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Wo ist Rebecca Reusch?
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Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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04.05.2019 um 09:22Ehrlich gesagt hatte ich gehofft dass ein Leichenfund über die Feiertage wahrscheinlich ist, dachte ich! Die Veröffentlichung der Bilder Auto ist alles gerichtlich abgesegnet gewesen, daher mache ich mir diesbezüglich keine Gedanken. Meiner Meinung nach hatte der TV auch dass selbst in der Hand. Wer schweigt muss mit anderen Ermittlungswegen rechnen, gerade in letzter Zeit wurde oft öffentliche Suchaufrufe der Polizei gestartet , wenn sie keine anderen Ermittlungsansätze hatten, und dass bei weit aus kleineren Delikten.
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04.05.2019 um 09:40Dudel schrieb:Welche gerichtliche Prüfung findet wo statt?Ich glaube der User Sektor7 meinte damit nicht die eigentliche Einleitung/Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens, sondern gewisse Maßnahmen/Aktionen WÄHREND eines Ermittlungsverfahrens. Diese brauchen dann einen richterlichen Beschluss und Polizei und Staatsanwaltschaft können da nicht einfach willkürlich nach Lust und Laune agieren.
Strafverfolgungsmassnahmen, wie Du das nennst, werden von der Staatsanwaltschaft eingeleitet, ohne richterliche Genehmigung.
Maßnahmen im Falle F waren ja zb. Hausdurchsuchung, Veröffentlichung seiner Fotos (zum damaligen Zeitpunkt wohl gerechtfertigt) sowie auch Haftbefehl/U-Haft. All diese Maßnahmen müssen und wurden richterlich abgesegnet.
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04.05.2019 um 09:49@Dudel Danke, das trifft es recht genau was ich auch darüber denke.
An einer Stelle möchte ich nochmal nachhaken, weil das für mich immer noch etwas unklar ist, aber einen nicht unwichtigen Einfluss darauf hat, wie die Aufhebung des dringenden Tatverdachts und damit der U-Haft nun zu werten ist (jedenfalls meine ich das). Es wird ja häufig, mehr oder minder deutlich, die Ansicht vertreten, dass damit keine grosse Änderung der Bewertung für uns Aussenstehende einhergehen sollte, weil einfach nur der letzte Beweis noch fehle, aber auch der Richter sicherlich nicht die Stärke der Indizien grundsätzlich anzweifeln würde. Du schreibst:
Demgegenüber ist eine hohe Verurteilungswahrscheinlichkeit doch nur gegeben wenn keine solchen Alternativszenarios übrig bleiben (denn wenn eine einzige plausible Alternative übrig bleibt, ist die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung eigentlich 0).
Wenn man also von der Täter-Wsk. als Grundlage ausgeht (und bei Widerspruch bitte ich diesmal doch um Quellen), dann ist der Grund der Aufhebung nicht nur, dass man (trotz der weiteren Ermittlungen) andere Szenarien noch nicht vollständig ausschließen konnte. Vielmehr muss sich auch hinsichlich der Bewertung der Indizien direkt gegen den TV eine deutliche Änderung beim Haftrichter (es ist ja derselbe der zunächst auch die U-Haft anordnete) ergeben haben. Da sich die Wahrscheinlichkeiten ja nicht aufs Prozent genau spezifizieren lassen, wird kaum eine Änderung von 90 auf 89% den Ausschlag gegeben haben. Da muss sich die Einschätzung mMn deutlich stärker geändert haben.
Wenn man aber die Verurteilungs-Wsk. als Basis nimmt, sähe das für mich ein bisschen anders aus, denn da können kleinere Änderungen der Bewertung von Indizien und Alternativszenarios einen deutlich größeren Einfluss haben. Hoffe mir konnte jemand folgen(?)
