gekonnt schrieb:Ah, du hast Einsicht in die Ermittlungsakten? Erzähl' uns mehr? :)
Solltest du diese jedoch nicht haben, würde ich dir empfehlen, nicht so einen Unsinn hier öffentlich zu verbreiten.
wir haben alle keine Einsicht in die Akten.
Aber der Richter hatte sie. Dass dieser Umstand immer noch angezweifelt wird, ist mir ein Rätsel.
Und gemeinsam mit dem Richter die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung, und zwar im Rahmen des Haftbeschwerde-Antrags. Sonst hätte dieser vom Gericht nicht beschieden werden können. Da wie dargelegt die Verteidigerin die Akte ebenfalls kennt, kennt sie auch deren Mandant, und demzufolge auch die Familie der Vermissten. Somit auch die Öffentlichkeit, denn nicht anderes ist die Familie in dem Zusammenhang.
Und wenn nun die Schwester der Vermissten davon spricht, dass es keine Tötungsspuren im Haus gibt, dann wird sie wissen, wovon sie spricht.