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Wo ist Rebecca Reusch?

122.005 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

05.05.2019 um 08:59
Zitat von DieulligeDieullige schrieb:Na ja wenn man sich ausschließlich auf die Äusserungen der EB konzentrieren würde, hätte dieser Thread nur 400 Seiten.
Meine Antwort bezog sich allerdings auf deinen Satz, du hättest noch nie davon gehört.
Daher antwortete ich dass es immer wieder und über etliche Seiten diskutiert wurde.
Ich persönlich habe keine Kenntnis darüber ob der bon Rtl genannte Inhalt stimmt oder nicht ,somit wäre das bejahen oder verneinen reine Spekulation
Ne dann haben wir uns missverstanden .
Bei mir kam die Äußerung über den Router ,das die Familie den selbst ausgelesen hat und deshalb besser Bescheid wisse als die Polizei ,wie eine Tatsache an


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05.05.2019 um 09:15
Zitat von Federica84Federica84 schrieb:Ist doch egal ob Vater ,Schwester oder sonst einer der Familie die Fotos gelöscht hat ...
Nein es ist nicht egal wenn du Wert auf eine genaue Quelle legst denn dann sollte auch bei der Löschung der Bilder die richtige Person wichtig sein. Es wurde zwar gesagt dass R nicht selbst gelöscht hat aber es wurde schon viel gesagt und wieder revidiert, wir wissen nicht genau wer die Bilder löschte!


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05.05.2019 um 09:19
Zitat von Federica84Federica84 schrieb:Und das mit dem Router scheint wirklich ähnlich anzulaufen da es wie gesagt in keinem weiteren Artikel so geäußert wurde schon gar nicht von der Polizei
Die Polizei hat vieles nicht erwähnt das hier seitenweise diskutiert wurde. Und immer noch (und immer wieder) diskutiert wird.


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05.05.2019 um 09:22
Zitat von MairaMaira schrieb:Nein es ist nicht egal wenn du Wert auf eine genaue Quelle legst denn dann sollte auch bei der Löschung der Bilder die richtige Person wichtig sein. Es wurde zwar gesagt dass R nicht selbst gelöscht hat aber es wurde schon viel gesagt und wieder revidiert, wir wissen nicht genau wer die Bilder löschte!
Liebe Maira
Du hast scheinbar nicht verstanden worum es hier bei dem Post ging . Es ging darum das ich denke das die Information „die Familie habe den Router selbst ausgelesen“ für eine fehlübertragung seitens der Presse halte,
Sowie zuvor geschehen mit Rebeccas Instagram Bildern und deren Aussage darüber . Es ging nicht um die Aussage an sich, denn dann hätte ich genauer darauf geachtet die Personen korrekt zu benennen wer was gelöscht hat


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05.05.2019 um 09:29
Zitat von Federica84Federica84 schrieb: Es ging nicht um die Aussage an sich, denn dann hätte ich genauer darauf geachtet die Personen korrekt zu benennen wer was gelöscht hat
Aber Sie wissen schon wie es hier läuft. Eine flüchtig dahin geschriebene Aussage ist 100 Seiten weiter dann Fakt.


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05.05.2019 um 09:34
Zitat von nichtrechtnichtrecht schrieb:Aber Sie wissen schon wie es hier läuft. Eine flüchtig dahin geschriebene Aussage ist 100 Seiten weiter dann Fakt.
Aber das ist doch mit Fakten hier genauso - nur anders herum .Es können wissenschaftliche Abhandlungen gepostet werden und 3 Seiten weiter wird genau diese Thematik wieder in Frage gestellt...


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05.05.2019 um 10:15
Dieses andauernde Ermittler-Bashing ist zu unterlassen. Natürlich ist sachliche Kritik erlaubt, aber die sieht anders aus, als das auf den letzten Seiten Geschriebene. Die Tochter des TV ist aus der Diskussion rauszuhalten! Behauptungen sind mit Quellen zu belegen! Instagram-News von 3. sind weiterhin nicht erwünscht.


