Edelstoff schrieb:Ja, es wird noch interessanter, denn der gleiche Sachverhalt bei unveränderter BEweislage wird dann ein paar Tage später von der StA so bezeichnet: "Wir müssen von einem Tötungsdelikt im Haus ausgehen.. leider"
Viele der Interessanten Infos in dem Fall stecken in den feinen linguistischen Details. Man muß die Aussagen von Frau Lorenz, Herrn Steltner und Herrn Hoffmann auch einmal "übereinanderlegen" um die Wahrheit zu verstehen.
Ganz so billig ists nicht.
Man kann auch den Hamster zuhaus getötet haben.
Sorry, aber für solch wirklich massiv und bedeutsame Aussagen bedarf es schon etwas mehr als nur der Interpretation von dürftigen Indizien.
Die Hauptsachlage, das Verschwinden von R. muss zunächst erklärt werden.
Hierzu als Statement - R. habe das Haus nicht selbstständig verlassen.
Weiterhin wird offiziell festgelegt, es handele sich um ein Tötungsdelikt.
Unabhängig von einem möglichen Täter, welchen man bis hierhin sogar ausklammern kann, müsste es für - BEIDE - Festlegungen EINDEUTIGE Beweise geben!
Spätestens hier wäre jeder Vater eingeschritten und gefordert: Bitte, zeigt mir diese BEWEISE !
Keine Vermutungen, keine Spekulationen, keine Interpretationen, keine Indizien auf irgendwas....Beweise!
Was ab hier seitens der EB gegenüber der Familie vorgelegt wurde, ist uns unbekannt.
Sicher soweit ist nur, das es nicht einmal ansatzweise ausreichte, um ein Ableben, zumindest sachweise, folgen zu können.
Ich halte eine gesamte Familie nicht für so eingeschränkt beurteilungsfähig, das hier ob DEUTLICHER Faktenlage keine Einsicht gekommen wäre.
Somit verbleibt im Umkehrschluss nur, das eben diese vermeindliche Sachlage NICHT deutlich ist, eher im Gegenteil.