Reblaus schrieb:Ohne die österreischichen Mautdaten, hätte man den Mörder von Caroline G. nicht gefunden.
Klar, die Digitalisierung ist ein Segen für die Ermittler. Richter werden bei einem berechtigten Interesse an diesen Daten zur Gefahrenabwehr oder Ermittlung sicherlich immer zustimmen. Dennoch wird damit ein Fass aufgemacht - wo beginnt da ein berechtigtes Interesse an z.B. auch alten Daten? Es zeigt sich ja mal wieder, dass Daten nicht wirklich nach Ablauf ihrer berechtigten Nutzungsdauer gelöscht weren, sondern "reaktivierbar" bleiben. Das ist schon ein Problem für den Rechtsfrieden.
Da halte ich es für den Rechtsfrieden eher vorrangig, einmal solche Rechtsprinzipien zu überdenken, dass ein einmal Freigesprochener nie mehr verurteilt werden kann - jedenfalls nicht für diese Tat - egal welche Ermittlungsmethoden später einmal zur Verfügung stehen und welche Erkenntnisse später noch gewonnen werden. Oder das Prinzip, dass ein TV schweigen darf, ohne dass dies und sein weiteres Aussageverhalten gegen ihn verwandt werden darf. Warum, wieso, was soll das? Zeugen dürfen dagegen eine Aussage nicht verweigern, jedenfalls in den meisten Fällen.
Reblaus schrieb:Ja eben, mich würd das auch nicht stören. Wäre mir lieber wie ein Knöllchen
Und nun stelle dir vor, eine von einer extremistischen Partei dominierte Landesregierung nutzt deine Daten um Dir Kontakte nachzuweisen, etwa zu von der Partei politisch unliebsamen Personen.