An einer Stelle möchte ich nochmal nachhaken, weil das für mich immer noch etwas unklar ist, aber einen nicht unwichtigen Einfluss darauf hat, wie die Aufhebung des dringenden Tatverdachts und damit der U-Haft nun zu werten ist (jedenfalls meine ich das). Es wird ja häufig, mehr oder minder deutlich, die Ansicht vertreten, dass damit keine grosse Änderung der Bewertung für uns Aussenstehende einhergehen sollte, weil einfach nur der letzte Beweis noch fehle, aber auch der Richter sicherlich nicht die Stärke der Indizien grundsätzlich anzweifeln würde. Du schreibst:
Dudel schrieb:[...] der Haftrichter [...] nicht denkt, dass "nach dem derzeitigen Ermittlungsstand eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte Täter oder Teilnehmer einer Straftat ist".Damit nennst du wieder die Wahrscheinlichkeit einer Täterschaft als Grundlage (nicht die einer Verurteilung). So steht es auch in Wikipedia zum Tatverdacht. Dem wurde hier aber mehrfach widersprochen - leider soweit ich sehen konnte - immer ohne Angabe einer Quelle. Z.B. hier:
Andante schrieb am 28.04.2019:Steltner meinte damit, dass der dringende Tatverdacht, der für einen Haftbefehl gemäß § 112 StPO erforderlich ist, nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine „hohe Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung“ voraussetzt.Warum ich darauf rumreite ist folgendes: Eine hohe Täterwahrscheinlichkeit lässt Spielraum für andere Möglichkeiten, die zwar logischer Weise (auch alle zusammengenommen) deutlich unwahrscheinlicher sind, aber eben weder a-priori schon extrem unplausibel ("lebensfremd") noch durch Indizien/Beweise (bereits) ausgeschlossen werden konnten.
Demgegenüber ist eine hohe Verurteilungswahrscheinlichkeit doch nur gegeben wenn keine solchen Alternativszenarios übrig bleiben (denn wenn eine einzige plausible Alternative übrig bleibt, ist die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung eigentlich 0).
Wenn man also von der Täter-Wsk. als Grundlage ausgeht (und bei Widerspruch bitte ich diesmal doch um Quellen), dann ist der Grund der Aufhebung nicht nur, dass man (trotz der weiteren Ermittlungen) andere Szenarien noch nicht vollständig ausschließen konnte. Vielmehr muss sich auch hinsichlich der Bewertung der Indizien direkt gegen den TV eine deutliche Änderung beim Haftrichter (es ist ja derselbe der zunächst auch die U-Haft anordnete) ergeben haben. Da sich die Wahrscheinlichkeiten ja nicht aufs Prozent genau spezifizieren lassen, wird kaum eine Änderung von 90 auf 89% den Ausschlag gegeben haben. Da muss sich die Einschätzung mMn deutlich stärker geändert haben.
Wenn man aber die Verurteilungs-Wsk. als Basis nimmt, sähe das für mich ein bisschen anders aus, denn da können kleinere Änderungen der Bewertung von Indizien und Alternativszenarios einen deutlich größeren Einfluss haben. Hoffe mir konnte jemand folgen(?)
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04.05.2019 um 10:00cyclic schrieb:Wenn man also von der Täter-Wsk. als Grundlage ausgeht (und bei Widerspruch bitte ich diesmal doch um Quellen), dann ist der Grund der Aufhebung nicht nur, dass man (trotz der weiteren Ermittlungen) andere Szenarien noch nicht vollständig ausschließen konnte. Vielmehr muss sich auch hinsichlich der Bewertung der Indizien direkt gegen den TV eine deutliche Änderung beim Haftrichter (es ist ja derselbe der zunächst auch die U-Haft anordnete) ergeben haben. Da sich die Wahrscheinlichkeiten ja nicht aufs Prozent genau spezifizieren lassen, wird kaum eine Änderung von 90 auf 89% den Ausschlag gegeben haben. Da muss sich die Einschätzung mMn deutlich stärker geändert haben.Ist es nicht auch so, das unabhängig von den vorliegenden und bewerteten Indizien der Zeitfaktor der U-Haft, also die Dauer, eine Rolle bei der Entlassung aus der U-Haft und der Aufhebung des Haftbefehls durch die eingelegte Haftbeschwerde ein Faktor war /ist ?