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05.05.2019 um 10:53
Zitat von cycliccyclic schrieb:Zudem steht da bzgl. "Verurteilungschancen" (=Verturteilungs-Wsk.?): "Bei der Prüfung des Tatverdachts" - also allgemein, nicht speziell des dringenden. Verstehe ich das richtig, dass die Verurteilungs-Wsk. bei der Beurteilung jedes Verdachtsgrads berücksichtigt werden muss?
Nein, das ist nicht so; nur beim 'hinreichenden' muss diese Wsk. geprüft werden, siehe hier:

https://www.jura-intensiv.de/images/PDF/Frankfurt/AK_Konzeptheft_15-09-2016

Dringender Tatverdacht:
Dieser ist z.B. notwendig für den Erlass eines Haftbefehls (§ 112 StPO).
Definition:
Hohe Wahrscheinlichkeit der Tatbegehung. NICHT AUCH DER VERURTEILUNG !!
Haftgrund nach § 112 StPO ist z.B. die Verdunkelungsgefahr. Damit soll durch die U-Haft auch die Beweissicherung gewährleistet werden. Die Sicherung von Beweisen kann jedoch erst die Voraussetzung für die später (!) zu klärende Frage nach der Wahrscheinlichkeit der Verurteilung und damit nach dem Bestehen eines hinreichenden Tatverdachts schaffen. Folge: Häufig besteht der dringende Tatverdacht VOR dem hinreichenden Tatverdacht! Beachte aber: Im Zeitpunkt der Anklageerhebung ist der dringende TV stets stärker als der hinreichende TV (MG, § 112 Rn 6). Auch fehlt der dringende TV, wenn die vorliegenden Beweismittel nicht gerichtsverwertbar sind oder Verfahrenshindernisse vorliegen (MG, § 112 Rn 5)

Hinreichender Tatverdacht:
Prüfungsmaßstab für die Erhebung der öffentlichen Klage. § 170 I StPO spricht nur vom „hinreichenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage“. Der „hinreichende Tatverdacht“ steht in § 203 StPO. Daraus folgt für den Klausurtyp Abschlussverfügung: Die Anklageschrift ist quasi ein Antrag an das Gericht, das Hauptverfahren zu eröffnen. Für diesen „Antrag“ hat die StPO in § 203 StPO die „Genehmigungsvoraussetzung“ geregelt. Folglich muss im Gutachten unter den „hinreichenden Tatverdacht“ subsumiert werden.
Hier ist die richtige Definition extrem wichtig! Notwendig ist die Wahrscheinlichkeit von Tatbegehung und Verurteilung !
Die o.g. Definition gliedert bereits den Prüfungsablauf: Schon im Prüfungspunkt des hinreichenden Tatverdachts ist zu prüfen, ob dem Täter die Tat auch zu beweisen ist.
Ist das nicht der Fall, ist die Verurteilung nicht wahrscheinlich und es fehlt am hinreichenden Tatverdacht. Damit rutschen alle typischen prozessualen Probleme (Besteht ein Beweisverwertungsverbot ?) in das materiell-rechtliche Gutachten ! Sie haben im prozessualen Gutachten bei den Verfahrensfragen nichts verloren ! Dort wird z.B. „nur“ geklärt, ob eine Einstellungsverfügung zu erstellen ist, vor welchem Gericht Anklage zu erheben ist, etc. Beweisprobleme sind also im Gutachten niemals abstrakt vorweg oder hinterher zu prüfen! Vielmehr hat die Prüfung bei dem Tatbestandsmerkmal zu erfolgen, welches durch das fragliche Beweismittel bewiesen werden soll.
Beispiel: Ein Dieb soll mit einer heimlichen Videoaufzeichnung überführt werden. Die Frage, ob dies ein zulässiges Beweismittel ist, ist im Rahmen des Merkmals der „Wegnahme“ zu prüfen, da dieses Tatbestandsmerkmal mit diesem Beweismittel nachgewiesen werden soll. Aus rechtsstaatlichen Gründen (möglichst keinen Unschuldigen vor Gericht stellen) existieren also vor Eröffnung des Hauptverfahrens 2 Kontrollinstanzen: StA und Gericht prüfen, ob ein hinreichender Tatverdacht vorliegt.
Zitat von cycliccyclic schrieb:Dann sehe ich (ein), dass der Wikipedia-Artikel, da offenbar zumindest nicht ganz vollständig und zumindest für mich auch irgendwie irreführend ist (für @Kirsten dann wohl auch).
Er ist sehr kurz. Aber m. E. nicht irreführend.
Für einen ersten kurzen Überblick gut zu gebrauchen.


