lui-bremen schrieb:Was die Staatsanwaltschaft dafür kann? Sorry, aber hier entbehrt sich jeder weitere Kommentar der Vernunft.
Woher weiß denn die Öffentlichkeit vom TV, der Familie, dem Ort (oder den Orten? Sie wissen ja sogar schon wo sie begraben liegt)
Oder kanntest du den Herzberger See vorher schon?
Hast du den TV schon vorher mal gesehen? Dank der Behörden wird sich vermutlich jeder dritte Bürger dieses Landes noch in 20 Jahren an sein Gesicht erinnern. Würdest du diesen Menschen in deinem Betrieb einstellen? Hast du jemals mit Personal zu tun gehabt, und solche Entscheidungen getroffen? Ich habe das.
Ich würde als Unternehmer niemals den FR einstellen, wenn er sich morgen bei mir bewerben würde.
Ist das dein Verständnis der Unschuldsvermutung?
Sorry, aber meines ist es nicht.
1.Wann hat die Staatsanwaltschaft bitte die Adresse des TV veröffentlicht? Wenn man schon solche Behauptungen aufstellt, dann sollte man sie auch belegen können.
2. Ein Richter hat die Veröffentlichung des Photos des TV genehmigt, das heißt, dass alle Voraussetzungen die gesetzlich vorgeschrieben sind, berücksichtigt wurden. Ob dir, mir oder dem TV dies gefällt ist nicht relevant. Relevant ist, dass es sich dabei um ein Menschenleben handelt und der Gesetzgeber erachtet, dass so etwas in Kauf genommen werden muss.
3. Den Medienrummel wollte die Familie haben, was auch verständlich ist. Dass sie damit nicht umgehen konnten ist auch verständlich. Dass dann dabei herauskommt wo gesucht wird, kann man nicht den EB zuschreiben.
4. Ich könnte hier behaupten, die Veröffentlichung des Photos hat er teils sich selbst zuzuschreiben, hätte er die Fahrten anfangs eingestanden, wäre es evtl. gar nicht dazugekommen.