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Wo ist Rebecca Reusch?

122.005 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

04.05.2019 um 21:18
Zitat von KirstenKirsten schrieb:Ich kann im Moment nicht ganz nachvollziehen, worauf du dich beziehst.

Mir ist durchaus bekannt, dass OStA Steltner Zweifel am dringenden Tatverdacht geäußert hat, ich kenne das Statement.

Meine Einlassungen hingegen bezogen sich lediglich auf die hier im Forum nicht korrekt dargestellten Definitionen von "dringendem Tatverdacht" bzw. Unterschiede zwischen "hinreichendem" und "dringendem" Tatverdacht.
Sector7 schrieb:
Er hat Zweifel am dringenden Tatverdacht. Das ist eine hohe Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung
... um einen dringenden Tatverdacht anzunehmen. Das ist ja eine hohe Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung zum gegenwärtigen Zeitpunkt.
Lt. Wikipedia (u.a.) ist das eben nicht so: Wikipedia: Tatverdacht#Dringender_Tatverdacht

Von dort: "Dem Grade nach ist der dringende Tatverdacht stärker als der hinreichende, jedoch kann er ausnahmsweise bestehen, ohne dass der hinreichende Tatverdacht vorliegt. Denn eine Prognose, dass eine Verurteilung wahrscheinlich ist, verlangt der dringende Tatverdacht nicht; es genügt die Möglichkeit der Verurteilung."
Eine hohe Täter-Wahrscheinlichkeit zum gegenwärtigen Zeitpunkt der U-Haft bedeutet lt. OStA und lt. Beitrag von pensionär (Seite 3.670) sowie Beitrag von pensionär (Seite 4.039) ;) auch eine [mMn. theoretische / abgeleitete] hohe Verurteilungswahrscheinlichkeit.

Die gerichtliche Prüfung des dringenden Tatverdachts erfolgt aufgrund einer gegenwärtigen dynamischen Beweislage, während die Prüfung des hinreichenden Tatverdachts auf Grundlage eines abgeschlossenen Ermittlungsergebnisses stattfindet. Bei Letzterem wird eine Verurteilungswahrscheinlichkeit valide prognostiziert und es reichen theoretisch 51% (hinreichend).

U-Haft ist ein Kompromiss zwischen Unschuldsvermutung und erforderlicher Strafverfolgung. Kompromiss bedeutet, dass beide Seiten Federn lassen. Bei der Strafverfolgung sind das sehr hohe Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, bei der Unschuldsvermutung logischerweise der Freiheitsentzug und der öffentliche Status einer gewissen Schuldvermutung (begründete Zweifel an der Unschuld) zum Zeitpunkt der Entscheidung.

Der größte Faktor in diesem Kompromiss ist die lfd. Bewertung der Verhältnismäßigkeit zwischen Haftdauer und Ermittlungsfortschritt, was lt. OStA wieder zur Entlassung aus der U-Haft führte, da es während der Haftdauer keinen wesentlich veränderten Ermittlungsstand oder Ergebnisse bei den Sucheinsätzen gab.

Im Klartext bedeutet U-Haft lt. Bundesverfassungsgericht 19, 342, dass
- aufgrund der konkreten (dynamischen) Beweislage begründete Zweifel an der Unschuld des Beschuldigten bestehen
- die Aufklärung der Tat und eine schnelle Bestrafung nicht anders gesichert werden kann
- Anordnung und Dauer vom Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beherrscht werden müssen

Für die ebenso rechtsstaatliche Öffentlichkeitsfahndung gilt Ähnliches.


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Wo ist Rebecca Reusch?

04.05.2019 um 21:23
@pensionär

M.E. sehr gut und anschaulich beschrieben - ich sehe in Anbetracht der Länge des Beitrags jetzt mal davon ab, den ganzen Beitrag zu zitieren ;)

Und die Fortdauer der U-Haft steht dabei auch stets in Relation zum Fortschritt des Ermittlungsstands (vgl. hierzu meinen heutigen Beitrag von 10:29 Uhr, auf den ich hier zur Vermeidung von Redundanzen auch nur kurz verweisen möchte).


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04.05.2019 um 21:46
Die StA kann sich derzeit nicht erlauben, eine Anklage zu formulieren, denn dies könnte derzeit mit bisherigen Ergebnissen der Ermittlungen zu einem Freispruch führen.
Hier möchte keiner einen Freispruch riskieren.
Denn keiner darf wegen derselben Tat mehrmals bestraft oder verfolgt werden.
Freispruch ist Freispruch.