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05.05.2019 um 11:19
Zitat von nichtrechtnichtrecht schrieb:Aber Sie wissen schon wie es hier läuft. Eine flüchtig dahin geschriebene Aussage ist 100 Seiten weiter dann Fakt.
Zitat von DieulligeDieullige schrieb:Aber das ist doch mit Fakten hier genauso - nur anders herum .Es können wissenschaftliche Abhandlungen gepostet werden und 3 Seiten weiter wird genau diese Thematik wieder in Frage gestellt...
Darum hoffe ich, dass die Behörden jetzt auch nichts mehr an die Öffentlichkeit geben,
bis alles in trockenen Tüchern ist.


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05.05.2019 um 11:32
@Maira schrieb:
Kesy stand mehrfach in der Presse! Allein schon weil Datenspeicherung umstritten ist.
Hier ein Bericht von 2013, mit Angabe der Standorte.

https://netzpolitik.org/2013/automatische-kennzeichenfahndung-wir-veroffentlichen-die-standorte-der-kennzeichenscanner-i...
Also dann doch Erfassung in beide Richtungen auf der A12?
Man hat aber nur jeweils die Hinfahrten Richtung Frankfurt (Oder), oder hat man auch die Rückfahrten?


@pensionär schrieb:
Ich könnte mir aber rein spekulativ vorstellen, dass der Haftrichter schon beim Haftbefehlsantrag dem Sachbearbeiter etwa verdeutlicht haben könnte : ja ich bin nach allem was Sie mir da vorlegen auch überzeugt, dass sie am Richtigen sind und dringender Tatverdacht jetzt angenommen werden kann - aber da muß sehr schnell noch mehr an belastenden Material dazukommen, sonst... (Wie gesagt nur eine hochspekulative Ahnung von mir - gerade weil die StA die Aufhebung mit so gefassten Worten hingenommen hat).
Ein schweigender U-Häftling ist der Aufklärung ja wenig dienlich. Wäre es denn sehr naiv, zu vermuten, dass die StA der Entlassung bereitwillig und gern zugestimmt hat, um Bewegung in den Fall zu bringen? Im privaten Umfeld dürfte konsequentes Schweigen ja wesentlich schwerer durchzuhalten sein und die familiäre Dynamik könnte sich herausfordernd entwickeln. Auch wenn derzeit die komplette Familie - zumindest in der Öffentlichkeit - noch hinter dem TV steht, wird sie sein Schweigen auf Dauer vermutlich nicht tolerieren.


@Sector7 schrieb:
Eine hohe Täter-Wahrscheinlichkeit zum gegenwärtigen Zeitpunkt der U-Haft bedeutet lt. OStA und lt. Beitrag von pensionär, S)eite 3.670 sowie Beitrag von pensionär, Seite 4.039 ;) auch eine [mMn. theoretische / abgeleitete] hohe Verurteilungswahrscheinlichkeit.
Ja, es leuchtet schon ein, dass üblicherweise beides korreliert.
Aber eben nicht immer; es gibt auch diese Fälle mit extrem hoher Täter-Wahrscheinlichkeit (man ist sich quasi sicher, den Richtigen zu haben) - aber die StA fürchtet dennoch, die Beweisführung könnte misslingen; die Verurteilung ist unsicher.
Ganz ohne Grund würde man diesem Unterschied zwischen Täterwahrscheinlichkeit und Verurteilungswahrscheinlichkeit ja nicht diese Bedeutung beimessen.
Hinreichender Tatverdacht:
Notwendig ist die Wahrscheinlichkeit von Tatbegehung und Verurteilung!
Dringender Tatverdacht:
Hohe Wahrscheinlichkeit der Tatbegehung. NICHT auch der Verurteilung!


@Sector7 schrieb:
Die gerichtliche Prüfung des dringenden Tatverdachts erfolgt aufgrund einer gegenwärtigen dynamischen Beweislage, während die Prüfung des hinreichenden Tatverdachts auf Grundlage eines abgeschlossenen Ermittlungsergebnisses stattfindet. Bei Letzterem wird eine Verurteilungswahrscheinlichkeit valide prognostiziert und es reichen theoretisch 51% (hinreichend).
Genau, deshalb ist auf dem derzeitigen Stand von 'hinreichendem Tatverdacht' auch nie die Rede, weil dieser derzeit kaum prüfbar ist. Und es wurde auch nicht 'herabgestuft' auf 'hinreichenden Tatverdacht' bei der Entlassung, sondern quasi gleich auf Stufe 1, Anfangsverdacht.
Später dann, vor Klageerhebung, nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens, ist aber auch der hinreichende Tatverdacht festzustellen.


