Wo ist Rebecca Reusch?
19.05.2019 um 22:07Roadtrip schrieb:Auch in dem angenommenen Fall, dass F selbst mit dem Verschwinden nichts zu tun hat aber nicht alles getan hätte, um diesen Verdacht bei den EB auszuräumen. F. hätte sich zumindest moralisch (R. und der Familie gegenüber) schuldig gemacht am Behindern der Ermittlungen zum Auffinden von R. Vermutlich aus blankem Egoismus. Insbesondere, da er ja leicht hätte erkennen können, dass nur er selbst der Grund dafür war, dass die EB viele Kapazitäten dafür aufwendeten, in der (in diesem Fall) falschen Richtung zu suchen.Und wieder andere tun weder das eine noch das andere. Ich zum Beispiel. Deine Argumentation wurde hier schon zigfach vorgebracht und diskutiert. Danach macht sich also jemand, der zu Unrecht einer Sache verdächtigt wird, moralisch schuldig, wenn er nicht durch wahrheitsgemäße Angaben zur Aufklärung beiträgt. Nach meiner Überzeugung gleich in mehrfacher Hinsicht ein Witz. Da wäre zunächst mal die Frage, warum sich jemand allein dadurch moralisch schuldig machen sollte, dass er seine Rechte wahrnimmt (und nein: das ist keine juristische Frage). Weiterhin die, warum jemand sich aus moralischen Gründen quasi nötigen lassen sollte, ggf. persönliche Nachteile in Kauf zu nehmen, um den Behörden die Arbeit zu vereinfachen. Persönlicher Nachteil könnte zum einen sein, sich selbst in irgendeiner Weise zu belasten (was nicht zwingend mit dem eigentlichen Fall zu tun haben muss), zum anderen, in schwieriger Beweislage (kein Alibi) seine Position zu verschlechtern. Und schließlich noch dies:
Ich weiß, da stimmen manche zu und andere wollen das nur aus juristischer Sicht beurteilen
Roadtrip schrieb:Ehrlichkeit von Seiten des TV von Anfang an hätte meiner Meinung nach die Ermittlungen verändert. Vor allem seine Widersprüche (und es sind ja gleich mehrere) sind für die EB sicherlich ein wichtiger Auslöser dafür, dass sie so intensiv in diese Richtung ermitteln.Ein zu Unrecht Beschuldigter muss sich also noch dafür entschuldigen, dass die Strafverfolger sich an ihm "abarbeiten". Da drängt sich mir eine Frage auf, nämlich: Geht's noch? Es liegt dem außerdem ein Denkfehler zugrunde: Die Behörden haben nämlich in jede Richtung zu ermitteln, die einen Ansatz bietet. Wird ein solcher Ansatz außer Acht gelassen, weil man sich auf einen Tatverdächtigen versteift hat, dann ist das die Schuld der Ermittler und bestimmt nicht die des Delinquenten. (Womit ich mitnichten behaupte, dass dies im Fall RR gegeben ist. Nur für den Fall, dass gerade bei jemandem der Beißreflex auszulösen droht.)
Ach ja, noch dies: Mein Text soll nicht darauf hindeuten, dass ich den TV für unschuldig halte. Sondern es ging um diese Ausgangsfrage: "Auch in dem angenommenen Fall, dass F selbst mit dem Verschwinden nichts zu tun"