.


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04.05.2019 um 21:59
Zitat von AtitlanAtitlan schrieb:Die StA kann sich derzeit nicht erlauben, eine Anklage zu formulieren, denn dies könnte derzeit mit bisherigen Ergebnissen der Ermittlungen zu einem Freispruch führen.
Hier möchte keiner einen Freispruch riskieren.
Denn keiner darf wegen derselben Tat mehrmals bestraft oder verfolgt werden.
Freispruch ist Freispruch.
Ich sehe das auch so. Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass die Spurenauswertung noch nicht abgeschlossen ist, gerade im Hinblick darauf, dass so ein öffentlicher Druck besteht.

Aber dennoch denke ich, dass die Moko einfach mehr weiß, wenn ich da an XY denke wurde ja gesagt:

aufgrund der
a) Telefondaten
b) Routerauswertung
c) die zwei Fahrten und der
d) allgemeinen Ermittlungen

Allgemeine Ermittlungen = da wissen wir natürlich nicht, was hier ermittelt wurde, welche Spuren / Idizien / Beweise/ Fakten vorliegen!


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04.05.2019 um 22:09
Zitat von OrleandaOrleanda schrieb:Ich sehe das auch so. Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass die Spurenauswertung noch nicht abgeschlossen ist, gerade im Hinblick darauf, dass so ein öffentlicher Druck besteht.
Wenn man mal überlegt, dass beim BKA bzw. deren forensische Abteilung jährlich rund 10.000 Bearbeitungsaufträge eingehen, das sind im Schnitt 38 pro Tag / bei einer 5 T. Woche.
Das heißt aber auch Bearbeitungsauftrag und das können pro Fall unzählig viele Proben rein kommen.
Angenommen man hat im Fall Rebecca 50 oder mehr verschiedene Spurenträger genommen, Bodenproben in Waldstücken, ums Haus rum,im Haus, oder sonstige Spuren.

DAS DAUERT NUN MAL !!!!

Der Fall ist noch lange kein cold case.


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04.05.2019 um 22:14
Zitat von ReblausReblaus schrieb:Der Fall ist noch lange kein cold case.
Ich hatte irgendwann einmal gehört, dass rund ein Jahr nach dem eine Gewalttat vermutlich passiert ist und wenn keine neuen Hinweise eingehen, der Fall zum cold case wird. Ich weiß aber nicht, ob man das so pauschal sagen kann.


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04.05.2019 um 22:16
Zitat von seneca22seneca22 schrieb:Ich hatte irgendwann einmal gehört, dass rund ein Jahr nach dem eine Gewalttat vermutlich passiert ist und wenn keine neuen Hinweise eingehen, der Fall zum cold case wird. Ich weiß aber nicht, ob man das so pauschal sagen kann.
Na wenn so ist, bleibt ja noch ein wenig Zeit. Auf jeden Fall hat man noch nichts davon gehört, dass die Moko verkleinert worden ist.


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04.05.2019 um 22:17
Zitat von AtitlanAtitlan schrieb:Die StA kann sich derzeit nicht erlauben, eine Anklage zu formulieren, denn dies könnte derzeit mit bisherigen Ergebnissen der Ermittlungen zu einem Freispruch führen.
Hier möchte keiner einen Freispruch riskieren.
Denn keiner darf wegen derselben Tat mehrmals bestraft oder verfolgt werden.
Freispruch ist Freispruch.
Ja, eine verfrühte Anklageerhebung wäre auch aus meiner Sicht fatal, auch wenn die Anklage zu einem späteren Zeitpunkt notfalls noch zurückgezogen werden könnte, um ein Urteil bzw. einen Freispruch zu vermeiden (quasi als "Notbremse") - die Ermittlungen können ja theoretisch zeitlich unbegrenzt fortgeführt werden.

Und falls die StA eines Tages - z.B. aufgrund oder auch in Ermangelung neuerer Erkenntnisse - zu dem Schluss kommen sollte, dass das Hauptverfahren gegen F.R. überhaupt keine Aussicht auf Erfolg (mehr) hätte, könnte das Ermittlungsverfahren gegen den bisherigen TV u.U. auch eingestellt werden (170 Abs. 2 StPO). Auch hierbei wäre ein ggf. anlassbezogenes Wiederaufgreifen der Ermittlungen ja nicht ausgeschlossen ...