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04.05.2019 um 10:27Der (aufgehobenen) U-Haft wird m.E. zu viel Bedeutung beigemessen. Es geht hier aus meiner Sicht nicht um einen Fall mit möglicher Verdunklung, Vertuschung oder Zeugenbeeinflussung. Bei anderen Mord- und Totschlags-Fällen wurden Tatverdächtige monatelang auf freiem Fuß gelassen. Mitunter, weil eben z.B. noch ein entscheidendes Puzzle-Teil fehlte. Wer z.B. den Fall Ivonne Runge verfolgt hat, "wusste" auch schon von Anfang an, wer sehr wahrscheinlich der Mörder war - aber 18 Monate lang war der noch auf freiem Fuß, es gab keine Leiche und dafür (zumindest in der Öffentlichkeit) jede Menge Rätsel.
Was soll denn F. im vorliegenden Fall noch verdecken können, wenn er es denn war. Die Spuren sind soweit vorhanden gesichert, die Auswertung dauert noch und - nach dem Szenario der Ermittler - fehlt noch die Leiche. Ob und wenn ja wann die gefunden wird, weiß niemand. Und solange werden wir uns sehr wahrscheinlich gedulden müssen.
Sollte ein Verbrechen vorliegen, wird der/die Täter/in jedenfalls keine Ruhe finden.
Was soll denn F. im vorliegenden Fall noch verdecken können, wenn er es denn war. Die Spuren sind soweit vorhanden gesichert, die Auswertung dauert noch und - nach dem Szenario der Ermittler - fehlt noch die Leiche. Ob und wenn ja wann die gefunden wird, weiß niemand. Und solange werden wir uns sehr wahrscheinlich gedulden müssen.
Sollte ein Verbrechen vorliegen, wird der/die Täter/in jedenfalls keine Ruhe finden.
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04.05.2019 um 10:29cyclic schrieb:Hoffe mir konnte jemand folgen(?)Vielen Dank für die guten Hintergrundinfos aus juristischer Sicht.
Ich glaube, dass die Entlassung aus der U-Haft der zum jetzigen Zeitpunkt zu geringen Verurteilungswahrscheinlichkeit geschuldet war.
Die Ausgangssituation (als letzter im Haus mit der Verschwundenen; nachgewiesene Falschaussagen; fehlende Erklärung der nachgewiesenen Fahrten sowie mit Sicherheit einige andere Indizien) machen den TV hochgradig verdächtig, in das Verschwinden verwickelt zu sein. Belastbare Hinweise auf alternative Szenarien scheint es nicht zu geben.
Alleine, die Spurenlage scheint nicht so zu sein, dass ausreichend sicher von einer Tötung im Haus ausgegangen werden kann. Insofern war es vermutlich kein Zufall, dass die Aufhebung der U-Haft zu dem Zeitpunkt erfolgte, als die intensiven Suchmaßnahmen vorerst nicht zum Erfolg geführt hatten.
Darüber hinaus ist in meinen Augen auch die konkrete Rolle des TV beim Verschwinden noch ein Stück weit offen. Dass er am Verschwinden beteiligt war, glaube ich aber durchaus. Und die Ermittler offensichtlich auch.
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04.05.2019 um 10:29Choron61 schrieb:Ist es nicht auch so, das unabhängig von den vorliegenden und bewerteten Indizien der Zeitfaktor der U-Haft, also die Dauer, eine Rolle bei der Entlassung aus der U-Haft und der Aufhebung des Haftbefehls durch die eingelegte Haftbeschwerde ein Faktor war /ist ?@cyclic
Ich teile hier den Gedanken von @Choron61 zur zunehmenden Dauer der U-Haft. Es ist schließlich immer (wieder) eine Güter- und Interessenabwägung vorzunehmen und die Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen (wenn also de facto keine neuen Anhaltspunkte dazukommen, wird die Begründung für eine Fortdauer der U-Haft automatisch schwieriger ...).
Hierzu ein Zitatauszug aus der Rechtsprechung des BVerfG: " .... gleichzeitig ist zu bedenken dass sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft regelmäßig vergrößert (BVerfGE 53, 152, 158 [BVerfG 06.02.1980 – 2 BvR 1070/79]).
