Wo ist Rebecca Reusch?
18.07.2019 um 18:02Durchblick0815 schrieb:Das ist nicht richtig. Das Recht auf Akteneinsicht ist für die Verteidigung wesentlich. Grundsätzlich bekommt die Verteidigung auch Akteneinsicht, es sei denn die Ermittlungen würden gefährdet.https://dejure.org/gesetze/StPO/147.html
(2) 1Ist der Abschluss der Ermittlungen noch nicht in den Akten vermerkt, kann dem Verteidiger die Einsicht in die Akten oder einzelne Aktenteile sowie die Besichtigung von amtlich verwahrten Beweisgegenständen versagt werden, soweit dies den Untersuchungszweck gefährden kann. 2Liegen die Voraussetzungen von Satz 1 vor und befindet sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft oder ist diese im Fall der vorläufigen Festnahme beantragt, sind dem Verteidiger die für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung wesentlichen Informationen in geeigneter Weise zugänglich zu machen; in der Regel ist insoweit Akteneinsicht zu gewähren.
Nichts anderes hab ich damit gemeint.
Ich weiss nicht warum du so tust, als ob jeder das Recht zur Einsicht hat.
Wenn das so wäre bräuchten Reusches nur den TV fragen.