@Atitlan schrieb:
Die StA kann sich derzeit nicht erlauben, eine Anklage zu formulieren, denn dies könnte derzeit mit bisherigen Ergebnissen der Ermittlungen zu einem Freispruch führen.
Sehe ich auch so. Sollte allerdings hinreichender Tatverdacht festgestellt werden nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens muss sie Klage erheben.


@Sector7 schrieb:
Stradivari schrieb:
Könnte mir vorstellen , dass die Kesy- Erfassung des Twingo- Kennzeichens evtl durch die Rechtslage ( Datenspeicherung ) als Beweismittel nicht mehr tauglich ist , das werden die nächsten Wochen / Monate zeigen .
Das glaube ich eher nicht. Die Erfassung im Aufzeichnungsmodus (alle KFZ, also nicht Fahndungsmodus) erfolgte wegen einer anderen Strafsache und mWn. ist das zwar in einigen Bundesländern rechtswidrig, aber nicht in Brandenburg.
Erfassung - ja - nicht rechtswidrig; Speicherung auf Vorrat aber anscheinend doch. . .


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05.05.2019 um 11:50
Zitat von cycliccyclic schrieb:Was ist denn z.B. der Unterschied zwischen einem "hohen Grad von Wahrscheinlichkeit" und einer "hohen Wahrscheinlichkeit"?
Zudem steht da bzgl. "Verurteilungschancen" (=Verurteilungs-Wsk.?): "Bei der Prüfung des Tatverdachts" - also allgemein, nicht speziell des dringenden. Verstehe ich das richtig, dass die Verurteilungs-Wsk. bei der Beurteilung jedes Verdachtsgrads berücksichtigt werden muss?
Danke für Dein Interesse @Cyclic.

Da es keine Legaldefinition für den Begriff "dringender Tatverdacht" gibt, hat die Gesetzgebung es bewußt der Rechtsprechung und Lehre überlassen, ihn zu definieren und auszufüllen.
Der BGH hat ihn mal so wie von mir aus dem Kommentar zitiert bezeichnet. Rechtwissenschaftler haben stattdessen je die beiden anderen zitierten Begriffe verwendet - sie sind aber alle ersichtlich für mich als äquivalente Umschreibungen des Begriffs "dringender Tatverdacht" zu sehen.

Die Erwähnung im KK auch der "Verurteilungswahrscheinlichkeit" ist m. E. an dieser Stelle eher eine nur nochmals verdeutlichende Selbstverständlichkeit des an dieser Stelle als Quelle angeführten früheren Strafrechtswissenschaftlers Eberhard Schmidt.

Anderer Meinung @Kirsten mit m. E. beachtlichen Argumenten insbesondere in ihrem Beitrag Beitrag von Kirsten (Seite 4.045) .

Warum sollte man diese divergierenden Auffassungen nicht einfach mal aus guter, geübter Sitte der Jurisprudenz nebeneinander stehen lassen können, zumal @Kirsten das zeitnaher gelernt hat.
Zitat von cycliccyclic schrieb:Hieße dann aber auch, dass zur Aufhebung der U-Haft überhaupt keine Neu-/Andersbewertung der bereits ursprünglich bestehenden Indizien passiert sein muss (was ich vorher vemutet hatte), sondern lediglich die Erwartungshaltung bzgl. neuer/weiterer Indizien ("Puzzleteile") nicht ausreichend erfüllt werden konnte.
Wenn Du bedenkst, was ich über die Zeitachse gesagt habe, ist in einem Indizienfall es durchaus denkbar, daß die Einstufung des dringenden Tatverdachts, der bei ersten Zugriff bejaht wurde, mit weiterem Zeitablauf auch mal wieder verlorengehehen kann. Das kann verschiedene Gründe haben. Das ist z. B. dann der Fall, wenn bekräftigende Indizien, die erwartet wurden und weiter bekräftigend gewesen wären, eben einfach nicht erbracht werden konnten. Das heißt aber tatsächlich nicht, dass die altbekannten Indizien zwingend immer revidiert werden müssten. Sie reichen aber alleine für sich bei eben jetzt zeitlich fortgeschrittenen Ermittlungen nicht mehr aus.


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05.05.2019 um 12:05
Zitat von KirstenKirsten schrieb:Also dann doch Erfassung in beide Richtungen auf der A12?
Man hat aber nur jeweils die Hinfahrten Richtung Frankfurt (Oder), oder hat man auch die Rückfahrten?
Es ist nicht gesichert, dass es auf beiden Seiten dieses Autobahnabschnitts KESY Anlagen vorhanden sind.

