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Wo ist Rebecca Reusch?

122.005 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

04.05.2019 um 16:17
Ich bin absolut kein Kriminalfall-Experte, aber mich würde Mal interessieren, wie viele Fälle deutschlandweit bekannt sind, bei denen die Polizei oder MoKo bereits öffentlich von einem Tötungsdelikt ausgeht oder spricht und das vermeintliche Opfer dann doch noch (wohlbehalten) auftaucht?


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04.05.2019 um 16:20
Zitat von WupperpilotWupperpilot schrieb:der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY“ am Mittwochabend. Der dringend tatverdächtige Schwager von Rebecca sei zur mutmaßlichen Tatzeit allein mit ihr im Haus gewesen. Dies ergebe sich vor allem aus dem Telefonverhalten Rebeccas und den Router-Daten im Haus des Schwagers.
... und die allgemeinen Ermittlungen sowie beide Fahrten !
So wurde das gesagt, jedoch was unter allgemeine Ermittlungen fällt bzw. welche das sind, wissen wir ja nicht.


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04.05.2019 um 16:22
Zitat von MerempfMerempf schrieb:Ich bin absolut kein Kriminalfall-Experte, aber mich würde Mal interessieren, wie viele Fälle deutschlandweit bekannt sind, bei denen die Polizei oder MoKo bereits öffentlich von einem Tötungsdelikt ausgeht oder spricht und das vermeintliche Opfer dann doch noch (wohlbehalten) auftaucht?
Da muss man (glaube ich) auch kein Experte sein .......aber das ganz klare Benennen eines Tötungsdelikts ist nicht irgendeinem Rätselraten entsprungen und basiert auf Fakten, die garantiert über ein paar Routerdaten hinaus gehen ....
An ein (wohlbehaltenes) Auftauchen glaube ich daher nicht.


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04.05.2019 um 16:26
Zitat von Lady.SherlockLady.Sherlock schrieb:das ganz klare Benennen eines Tötungsdelikts
wurde nicht immer nur gesagt , sie gingen davon aus ... ?

Wo kann man die ganz klare(!) Fomulierung denn nachlesen bzw. anhören ?


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04.05.2019 um 16:32
Wie könnte man es sonst noch formulieren solange R. nicht gefunden wird.


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04.05.2019 um 16:34
Zitat von FERRERO4FERRERO4 schrieb:wurde nicht immer nur gesagt , sie gingen davon aus ... ?Wo kann man die ganz klare(!) Fomulierung denn nachlesen bzw. anhören ?
es hieß : man muß davon ausgehen nicht : man kann davon ausgehen. Das ist schon eine gewisse Steigerung zu einer Vermutung.


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04.05.2019 um 16:36
Zitat von MerempfMerempf schrieb:Ich bin absolut kein Kriminalfall-Experte, aber mich würde Mal interessieren, wie viele Fälle deutschlandweit bekannt sind, bei denen die Polizei oder MoKo bereits öffentlich von einem Tötungsdelikt ausgeht oder spricht und das vermeintliche Opfer dann doch noch (wohlbehalten) auftaucht?
Wie viele Fälle es nun deutschlandweit insgesamt sind weiß ich nicht, mir fällt nur gerade ein, dass auch bei der Katharina B. nach ihrem längeren Verschwinden ohne Sichtungen und Telefonerreichbarkeit dann von einem Tötungsdelikt ausgegangen wurde. Das Mädel meldete sich daraufhin aber wohlbehalten zurück. Sie war nur ausgerissen/weggelaufen.
https://www.tag24.de/nachrichten/vermisst-maedchen-katharina-b-15-langwedel-verden-wo-ist-suche-fahndung-polizei-1013313 (Archiv-Version vom 01.04.2019)

Und ein Fall wurde hier von einer Userin geschildert, wo spurloses monatelanges Verschwinden der Tochter vorlag, der Vater des Freundes in Tötungsverdacht geriet, weil er am Tag des Verschwindens als letzter mit dem Mädel allein in der Wohnung gewesen war. Auch dieses Mädchen tauchte wohlbehalten wieder auf.

Möglicherweise gibt es noch mehr ähnliche Fälle. Nicht alle schaffen es dann vielleicht in die Schlagzeilen?


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04.05.2019 um 16:37
Zitat von AndanteAndante schrieb:Bei der Beurteilung dieser Umstände stehen irgendwelche Alternativszenarien nicht im Vordergrund, sondern der Haftrichter hat konkret zu untersuchen, wie es sich bei diesem TV im Zusammenhang mit den von der StA in Bezug auf diesen konkreten TV erwähnten Indizien und Beweisen verhält. Meint der Haftrichter, dass die StA bezüglich dieses TV nicht genug gebracht hat, lehnt er den Antrag auf Erlass des Haftbefehls ab. Er prüft nicht mehr (das ist gar nicht seine Aufgabe, er ist ja kein Märchenonkel), ob und welche mehr oder weniger plausiblen Alternativszenarien in Frage kommen könnten.
Ich bin mir nicht ganz sicher ob du mir damit widersprechen, zustimmen oder das einfach nur nochmal erläutern wolltest. Ich sehe es jedenfalls als weitgehend mit dem konform an, was ich auch schrieb, nur davon abgesehen, dass du eine etwas stärkere Kopplung zwischen Täter- und Verturteilungs-Wsk. postulierst als ich sie sehe (klar sind die alles andere als unabhängig voneinander).