Vertiefende Quellen hierzu sind leider oft nicht (kosten-)frei bzw. für jeden zugänglich, außerdem führt es in diesem Forum vielleicht auch zu sehr in eine juristische Fachdiskussion ... ;)
Jackie.Brown
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04.05.2019 um 10:32Um so mehr Zeit vergeht, um so länger ich über die ganzen Umstände & Fakten nachdenke, um so länger ich hier im Forum die Diskussion verfolge, plus das gesamte Verhalten des TV (an dem Morgen & auch sein wochenlanges Schweigen..) um so mehr bin ich von dem Statement der StA überzeugt „dass R das Haus nicht lebend verlassen haben dürfte“ Im Haus des Schwagers muss etwas schreckliches passiert sein, alles andere ergibt für mich keinen Sinn ..zu unwahrscheinlich zu viele Zufälle..
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04.05.2019 um 10:40cyclic schrieb:Demgegenüber ist eine hohe Verurteilungswahrscheinlichkeit doch nur gegeben wenn keine solchen Alternativszenarios übrig bleiben (denn wenn eine einzige plausible Alternative übrig bleibt, ist die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung eigentlich 0).Die Frage ist ja, was du unter einer plausiblen Alternative (Betonung auf „plausibel“) verstehst. Wenn ich so überlege, was hier geschrieben wurde, ob RR etwa nach Südkorea verschwunden sein könnte und dergleichen faktenfreie Märchen mehr, sind das keine plausiblen Alternativen.
Eine solche Alternative müsste vielmehr eine sein, die eine andere Interpretation der tatsächlich gefundenen Indizien, auf die der Haftbefehlsantrag gestützt wird, in Bezug auf ein anderes Tatgeschehen und einen anderen Täter zuläßt.
cyclic schrieb:Wenn man also von der Täter-Wsk. als Grundlage ausgeht (und bei Widerspruch bitte ich diesmal doch um Quellen), dann ist der Grund der Aufhebung nicht nur, dass man (trotz der weiteren Ermittlungen) andere Szenarien noch nicht vollständig ausschließen konnte. Vielmehr muss sich auch hinsichlich der Bewertung der Indizien direkt gegen den TV eine deutliche Änderung beim Haftrichter (es ist ja derselbe der zunächst auch die U-Haft anordnete) ergeben habenWie es hier im konkreten Fall im einzelnen war, weiß ich nicht. Aber natürlich wird vom Anwalt des TV eine Beschwerde des TV gegen den Haftbefehl begründet. Und wenn in dieser Begründung etwas steht, was den ursprünglichen Haftbefehl in einem anderen Licht erscheinen bzw. den Tatverdacht jedenfalls so weit entfallen läßt, dass es für eine U-Haft nicht mehr ausreicht, muss der Haftbefehl aufgehoben werden.
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04.05.2019 um 10:46Andante schrieb:Wie es hier im konkreten Fall im einzelnen war, weiß ich nicht. Aber natürlich wird vom Anwalt des TV eine Beschwerde des TV gegen den Haftbefehl begründet. Und wenn in dieser Begründung etwas steht, was den ursprünglichen Haftbefehl in einem anderen Licht erscheinen bzw. den Tatverdacht jedenfalls so weit entfallen läßt, dass es für eine U-Haft nicht mehr ausreicht, muss der Haftbefehl aufgehoben werden.Das kommt natürlich noch hinzu (vgl. auch meinen heutigen Beitrag von 10:29 Uhr).
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04.05.2019 um 10:58Jackie.Brown schrieb:um so mehr bin ich von dem Statement der StA überzeugt „dass R das Haus nicht lebend verlassen haben dürfte“ Im Haus des Schwagers muss etwas schreckliches passiert sein, alles andere ergibt für mich keinen Sinn ..zu unwahrscheinlich zu viele Zufälle..So sehe ich das auch. Wenn die Eltern von Rebecca sich mal auf den Gedanken einlassen könnten oder wollen, dass Florian etwas weiss käme man dem Verschwinden vielleicht auf die Spur. Sie sind m. E. die Einzigen, die Florian zum Reden bringen könnten. Sie müssten ihm eine Brücke bauen.