Nur nach einem rechtskräftigen Freispruch wäre das "Ende der Fahnenstange" erreicht ...


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04.05.2019 um 22:18
Zitat von ReblausReblaus schrieb:Das heißt aber auch Bearbeitungsauftrag und das können pro Fall unzählig viele Proben rein kommen.
Angenommen man hat im Fall Rebecca 50 oder mehr verschiedene Spurenträger genommen, Bodenproben in Waldstücken, ums Haus rum,im Haus, oder sonstige Spuren.
Hinzukommt, dass die meisten zur Analyse ins Kriminaltechnische Institut (BKA) nach Wiesbaden geschickt werden müssen.
Außerdem doppelt begutachtet werden müssen, d.h. von 2 unterschiedlichen wissenschaftlichen Teams.


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04.05.2019 um 22:22
Zitat von AtitlanAtitlan schrieb:Hinzukommt, dass die meisten Analysen ins Kriminaltechnische Institut (BKA) nach Wiesbaden geschickt werden müssen.
Außerdem doppelt begutachtet werden müssen, d.h. von 2 unterschiedlichen wissenschaftlichen Teams.
Richtig. Und bei ganz schwierigen Auswertungen ziehen sie auch mal Speziallabors im Ausland hinzu.
Wenn ich an den Fall Caroline G. zurück denke, 2016, da wurden in Insbruck kleinste DNA Fragmente durch ein ganz neues Verfahren hochgerechnet und dadurch der Treffer gelandet und die Verbindung zum Mordfall Lucile gefunden.


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04.05.2019 um 22:22
Scheinbar meinen einige, das die Polizei nach Auswertung sämtlich genommener Proben den Beweis gegen den TV hat.

Ich bin mir nicht sicher, das dem so ist.
Zitat von ReblausReblaus schrieb:Bodenproben in Waldstücken, ums Haus rum,im Haus, oder sonstige Spuren.
Was soll das schon beweisen? Es ist nicht verboten, im Wald spazieren zu gehen.


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04.05.2019 um 22:23
Zitat von AtitlanAtitlan schrieb:Hinzukommt, dass die meisten Analysen ins Kriminaltechnische Institut (BKA) nach Wiesbaden geschickt werden müssen.
Außerdem doppelt begutachtet werden müssen, d.h. von 2 unterschiedlichen wissenschaftlichen Teams.
nun, ob die Spuren nach Wiesbaden geschickt werden , weiß ich nicht, aber zumindest verfügt Berlin über ein eigenes Kriminaltechnisches Institut mit über 400 Mitarbeitern....hier nachzulesen :https://www.berlin.de/polizei/dienststellen/landeskriminalamt/lka-kriminaltechnik/


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04.05.2019 um 22:24
@Reblaus
@Atitlan

Das ist natürlich alles extrem zeitraubend. Ich erinnere mich da z. B. an den Mordfall Geyer, in dem eine einzige (seltene) Ameise, eingetreten in das Profil eines Gummistiefels, schlussendlich maßgeblich dazu beigetragen hat, den Ehemann als Mörder seiner Frau zu überführen. Entsprechende forensische Experten für Flora, Fauna, Geologie usw. sind nun mal rar und die Verfahren außerordentlich aufwändig.


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04.05.2019 um 22:27
Zitat von boraboraborabora schrieb:Was soll das schon beweisen? Es ist nicht verboten, im Wald spazieren zu gehen.
Nun, wenn sie Proben an den Reifen, oder Unterboden des Twingos genommen haben, sie mit Proben aus einem bestimmten Waldgebiet übereinstimmen, dann wäre das doch schon mal ein "Schrittchen" mehr in der Indizienkette. Noch ein Zufall in dem gesamten Fall der Zufälle, kann ja wohl nicht sein.


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04.05.2019 um 22:34
Zitat von boraboraborabora schrieb:Was soll das schon beweisen? Es ist nicht verboten, im Wald spazieren zu gehen.
Sollte man aber eine Leiche finden und entsprechende Proben z. b. dem TV zuordnen können, wäre ein Beweis erbracht.
Wie z. B. im Fall Geyer, wo man am Profil der Schuhe eine seltene Ameisenart fand, die nur am Leichenfundort heimisch war.


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