Selbst wenn es auf beiden Seiten KESY geben würde, wäre das wieder nur Futter für weitere Spekulationen.


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05.05.2019 um 12:17
Zitat von KirstenKirsten schrieb:Ein schweigender U-Häftling ist der Aufklärung ja wenig dienlich. Wäre es denn sehr naiv, zu vermuten, dass die StA der Entlassung bereitwillig und gern zugestimmt hat, um Bewegung in den Fall zu bringen? Im privaten Umfeld dürfte konsequentes Schweigen ja wesentlich schwerer durchzuhalten sein und die familiäre Dynamik könnte sich herausfordernd entwickeln. Auch wenn derzeit die komplette Familie - zumindest in der Öffentlichkeit - noch hinter dem TV steht, wird sie sein Schweigen auf Dauer vermutlich nicht tolerieren.
Das wurde hier schon so oft durchgekaut. Ob die StA solche Methoden anwendet entzieht sich meiner Kenntnis und auch meinem Vorstellungsvermögen (ich fände es persönlich etwas abenteuerlich).

Aber: Dafür dass der TV gegenüber der Familie schweigt gibt es doch keinen Hinweis. Im Gengenteil hat der Vater gesagt, dass ihm der TV die Fahrten (für ihn und die ganze Familie offenbar plausibel) erklärt habe. Er hat auch gesagt, dass er das an die Polizei weitergegeben habe. Er hat nur die vielleicht unglückliche Formulierung verwendet er "dürfe" darüber nichts sagen. Ob ihn der TV darum ersucht hat oder die EB oder er selbst darüber einfach nichts öffentlich sagen wollte ist doch vollkommen unklar (und wie alles andere auch Gegenstand wüstester Spekulationen hier gewesen).

Wenn der TV aber die Fahrten erklärt hat und die Familie - wie mehrfach bekundet - keinen Zweifel am TV hat, wird er wohl auch den Rest des fraglichen Tages für die Familie plausibel dargestellt haben.

Später wurde noch berichtet, die Anwältin habe dem TV "verboten" über den Fall zu sprechen. Das hörte sich für viele so an als ob er auch ggü. der Familie schweigen solle. Da er sich zu dem Zeitpunkt aber schon erklärt hatte ist das erstens nicht so relevant und zweitens kann auch das unglücklich formuliert gewesen sein und es war gemeint, dass die Famile bzgl. des TV öffentlich schweigen solle.

Davon kann man nun halten was man will, aber dieses gierige Hoffen auf Selbstzerfleischung der Familie ist schon etwas pervers (sorry). Ob der Riss in der Familie, sollte es dazu kommen, nun ausgerechnet zwischen TV und dem Rest erfolgt ist doch auch vollkommen fraglich.
Ich hoffe die halten zusammen solange nicht wirklich was bewiesen ist. Das ist als Familie nicht nur ihr Recht, das ist fast schon ihr Auftrag. Der Beweis eines Verbrechens und eines bestimmten Tathergangs mitsamt Täter ist dagegen der Auftrag der EB.


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05.05.2019 um 12:35
Zitat von cycliccyclic schrieb:Davon kann man nun halten was man will, aber dieses gierige Hoffen auf Selbstzerfleischung der Familie ist schon etwas pervers (sorry). Ob der Riss in der Familie, sollte es dazu kommen, nun ausgerechnet zwischen TV und dem Rest erfolgt ist doch auch vollkommen fraglich.
Ich hoffe die halten zusammen solange nicht wirklich was bewiesen ist. Das ist als Familie nicht nur ihr Recht, das ist fast schon ihr Auftrag. Der Beweis eines Verbrechens und eines bestimmten Tathergangs mitsamt Täter ist dagegen der Auftrag der EB.
Genau so sieht es aus. Man stelle sich vor, die Familie würde zum jetzigen Zeitpunkt dem TV das Vertrauen entziehen ohne dass sie vollends von der Schuld des TV überzeugt sind, der Riss in der Familie wäre nicht mehr zu kitten, falls der TV unschuldig ist. Falls der TV letztendlich des Todschlags/Mordes überführt werden kann, wird man reagieren.


