schreiben.