BoobSinclar schrieb:Man kann nicht nur spekulieren, es wird sogar täglich spekuliert. Und zwar "Dass da was sein muss". Auf die durchaus ernstgemeinte Frage, was denn genau da sein könnte, kommt aber nichts. Wenn Ihnen die Exkremente zu drastisch sind, können wir auch Schleifspuren, Kampfspuren, irgendwas nehmen. Fällt Ihnen irgendwas konkretes ein, was eindeutig auf eine Tötung im Haus aber ebenso uneindeutig auf den TV deutet, ein? Ausser den bekannten Routerdaten, jetzt. Spuren.
da die ewigen Spekulationen rund um weitere Indizien, Spuren oder gar Beweise, die den Schwager angeblich belasten sollen aber bislang nicht der Öffentlichkeit bekannt gemacht worden sind, anscheinend niemals abreisst, möchte ich nochmal erklären, wo die Probleme bei dieser Annahme und Spekulation zu finden sind, insbesondere auch
@Nilsson @Andante 1. Die Primärquellen geben das nicht her
www.youtube.com ID: 1Y9X88mGJqI
Videointerview der Welt mit namentlich unbenannter Sprecherin der Staatsanwaltschaft
https://www.rtl.de/videos/staatsanwalt-martin-steltner-zur-vermissten-rebecca-5c811693a2ea500c02674469.htmlPressekonferenz Hr. Steltner zur Freilassung des Schwagers nach Haftbeschwerde
www.youtube.com ID: qZMivF-VpXM
Hr Hoiffmann, 3te Mordkommission in XY
(es gibt noch weitere, in diesen drei ist aber das Wesentliche gesagt)
Aus allen drei Quellen geht übereinstimmend hervor:
a. Routerdaten, Widersprüche im Aussageverhalten, Telefondaten,... belasten den Schwager.
b. Die Aufzählung ist vollständig, es gibt keinen Hinweis auf fehlende, ungenannte Indizien, die aus ermittlungstaktischen Gründen zurückgehalten werden
c. Die belastenden Indizien haben sich von der ersten Festnahme bis zur zweiten Freilassung nicht verändert. Dazwischen liegt die Hausdurchsuchung, da kann also nichts gefunden worden sein
2. Die Sekundärquellen, die ganzen Medienberichte basierend aus "informationen aus anonymen Ermittlerkreisen" und Familienumfeld sind vollkommen frei von Hinweisen auf weitere Indizien gegen den Schwager
3. Die zweite Freilassung erfolgte nach erfolgreicher Haftbeschwerde (nicht Haftprüfung!). Bei der Haftbeschwerde wird der ursprüngliche Haftbefehl angegriffen, der sich auf den Sachstand zum Zeitpunkt der zweiten Festnahme bezieht (wie wir aus den Primärquellen wissen, identisch dem Sachstand zur ersten Festnahme). Da nach erfolgreicher Haftbeschwerde kein erneuter Haftbefehl (bis heute!) auf Basis neuerer Erkenntnisse beantragt wurde, ergibt sich auch aus diesen öffentlich bekannten Fakten, daß sich die Indizienlage gegen den Schwager nicht wesentlich geändert hat.
Es verbleibt hier bei realistischer Betrachtung und unter der Annahme, daß Polizei und Staatsanwaltschaft nicht vor der Kamera übereinstimmende Lügengeschichten erzählen, überhaupt kein Raum für weitere, unbekannte Spuren, Indizien oder Beweise, die den Schwager wesentlich belasten würden.
Wenn Leute, die neu in's Forum kommen, das nicht so überblicken, weil es nur sichtbar wird, wenn man das komplette Puzzlespiel zusammensetzt, sei ihnen verziehen, bei 50.000 Beiträgen kann sich keiner hier einlesen.
Bei den regelmäßigen Teilnehmern würde ich mir aber wünschen, daß sie die Faktenlage auch mal wohlwollend zur Kenntnis nehmen und nicht immer wieder von Neuem in Frage stellen.