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05.05.2019 um 13:01
Zitat von cycliccyclic schrieb:Wenn der TV aber die Fahrten erklärt hat und die Familie - wie mehrfach bekundet - keinen Zweifel am TV hat, wird er wohl auch den Rest des fraglichen Tages für die Familie plausibel dargestellt haben.
Und wie soll das gehen?
Wenn der Rest des Tages und überhaupt alle Abläufe plausibel darstellbar wären (und zwar ohne Tötungsverbrechen!), dann wären wohl auch die Ermittler durchaus in der Lage, einen solchen Tagesablauf plausibel zu rekonstruieren. Sind sie aber nicht. Sonst ständen nicht nach wie vor folgende Aussagen im Raum: "Die Fakten weisen eindeutig darauf hin, dass Rebecca das Haus nicht lebend verlassen hat.", "nicht selbstständig verlassen hat", usw.
Zitat von cycliccyclic schrieb:Davon kann man nun halten was man will, aber dieses gierige Hoffen auf Selbstzerfleischung der Familie ist schon etwas pervers (sorry).
Die Familiensituation ist tragisch. Daran können die EB aber leider nichts ändern. Der Familie wurde mehrfach psychologische Beratung angeboten. Bisher wurde dies abgelehnt.
Das was du "Selbstzerfleischung" nennst, steht der Familie tatsächlich bevor - oder, was ich eher vermute, sie sind bereits mittendrin. Der Auftrag der EB aber lautet nun mal Aufklärung und zwar möglichst schnell und ohne Zeitverzug. Ich wüsste auch nicht, wieso ein Ende mit Schrecken für die Familie schlechter wäre als ein Schrecken ohne Ende.


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05.05.2019 um 13:11
Zitat von KirstenKirsten schrieb:Ein schweigender U-Häftling ist der Aufklärung ja wenig dienlich. Wäre es denn sehr naiv, zu vermuten, dass die StA der Entlassung bereitwillig und gern zugestimmt hat, um Bewegung in den Fall zu bringen?
@Kirsten
Das glaube ich keinesfalls. Jedenfalls nicht im Kapitalverbrechensbereich. Nicht wenn sie eine Chance gesehen hätten, eine andere landgerichtliche Entscheidung zu bekommen - zumal das ja nach Aktenlage auch später noch jederzeit nachprüfbar ist. Das Risiko wäre viel zu hoch - welches möchte ich hier nicht ausführen. Und außerdem haben Staatsanwälte auch ein Berufsethos.


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05.05.2019 um 13:12
Ich glaube auf die Selbstzerfleischung, müssen wir noch warten, erst kommt die Phase für jedes einzelne Mitglied der Zweifel am TV dann wieder und immer wieder dass Schwanken, eine ganz große Blockade ist die Tatsache dass Jessica mit ihm verheiratet ist und ein Kind hat , keiner will dem Kind den Vater nehmen.


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05.05.2019 um 13:16
@Kirsten
Eine Entlassung aus U-Haft wäre sicher nicht zum erstem mal gewesen um Bewegung in einen Fall zu bringen. Allerdings gehe ich da eher bei der ersten Entlassung von aus.


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05.05.2019 um 13:17
Zitat von KirstenKirsten schrieb:Die Familiensituation ist tragisch. Daran können die EB aber leider nichts ändern. Der Familie wurde mehrfach psychologische Beratung angeboten. Bisher wurde dies abgelehnt.
Das was du "Selbstzerfleischung" nennst, steht der Familie tatsächlich bevor - oder, was ich eher vermute, sie sind bereits mittendrin. Der Auftrag der EB aber lautet nun mal Aufklärung und zwar möglichst schnell und ohne Zeitverzug. Ich wüsste auch nicht, wieso ein Ende mit Schrecken für die Familie schlechter wäre als ein Schrecken ohne Ende.
Wenn die Tat nicht abgeurteilt werden kann, könnte auch ein sogenanntes "Familiengeheimnis" entstehen, unter dem dann noch Generationen unbewusst leiden werden.


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05.05.2019 um 13:18
Zitat von cycliccyclic schrieb:Ich hoffe die halten zusammen solange nicht wirklich was bewiesen ist.
Und ich hoffe, sie schauen der Realität so bald wie möglich ins Auge.
Zitat von cycliccyclic schrieb:Das ist als Familie nicht nur ihr Recht, das ist fast schon ihr Auftrag.
"Ihr Recht" - da hast du natürlich voll und ganz recht.
"Ihr Auftrag" - das ist Ansichtssache.

Man könnte auch sagen, "ihr Auftrag" ist derzeit, die Aufklärung des Schicksals ihrer Tochter und Schwester effektiv zu unterstützen, nicht aber, einem Tatverdächtigen auf Biegen und Brechen den Rücken zu stärken.


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