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04.05.2019 um 11:11Jackie.Brown schrieb:um so mehr bin ich von dem Statement der StA überzeugt „dass R das Haus nicht lebend verlassen haben dürfte“ Im Haus des Schwagers muss etwas schreckliches passiert sein, alles andere ergibt für mich keinen Sinn ..zu unwahrscheinlich zu viele Zufälle..mMn ... laienhaft natürlich(!) ..... hätte nach und bereits auch schon vor diesem statement der StA,
eine Aufklärung der Tötung im Haus durch den TV mit anschliessender Verbringung im himbeerroten Twingo
über eine befahrene Autobahn Montag morgens in Richtung Polen ein "Kinderspiel" für die EB sein sollen.
Dazu die öffentliche Fahndung, von der man sich Erfolg versprach ....
Es ist nun aber bisher nicht gelungen, das erhöht zwar leider nicht die Hoffnung, dass Rebecca noch lebt,
lässt mich aber denken, das das Geschehen an jenem Morgen ein anderes sein könnte
...mit anderen Beteiligten und anderem Tatort, evtl nur unweit entfernt vom Wohnhaus der Schwester.
Auch wenn ich KEIN klares Szenario bieten kann, halte ich es nicht für ausgeschlossen.
Demnach wären einfach mehr / neue Infos wichtig bzw das Vertrauen in die Ermittler,
die sicher nichts ausser Betracht lassen und unermüdlich ermitteln
und mit Sicherheit ihr Bestes geben, den Fall zu klären.
Danke an @cyclic & @Choron61 & @CorpusDelicti
und so einige andere hier, man lernt viel juristisch dazu :)
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04.05.2019 um 11:34Andante schrieb:Wenn ich so überlege, was hier geschrieben wurde, ob RR etwa nach Südkorea verschwunden sein könnte und dergleichen faktenfreie Märchen mehr,Eine wesentliche Frage bei der Suche nach R wird immer bleiben, ob man ihr Verschwinden als Folge eigenmotivierten (vielleicht auch manipulierten) Handelns sieht oder eben nicht. Wenn man nur in Erwägung zieht, dass eigenmotiviertes Handeln von R eine Rolle spielt, dann kann man m.E. nicht an der Tatsache vorbei gehen, dass R nicht nur abstrakt für RapMonster und seine Band geschwärmt hat. Gerade an jenem Wochenende, einem für die Band besonderen Datum, und aufgrund des in Europa zu der Zeit laufenden Referendums, ein Zusatzkonzert in Italien durchzusetzen und nicht zuletzt ihr Online-Verhalten am Sonntagabend mit ihren ab ca. 18 Uhr abgebrochenen likes zu den neuen Bandfotos, legen nahe, bei der Annahme von eigenmotiviertem Verhalten Rs Beziehung zur Band bzw. zu RM als Motiv zu berücksichtigen. Man kann als nicht 15-Jährige Rs von ihrer Mutter bestätigte Aussage, sie wolle RM heiraten, nun als lächerlich oder irrelevant abtun, wird damit der Dynamik des Seelenlebens eines Teenagers aber nicht gerecht.
Ich hoffe, ich habe mich diesmal vorsichtig genug ausgedrückt. Falls es noch jemanden interessiert, würde ich auch die Belege für die oben angeführten Zusammenhänge noch einmal dokumentieren.
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04.05.2019 um 11:5996594TT schrieb:Eine wesentliche Frage bei der Suche nach R wird immer bleiben, ob man ihr Verschwinden als Folge eigenmotivierten (vielleicht auch manipulierten) Handelns sieht oder eben nicht.Das eigenmotivierte oder selbst durchgeführte aber durch Dritte manipulierte oder unterstützte Verschwinden („Abhauen“) von R. ist ja durchaus denkbar, aber wie wenig wahrscheinlich wäre dann, dass sowohl R. zur Verdeckung ihres möglichen „Abhauens“ wie auch der TV sich ZUFÄLLIG zur vermutet selben Zeit komplett aus dem WLAN und Mobilfunknetz verabschieden? (soweit diese Angaben überhaupt als gesichert gelten...).