Also nochmal zusammengefasst: Der Haftrichter nimmt keine echte Prüfung von Alternativszenarien vor und bewertet primär was direkt gegen den TV spricht. Und da hat sich die Einschätzung offenbar so maßgeblich geändert (auch durch die Überzeugungskraft der Beschwerde), dass das Szenario welches den TV zum TV macht als deutlich weniger plausibel angesehen wurde als das zunächst noch der Fall war.

Ich finde deine Ausführungen nur in einem Punkt widersprüchlich. Wie du selbst schreibst:
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wobei man NIE aus den Augen verlieren darf, dass der Haftrichter halt nur über die U-Haft entscheidet. Er ist nicht Tatrichter und fällt kein Urteil über Schuld oder Unschuld des TV. Letzteres tut später das Tatgericht.
Denn der Tatrichter muss doch sehr wohl andere nicht a-priori vollkommen unrealistische Szenarien ausschließen können. Wenn man also eine Verurteilungswahrscheinlichkeit bestimmen möchte, müsste man diesen Umstand doch logischerweise berücksichtigen. Wenn man sich auf die Täter-Wsk. konzentriert dagegen deutlich weniger (das hatte ich versucht zu begründen). Deshalb mach die Definition wie sie in Wikipedia steht für mich auch absolut Sinn.

Aber das führt evtl. ein bisschen weit weg vom Thema. Ich hoffe einige haben verstanden was ich ausdrücken wollte. Ich versuche mir nur selbst ein Bild davon zu machen wieviel Gewicht man der Aufhebung der U-Haft nun beimessen sollte. Immerhin ist der Richter die per Definition unabhängiste Instanz in diesem Fall, die einen rel. Umfassenden Überblick über die relevanten Indizien haben sollte und über deren Meinung wir zumindest einen indirekten Hinweis haben (Aufhebung der U-Haft eben).


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04.05.2019 um 16:38
Zitat von EineMamaEineMama schrieb:Das könnte insgesamt bedeuten, anderer bekannter Täter, Zufallstäter, anderer Tag, anderer Ort, sie lebt oder sie lebt nicht mehr.
Ich hatte ein solches Szenarium schon selbst erwähnt, gehe da ganz mit dir konform.

Dieses Barbie-Suchbild erschwerte Sichtungen noch dazu ungemein, so mancher hat sie viell gesehen und überlegt ob es das vermisste Mädchen sein könnte, dies aber spätestens als ihr verschwinden als Tötungsdelikt bezeichnet würde endgültig als unmöglich verworfen.

Es ist im Grunde alles offen!


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04.05.2019 um 16:38
Zitat von FERRERO4FERRERO4 schrieb:Wo kann man die ganz klare(!) Fomulierung denn nachlesen bzw. anhören ?
„Wir gehen inzwischen fest davon aus, dass es sich um ein Tötungsdelikt handelt“

Quelle:
Michael Hoffmann , Aktenzeichen XY


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04.05.2019 um 16:41
Zitat von ManjoManjo schrieb:„Wir gehen inzwischen fest davon aus, dass es sich um ein Tötungsdelikt handelt“
Wir gehen davon aus, heißt, wir machen das zur Grundlage unseres weiteren Ermittelns. Das heißt eben nicht, dass es so ist. Dann müsste es heißen. Es ist eindeutig bewiesen und alle Fakten belegen unzweideutig, dass...


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04.05.2019 um 16:41
Zitat von ManjoManjo schrieb:„Wir gehen inzwischen fest davon aus, dass es sich um ein Tötungsdelikt handelt“
Davon ausgehen ist keine klare eindeutige Formulierung. Da liegt immer noch ein Stück weit "es kann auch anders sein" darin.


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04.05.2019 um 16:43
Zitat von Lady.SherlockLady.Sherlock schrieb:aber das ganz klare Benennen eines Tötungsdelikts ist nicht irgendeinem Rätselraten entsprungen und basiert auf Fakten, die garantiert über ein paar Routerdaten hinaus gehen ....
Vorsicht, wie kann man von einer Aussage, man gehe davon aus, dass jemand das Haus nicht lebend verlassen habe, selbstverständlich davon ausgehen, dass damit auch etwas über das Vorliegen eines Tötungsdelikts gesagt sei? Das wäre noch einmal zusätzlich zu prüfen.


