LuckyLoser schrieb:Er muss ja nichts wissen und den Fall aufklären. Er muss nur glaubhaft darstellen, dass er nichts mit ihrem Verschwinden zu tun hat indem er belegt, wann er warum wo war. Und mit seinem Schweigen behindert er die Ermittlungen doch nur. Aktuell spricht vieles gegen seine Unschuld und deswegen wird vermutlich auch überwiegend gegen ihn ermittelt. Wäre klar, was er wann warum gemacht hat, würden die Ermittlungen vielleicht auch anders verlaufen....somit ist es seine Pflicht als Familienmitglied, dazu beizutragen, dass R. gefunden wird...außer es ist für ihn von Nachteil
Immer wieder ist hier (gestern Abend mehrfach von Foristen) zu lesen, der TV solle nur rasch sein ihm als Beschuldigtem rechtlich zustehendes Schweigerecht brechen. Jeder wirklich Unschuldige würde doch reden wie ein Wasserfall und alles tun, um zur Aufklärung beizutragen. Er könne mit der Erklärung der Fahrten gen Polen ja easy seine Unschuld beweisen. Dann würde er die Arbeit der Moko’s nicht behindern, die Ermittlungsarbeit vielmehr in die richtige Richtung lenken. Weil er aber bislang keinen Grund für die Fahrten nenne, könne er nur schuldig sein.
Zum einen hatte nach meinem Kenntnisstand F.R. als Zeuge noch geredet, sich dabei allerdings in die uns mehr oder weniger bekannten Widersprüche verwickelt, die Fahrten hierbei aus welchem Grunde auch immer verschwiegen und ab U-Haft/Beschuldigtenstatus sich dann nur noch spärlich geäußert/ oder geschwiegen zu Gründen für die durch Kesy aufgedeckten Fahrten. Lt. Vater R. habe er der Familie aber glaubhaft erklären können, dass diese nichts mit dem Verschwinden von R.R. zu tun hätten, die Ermittler sie aber als Schutzbehauptungen werten würden.
Wenn F.R. diese Fahrten gen Polen nun im Nachhinein (wie hier von Foristen oft vehement gefordert) der breiten Öffentlichkeit belegbar erklären würde/bzw. könnte, würde er dabei u.U. ein möglicherweise strafbares Delikt offenbaren müssen, das er im Zeugenstatus vllt. lieber verschwieg weil es für ihn nichts mit dem Verschwinden von R.R. zu tun hatte (z.B. Schwarzarbeit, Drogendeal, Beteiligung an Diebesgut-Verschiebung - keine Ahnung was es noch geben könnte) Dann hätte er mit dem Offenbaren eines solchen Fahrtengrundes u.U. ein anderes Strafverfahren an der Backe..
In solch einem Fall wäre mMn dann zwar bekannt warum F.R. gen Polen fuhr, aber den Tatverdacht gegen ihn im Tötungsdelikt (von dem die StA beim Verschwinden von R.R. ja bekanntlich ausgeht) würde solch eine Erklärung trotzdem nicht aufheben, denke ich.
Es entfiele dann möglicherweise nur das Indiz „falsches Zeugen-Aussageverhalten“ zum Grund der Fahrten.. Ob damit dann eine (uns im Einzelnen unbekannte) Indizienkette gegen den TV als Täter im Tötungsdelikt gänzlich in Frage gestellt/ausgehebelt wäre und er damit als unschuldig gelten würde, wissen wir nicht/können wir gar nicht beurteilen.
Es bliebe ja nach wie vor der Fakt, dass F.R. morgens mit R.R. allein im Haus war und es bliebe damit auch weiterhin die Möglichkeit, dass er das Tötungsdelikt (von dem die StA ausgeht, weil nach ihren Ermittlungen die derzeitigen Fakten/Indizienlage darauf hindeutet) begangen und er trotz erklärter/belegter Gründe für die Fahrten durchaus bei diesen Touren (davor, während, danach) irgendwo abseits der Strecke die Leiche von R.R. weggeschafft haben könnte.
Die MoKo’s würden mMn somit auch weiterhin rund um das Kesy-Gebiet nach R.R. suchen.
Schweigen oder Nichtschweigen zu den Fahrten ändert nach mein Verständnis nichts am derzeitigen Beschuldigten-Status des TV im Tötungsdelikt. Es sagt aber nichts über seine Schuld oder Nichtschuld aus und behindert wohl auch nicht die Ermittlungen.
Erst die Auswertung/Ergebnisse aller noch offenen Spurenuntersuchungen sowie das Auffinden einer toten R.R. und evtl. tatverdächtige Spuren von ihm an ihr könnten den derzeitigen Tatverdacht gegen den Schwager von R.R. erhärten und eine Schuld/Unschuld von F.R. dann vor Gericht klären.