Wann sich der TV dann wieder in das Mobilfunknetz oder Wlan eingeloggt hat, wissen die EB sicherlich.
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04.05.2019 um 12:52Roadtrip schrieb:Das eigenmotivierte oder selbst durchgeführte aber durch Dritte manipulierte oder unterstützte Verschwinden („Abhauen“) von R. ist ja durchaus denkbar, aber wie wenig wahrscheinlich wäre dann, dass sowohl R. zur Verdeckung ihres möglichen „Abhauens“ wie auch der TV sich ZUFÄLLIG zur vermutet selben Zeit komplett aus dem WLAN und Mobilfunknetz verabschieden? (soweit diese Angaben überhaupt als gesichert gelten...).Für ein eigenständiges Verschwinden gibt es für mich zu viele "Zufälle", die Florian belasten. Vor allem die 2. Autofahrt nachts kann ich mir nicht anders erklären ał dass er etwas mit dem Verschwinden von Rebecca zu tun hat.
Wann sich der TV dann wieder in das Mobilfunknetz oder Wlan eingeloggt hat, wissen die EB sicherlich.
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04.05.2019 um 13:14Carole60 schrieb:Für ein eigenständiges Verschwinden gibt es für mich zu viele "Zufälle", die Florian belasten. Vor allem die 2. Autofahrt nachts kann ich mir nicht anders erklären ał dass er etwas mit dem Verschwinden von Rebecca zu tun hat.Auf jeden Fall ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass es so ähnlich lief wie offiziell angenommen. Es geht hier um die Möglichkeiten der restlichen paar unsicheren Prozente an Wahrscheinlichkeit und um mögliche plausible Szenarien dafür. Da im Forum aber nur der TV als vermutet Beteiligter genannt werden kann, bleibt hier natürlich weniger Raum für gemeinschaftliche Auseinandersetzung mit solchen Szenarien. Gleiches gilt, wenn wir dies wegen der geringen Wahrscheinlichkeit sofort verwerfen.
Andere Szenarien für die zweite Autofahrt könnte es durchaus auch geben. Insbesondere, wenn man eine Drogenfahrt für möglich hält. Dann müssten eventuelle Drogen bei einem Vermisstenfall im Haus vielleicht schnell wieder weg.
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04.05.2019 um 13:30Roadtrip schrieb:Da im Forum aber nur der TV als vermutet Beteiligter genannt werden kann, bleibt hier natürlich weniger Raum für gemeinschaftliche Auseinandersetzung mit solchen Szenarien.Auch ich bin für die Arbeit der Ermittler voll des Lobes. Vor allem dann, wenn sie breiter ermitteln, als das bisher bekannt ist und als das hier Platz findet.
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04.05.2019 um 13:38Roadtrip schrieb:Andere Szenarien für die zweite Autofahrt könnte es durchaus auch geben. Insbesondere, wenn man eine Drogenfahrt für möglich hält. Dann müssten eventuelle Drogen bei einem Vermisstenfall im Haus vielleicht schnell wieder weg.Mhh, aber dann hätten doch schon im Twingo von F.R. Drogenhunde angeschlagen müssen.
Und die Ermittler hätten doch auch nicht erklärt, dass die Aussage von F.R. eine reine Schutzbehauptung/Lüge sei, mMn.
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04.05.2019 um 13:44Weil hier immer wieder Steltner als Hauptzeuge für eine bestimmte Interpretation herhalten muss. Er sagte ja: "Und die Fakten deuten eindeutig darauf hin, dass Rebecca das Haus nicht lebend verlassen hat." Wäre das eine unzweideutige Aussage würde sie sinngemäß lauten: "die Fakten beweisen, dass...". Das ist ein himmelweiter Unterschied.
Wenn ich sage, die Tabellensituation in der Fussball-Bundesliga deutet darauf hin, dass Bayern München der Deutsche Meister 2019 ist, dann sind sie es eben noch nicht!
Wenn ich sage, die Tabellensituation in der Fussball-Bundesliga deutet darauf hin, dass Bayern München der Deutsche Meister 2019 ist, dann sind sie es eben noch nicht!