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04.05.2019 um 16:44
Zitat von 96594TT96594TT schrieb:weiteren
Zitat von MairaMaira schrieb:Davon ausgehen ist keine klare eindeutige Formulierung. Da liegt immer noch ein Stück weit "es kann auch anders sein" darin.
Es wurde nach der Formulierung gefragt, diese habe ich Zitiert mit Quellenangabe


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04.05.2019 um 16:44
Zitat von 96594TT96594TT schrieb:Wenn ein dringender Tatverdacht dadurch definiert wird, dass die Möglichkeit einer Verurteilung besteht,
Wird er nicht; auch beim hinreichenden Tatverdacht muss diese 'Möglichkeit' gegeben sein.
Der dringende Tatverdacht bezieht sich weniger bis gar nicht auf die Verurteilungswahrscheinlichkeit, sondern setzt lediglich eine hohe Wahrscheinlichkeit voraus, dass der Beschuldigte der Täter ist.
Zitat von 96594TT96594TT schrieb:... hieße das im Umkehrschluss, dass momentan die Möglichkeit einer Verurteilung von F verneint werden müsste.
Nein, das hieße es nicht - und das wäre auch kein logischer Umkehrschluss, denn, wie gesagt, auch beim hinreichenden Tatverdacht muss muss die "Möglichkeit" einer Verurteilung gegeben sein. Und mehr noch als das: Beim hinreichenden Tatverdacht muss eine spätere Verurteilung sogar wahrscheinlich sein - was beim dringenden Tatverdacht (in diesem Verfahrensstadium und als Voraussetzung für U-Haft) noch gar keine Rolle spielt.
Zitat von HammurapiHammurapi schrieb:Der Tat-Verdacht ist dann mehrfach abgestuft, um differenzieren zu können, ab welchem Moment eine Untersuchungshaft erfolgen kann. Der dringende Tatverdacht hätte demnach die höchste Verurteilungswahrscheinlichkeit.
Nein, siehe oben. Nicht die Verurteilungswahrscheinlichkeit ist relevant, sondern die hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Beschuldigte Täter bzw. Teilnehmer einer Straftat ist.


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04.05.2019 um 16:50
@FERRERO4

Ich hatte hier erst kürzlich (am 01.05.) schon einmal etwas zu Deiner Frage, wer hier offiziell wovon ausgeht, gepostet und zitiere meinen Beitrag hier gerne noch einmal, weil man ja bei mehr als 4.000 Seiten leicht den Überblick verlieren kann ;) :

Noch einmal für alle, die sich an den genauen Wortlaut von Herrn OStA Martin Steltner in seiner Funktion als Pressesprecher der StA nicht mehr genau erinnern können (Quelle: Transskript der Pressekonferenz vom 22.03.2019, nachzulesen im Themen-Wiki):

"[Frage:] Geht die StA nach wie vor davon aus, dass Rebecca das Haus nicht lebend verlassen hat?

[Antwort:] Daran hat sich nichts geändert. Wie gesagt, unsere Aufgabe ist es nicht zu spekulieren, sondern uns an die Fakten zu halten. Und die Fakten deuten eindeutig darauf hin, dass Rebecca das Haus nicht lebend verlassen hat. Davon gehen wir aus, müssen wir leider ausgehen."

Also "... nicht lebend verlassen ...".

Meines Erachtens handelt es sich hierbei um die jüngste Äußerung der Ermittlungsbehörden zu dieser Frage.


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04.05.2019 um 16:54
Zitat von CorpusDelictiCorpusDelicti schrieb:Und die Fakten deuten eindeutig darauf hin, dass Rebecca das Haus nicht lebend verlassen hat. Davon gehen wir aus, müssen wir leider ausgehen.
Wie schätzen die Juristen hier die bewertende Formulierung "leider" ein? Für mich ein eindeutiger Hinweis, dass hier nicht im eigentlichen Sinne formaljuristisch, sondern emotional eingefärbt argumentiert wurde. Was ich menschlich völlig nachvollziehbar finde, was aber im Hinblick auf die Buchstaben getreue Interpretation der Aussage noch mehr Spielraum eröffnet.


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04.05.2019 um 16:58
Davon abgesehen halte ich schon die Formulierung "nicht lebend verlassen" für äußerst interpretionsbedürftig. "Verlassen" ist ein eigenaktiver selbständiger Vorgang, der von einer Leiche sowieso nie vollzogen werden kann. In der Formulierung kann auch stecken, sie hat das Haus überhaupt nicht verlassen.


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04.05.2019 um 17:02
@96594TT
Als neutraler mithörer ( ohne Jurist Staatsexamen) würde ich das " leider" in Richtung angehörige gerichtet sehen. Und ich gehe davon aus , daß die Ermittler dieses auch den Eltern im vorab genau so kommuniziert haben .
Und ich unterstelle einem Ermittler immer auch das notwendige Mit& Taktgefühl. Leider lassen sich solche unschönen Dinge selten blumiger ausdrücken.

Und auch die Formulierung nicht selbständig verlassen ist sicher Fachterminologie spez f die Öffentlichkeit, soll sagen: im Haus evtl tötungsdelikt oder anderweitiges Ableben und dann verbracht worden nicht lebend außer Haus. , verlassen ist etwas unglücklich formuliert.


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04.05.2019 um 17:04
Und Steltner hat ja völlig frei gesprochen und auf Reporterfragen geantwortet. Es gibt dazu auch kein verbindliches schriftliches Statement. All das spricht eher dafür, dass die Äußerungen Interpretationsspielräume offenhalten und nicht zuletzt u.U. dem Zweck dienten, den Täter unter Druck zu setzen.


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